Rechtsprechung
VG Schleswig, 21.12.2015 - 9 B 38/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 25 Abs 1 SchulG SH 2007
Schulwechsel - Überweisung in eine andere Schule mit gleichem Bildungsabschluss wegen Störung des Schulfriedens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung aus der Schule - Wiederholtes Fehlverhalten und unberechtigte Beschuldigung eines Lehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überweisung in eine andere Schule bei wiederholter Störung des Schulfriedens rechtmäßig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Überweisung in eine andere Schule bei wiederholter Störung des Schulfriedens rechtmäßig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2004 - 3 MB 27/04
Schulrechtliche Ordnungsmaßnahme, Zuständigkeit, Ermessen
Auszug aus VG Schleswig, 21.12.2015 - 9 B 38/15
Dies hat zur Folge, dass die Entscheidung lediglich daraufhin überprüft werden kann, ob vom richtigen Sachverhalt ausgegangen, die einzuhaltenden Verfahrensbestimmungen und der Gleichheitssatz beachtet worden sind und die Entscheidungsträger sich von sachgerechten, am Sinn der eingeräumten ermessensorientierten Erwägungen haben leiten lassen (vgl. OVG Schleswig, B. v. 20.02.2004-3 MB 27/04 -). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 21.12.2015 - 9 B 38/15
Ist der Bescheid hingegen offensichtlich rechtmäßig und liegt - wie vorliegend - ein Fall des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges vor, ist ein Aussetzungsantrag regelmäßig abzulehnen (std. Rspr. des OVG Schleswig seit dem Beschluss vom 6.8.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2020 - 3 L 233/19
Gleichheitswidrige Anwendung einer schulischen Ordnungsmaßnahme nach Schlägerei