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   BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95   

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https://dejure.org/1995,3467
BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95 (https://dejure.org/1995,3467)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 9 B 377.95 (https://dejure.org/1995,3467)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 9 B 377.95 (https://dejure.org/1995,3467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muß hiernach eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozeßbevollmächtigten und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vertrags erkennen lassen (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts läßt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (BVerfG, Beschluß vom 6. September 1983 - 1 BvR 237/83 - SozR 1500 § 160 a SGG Nr. 48).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 4 B 122.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 99).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Wie in Beschwerdeverfahren des Prozeßbevollmächtigten der Kläger schon wiederholt ausführlich dargelegt worden ist (vgl. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95 und 9 B 675.95 -), ist es nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, hieraus einzelne Ausführungen herauszusuchen, die einen Revisionszulassungsgrund abgeben könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1996 - 9 B 174.96 - und vom 7. Dezember 1995 - 9 B 377.95 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08

    Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1996 - 9 B 174.96 - und vom 7. Dezember 1995 - 9 B 377.95 -.
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