Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1988, 1863 (Ls.)
- NVwZ 1988, 531
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08
Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der …
Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht, wenn sie allein im Streit steht, nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO sein (Beschlüsse vom 11. November 1987 BVerwG 9 B 379.87 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 m.w.N. und vom 30. Januar 2001 BVerwG 1 B 38.01 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 238).Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 (früher § 548) ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (vgl. zum Ganzen: Beschluss vom 11. November 1987 BVerwG 9 B 379.87 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 08.05.2000 - 9 B 189.00 Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - NJW 1988, 1863 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153).
Abgesehen davon ist eine rechtswidrige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO , sondern führt dazu, daß das Gericht, das aufgrund einer nicht gerechtfertigten Bewilligung von Wiedereinsetzung zur Sache entscheidet, eine inhaltlich unrichtige Entscheidung trifft (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 aaO.).
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
Keine Befugnis der Gemeinden, die Beteiligung von Gemeindebediensteten an …
Das Oberverwaltungsgericht hat die - nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist (§ 60 Abs. 1 VwGO) zulässige - Klage (zur Bindungswirkung dieser Entscheidung vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3 [4]) entgegen der Vorinstanz zu Recht für begründet gehalten; denn die angefochtenen Bescheide sind mangels einer Anordnungsbefugnis des Beklagten gegenüber der Klägerin rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 38.01 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 205/84
Klageänderung und Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 56 Abs. 5 FGO) und kann daher vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht (auch nicht incident) überprüft werden (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 11. November 1987 9 B 379/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1988, 531; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1987 II R 65/85, NV). - BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines …
Diese unanfechtbare Vorentscheidung (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO ) kann weder mit Rechtsmitteln angegriffen noch vom Revisionsgericht inhaltlich überprüft werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO ); die rechtswidrige Gewährung von Wiedereinsetzung ist auch kein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (stRspr; vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3). - BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 7.00 Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO , wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 = NVwZ 1988, 531 - m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 11.10.2011 - 5 K 7134/10
Asylrecht Iran - Abschiebungsverbote nach Widerruf Asyl; Verwertung von …
In der Rechtsprechung ist grundsätzlich geklärt, dass amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes in Asylverfahren als Beweismittel zulässig und im Wege des Freibeweises verwertbar sind und dass die Tatsachengerichte fallbezogenen, beweiserheblich konkretisierten Zweifeln an ihrer Richtigkeit nachzugehen haben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1997 - 9 B 1033/97 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 21 A 2658/95.A -., S. 2 des Beschlussabdruckes unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - I B 121.76 -, vom 18. Februar 1983 - 9 B 3597.82 - sowie vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 -. - BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 138.90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 237.90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1997 - 6 S 210/97
Wiedereinsetzung wegen unerwartet langer Postlaufzeit eines Einschreibens
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.1996 - 1 S 2716/95
Wiedereinsetzung: ausdrückliche Entscheidung des Gerichts erforderlich; Befugnis …
