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   BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96   

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BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96 (https://dejure.org/1996,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1996 - 9 B 355.96 (https://dejure.org/1996,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1996 - 9 B 355.96 (https://dejure.org/1996,3107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorgehen eines Staates als Bürgerkriegspartei gegen die Zivilbevölkerung im Bürgerkriegsgebiet als politische Verfolgung im asylrechtlichen Sinn - Prüfung einer Gruppenverfolgung einer nach asylrechtlichen Kriterien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie - gemessen an der Zahl der Gruppenmitglieder - nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 86, 133 <145 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]>).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Dabei verkennt sie aber, daß ein derartiger Fehler - wenn er denn vorläge - revisionsrechtlich regelmäßig - und so auch hier - nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen wäre (vgl. Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 86, 133 <145 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]>).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Die von der Beschwerde desweiteren (Nr. X der Beschwerdebegründung) geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - (BVerwGE 87, 152) liegt nicht vor.
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Es will als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. etwa BVerfGE 70, 215 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1992 - 21 A 914/91

    Anerkennung als Asylberechtigter; Regionale Verfolgung ; Nachtfluchtgrund ;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Die in Bezug genommenen Urteile vom 8. Juli 1992 - 21 A 364/91.A und 21 A 914/91.A - und vom 6. November 1992 - 21 A 1340/91.A - sind den Prozeßbevollmächtigten der Beigeladenen bekannt, denn diese waren in jenen Verfahren ebenfalls als Prozeßbevollmächtigte der dort Beigeladenen bzw. Kläger beteiligt.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) aufgestellten Maßstäben sind Maßnahmen des zur Bürgerkriegspartei gewordenen Staates dann keine politische Verfolgung im asylrechtlichen Sinn, wenn und soweit sie typisch militärisches Gepräge aufweisen und der Rückeroberung eines Gebietes dienen, das zwar de iure (noch) zum eigenen Staatsgebiet gehört, über das der Staat jedoch de facto die Gebietsgewalt an die so bekämpften anderen Kräfte verloren hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06

    Asyl und Aufenthaltsbeendigung

    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.1996 - 9 B 355.96 - S. 6 des Abdrucks; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Beschl. v. 22.05.1996 - 9 B 136/96 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG, Beschluß vom 22. August 1996 - 9 B 355.96 - Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 -, a.a.O.; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294.94 -, InfAuslR 1995, 423; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.; Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 462.93 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 169; Beschluß vom 24. September 1992 - 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 Nr. 156; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1984, - 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. August 1996, a.a.O..

  • BVerwG, 11.12.1996 - 9 B 534.96

    Annahme politischer Verfolgung auf Grund der Wahrscheinlichkeit der Verhaftung

    So hat der beschließende Senat die meisten der Zulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung vom 13. August 1996 geltend gemacht sind, in seinem Beschluß vom 22. August 1996 im Verfahren BVerwG 9 B 355.96 behandelt.

    Ausführungen zu dem unter III auf S. 28 geltend gemachten Zulassungsgrund finden sich auf S. 10 f. des Beschlusses vom 22. August 1996; der unter IV auf S. 34 der Beschwerdebegründung als Verfahrensfehler gerügte Mangel ist im Beschluß BVerwG 9 B 355.96 auf S. 11 f., der unter V auf S. 43 der Beschwerdeschrift erörterte Verfahrensfehler auf S. 12 unten behandelt.

    Auf den Zulassungsgrund unter VII auf S. 56 der Beschwerdeschrift ist der Senat auf S. 5 des Beschlusses BVerwG 9 B 355.96 eingegangen.

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

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  • OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando

    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1996 - 9 B 355/96 - S. 6 des Abdrucks; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Beschluss vom 22. Mai 1996 - B 136/96 - zitiert nach juris -).
  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1996 - 9 B 355.96 - S. 6 des Abdrucks; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 9 B 136/96 - zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - A 12 S 1092/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden verneint; inländische Fluchtalternative

    Vielmehr kommt es auch hier - wie bei jeder Verfolgungsprognose - auf eine qualifizierende wertende Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung an, die die Schwere, Anzahl, Zeit und Häufigkeit der festgestellten einzelnen Verfolgungsschläge ebenso einbezieht, wie die Größe der betroffenen Gruppe (BVerwG, Beschluß vom 22.08.1996 - 9 B 355.96 -).
  • BVerwG, 29.05.1997 - 9 B 34.97

    Notwendigkeit eines Dunkelfeldzuschlags bei der Prüfung des Vorliegens

    Deshalb wird auf den in einem dieser Verfahren ergangenen Beschluß vom 22. August 1996 - BVerwG 9 B 355.96 - verwiesen.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im einzelnen dargelegt, inwiefern der Ansatz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den tragenden Überlegungen im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (a.a.O.) und vom 2. April 1996 - II BvR 2916/95 - BayVBl 1996, S. 516) sowie den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - (BVerwGE 89, S. 162), vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 C 194.94 - (InfAuslR 1995, S. 422) und vom 22. August 1996 - BVerwG 9 B 355.96 - zuwiderläuft.

  • BVerwG, 10.01.1997 - 9 B 506.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Beschluß vom 22. August 1996 - BVerwG 9 B 355.96 - S. 3 ff.;.

    (hierzu ferner Beschluß vom 27. September 1996 - BVerwG 9 B 283.96 - S. 3 f. und Beschluß vom 22. August 1996 - BVerwG 9 B 355.96 - S. 11 f.).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 9 B 430.96

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für Tamilien bei einer

    Der beschließende Senat hat in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 9 B 355.96 die Beschwerde der dort Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 1996 durch Beschluß vom 22. August 1996 zurückgewiesen.

    Die Beschwerdebegründungen sind zum großen Teil identisch, nämlich in den Nrn. I bis IV und VII bis XI. Daß und warum die dort aufgeführten Gründe nicht zur Zulassung der Revision führen, ist in dem Senatsbeschluß vom 22. August 1996 - BVerwG 9 B 355.96 - dargelegt.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 9 B 358.96

    Beschwerde eines Beigeledenen wegen Nichtzulassung einer Revision

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 10298/97

    Tamilen; Sri Lanka; Colombo; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1998 - 11 A 10473/98

    Sri Lanka; Tamilen; Inländische Fluchtalternative; Asylerhebliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2004 - 8 A 126/04

    Antrag auf Prozesskostenhilfe ; Politische Verfolgung von Kurden in der Türkei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 10774/97

    Tamilen; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

  • BVerwG, 11.12.1996 - 9 B 528.96

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 13.12.1996 - 9 B 538.96

    Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 13.12.1996 - 9 B 537.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 02.12.1996 - 9 B 489.96

    Erforderlichkeit einer Relevanzbetrachtung bei einer potentiellen asylrechtlich

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