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   BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 33.89   

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https://dejure.org/1989,13118
BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 33.89 (https://dejure.org/1989,13118)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 9 B 33.89 (https://dejure.org/1989,13118)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 9 B 33.89 (https://dejure.org/1989,13118)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 33.89
    Das Berufungsgericht hat die in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) und vom 2. Juli 1986 - BVerwG 9 C 2.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 49) enthaltenen Grundsätze zur Verantwortlichkeit des Staates für politisch motivierte Übergriffe Dritter auf den von ihm festgestellten Sachverhalt nicht voll inhaltlich angewendet und weicht damit entscheidungstragend von diesen Entscheidungen ab.
  • BVerwG, 02.07.1986 - 9 C 2.85

    Verfolgungsmaßnahmen Dritter - Asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 33.89
    Das Berufungsgericht hat die in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) und vom 2. Juli 1986 - BVerwG 9 C 2.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 49) enthaltenen Grundsätze zur Verantwortlichkeit des Staates für politisch motivierte Übergriffe Dritter auf den von ihm festgestellten Sachverhalt nicht voll inhaltlich angewendet und weicht damit entscheidungstragend von diesen Entscheidungen ab.
  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 4006/88

    Asylrecht - politische Verfolgung - syrisch-orthodoxer Christ in der Türkei -

    Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ließ das Bundesverwaltungsgericht zunächst mit Beschluß vom 21. Juni 1989 (9 B 33.89) die Revision zu und wies schließlich unter Aufhebung der Vorentscheidungen die Klage mit Urteil vom 2. August 1990 (9 C 48.89) auch insoweit ab.
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