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   BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88   

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BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88 (https://dejure.org/1988,1260)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 (https://dejure.org/1988,1260)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 9 B 388.88 (https://dejure.org/1988,1260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision - Rüge eines Verfahrensmangels - Beweisantrag - mündliche Verhandlung - Ablehnung - Begründung - fehlende Begründung - Rüge - Rügeverlust - Berufungsgericht - Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1233
  • NVwZ 1989, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
    Da die Niederschrift gemäß § 415 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO vollen Beweis der darin beurkundeten Vorgänge erbringt, die Beschwerde einen nach § 415 Abs. 2 ZPO zulässigen Gegenbeweis (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26) aber nicht angetreten hat, kann entgegen der Auffassung der Beschwerde keine Rede davon sein, daß die beiden fraglichen Beweisanträge vor Erlaß des Urteils nicht "verbeschieden" worden seien.

    Es wäre daher Sache des in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts anwesenden Prozeßbevollmächtigten des Klägers gewesen, dort eine etwa fehlende - ihm aus zahlreichen Parallelverfahren ohnehin bereits bekannte - Begründung für die Ablehnung der beiden fraglichen Beweisanträge zu rügen, um auf diese Weise in die Lage versetzt zu werden, entsprechend dem Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO neue oder veränderte Beweisanträge zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Reihe von Urteilen (vgl. etwa vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 - u.a. - BVerwGE 72, 269) entschieden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen in einem Bürgerkrieg oder bei bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen eine asylrechtlich erhebliche Gruppen- oder Einzelverfolgung in Betracht kommen kann.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
    Es wäre daher Sache des in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts anwesenden Prozeßbevollmächtigten des Klägers gewesen, dort eine etwa fehlende - ihm aus zahlreichen Parallelverfahren ohnehin bereits bekannte - Begründung für die Ablehnung der beiden fraglichen Beweisanträge zu rügen, um auf diese Weise in die Lage versetzt zu werden, entsprechend dem Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO neue oder veränderte Beweisanträge zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - a.a.O.).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
    Die allgemeine Wiederholung der Tatbestandsvoraussetzungen ohne nähere Substantiierung von Art und Inhalt der konkreten Wahrnehmung einer als Zeuge benannten Person reicht nicht aus (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
    Denn soweit sie als Sachverständige vernommen werden sollten, stand die Einholung weiterer Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts; dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn sich dem Tatsachengericht eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in den veröffentlichten Entscheidungen die Ablehnung von Beweisanträgen in der Vorinstanz darauf geprüft hat, ob die jeweilige Begründung im Prozessrecht keine Stütze findet und deshalb ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör anzunehmen ist, findet sich zumeist kein Hinweis darauf, ob der jeweilige Revisionsführer eine entsprechende Rüge bereits in der Vorinstanz angebracht hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313; Beschluss vom 29. September 2005, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 3; ferner grundsätzlich für die verfahrensfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen: BVerwG, NVwZ 2000, Beilage Nr. 9, 99 ff. ; BVerwG, NJW 1989, 1233; NJW 1989, 678 f.; DVBl 1986, 148; in der Entscheidung vom 22. März 2001 - BVerwG 7 B 3/01, nach JURIS - wird im Sachverhalt beiläufig eine Gegenvorstellung des Revisionsführers in der Vorinstanz erwähnt, ohne dass dies in den Entscheidungsgründen als etwaiges Zulässigkeitserfordernis aufgegriffen wird).

    Sinn und Zweck dieser Norm ist es zwar, wie das Oberverwaltungsgericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausführt, dem Verfahrensbeteiligten die zur Ablehnung seines Beweisantrages führenden Erwägungen des Gerichts zur Kenntnis zu bringen, um ihm so zu ermöglichen, sich darauf einzurichten und etwa "neue oder veränderte Beweisanträge zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zu Tage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen" (BVerwG, NJW 1989, 1233 ; vgl. auch BVerwG, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 26; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 7 B 175/97 -, nach JURIS).

    Einen Rügeverlust entsprechend § 295 Abs. 1 ZPO im Zusammenhang mit der Ablehnung von Beweisanträgen hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich bei Verstößen gegen die (formale) Begründungspflicht des § 86 Abs. 2 VwGO angenommen, Fälle also, in denen vorgebracht wurde, das Gericht habe versäumt, die Ablehnung der Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung (überhaupt) zu begründen (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53; NJW 1989, 1233 , ferner Beschluss vom 21. Juli 1997 - 7 B 175/97 - nach JURIS).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen

    Sinn und Zweck der Verpflichtung zur Begründung der Ablehnung des Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist es, dem Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrags führenden Erwägungen des Gerichts zur Kenntnis zu bringen, um ihm zu ermöglichen, sich darauf einzurichten, etwa einen neuen oder veränderten Beweisantrag zu stellen oder im abschließenden Vortrag sich mit der im Beschluss zu Tage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1961 - 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 und vom 6. Oktober 1982 - 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 und Beschluss vom 8. Dezember 1988 - 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß jedoch gemäß § 29 5 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO dieser Mangel spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, wobei hierunter auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen ist, der sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (vgl. die Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97-, vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 1233 und vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Denn die Klägerin hat es unterlassen, einen unbedingten Beweisantrag zu stellen, über den nach § 86 Abs. 2 VwGO in der mündlichen Verhandlung durch einen begründeten Beschluss zu entscheiden ist und der dem Beteiligten danach Gelegenheit gibt, seinen nach Auffassung des Gerichts unzulänglichen Vortrag mit neuen oder veränderten Beweisanträgen nachzubessern (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 und vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Sie haben damit ihr Rügerecht nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO verloren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 97 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann sich nämlich nur berufen, wer zuvor alle prozessualen und faktisch zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 -, NWZ 1989, 233 ff. und Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857 ff.).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

    Hierdurch hat er sein Rügerecht verloren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1988 - 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    3. Mai 1976, BVerwGE 50, 344, 346 für die Fortsetzung einer mündlichen Verhandlung nach einer fehlerhaften Beweisaufnahme; BVerwG vom 8. Dezember 1988 - 9 B 388.88, NJW 1989, 1233 sowie vom.
  • VGH Bayern, 14.02.2024 - 6 ZB 23.1557

    Richter am Bundespatentgericht, Dienstliche Beurteilung

    Da laut Protokoll der Einzelrichter den Antrag auf Beeidigung mit einem mit Gründen versehenen Beschluss abgelehnt hat, wäre es Sache des anwaltlich vertretenen Klägers gewesen, sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluss zutage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (vgl. BVerwG, B.v. 8.12.1988 - 9 B 388.88 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98

    Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen;

    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 2 B 52.21

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

  • BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18

    Verwertung des Protokolls eines Augenscheintermins; Urteilsinhalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 1 A 205/17
  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 57.05

    Zulässigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht - Zwang sich durch einen

  • BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94

    Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs in einer Spielhalle -

  • BVerwG, 21.07.1997 - 7 B 175.97

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

  • VGH Hessen, 03.03.1997 - 12 UZ 4835/96

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über einen Beweisantrag - Verstoß gegen VwGO §

  • BVerwG, 03.05.1990 - 4 CB 8.90

    Erörterungstermin vor dem Berichterstatter und Grundsatz der Öffentlichkeit -

  • BVerwG, 11.06.1997 - 3 B 48.97

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Darlegung - Prüfung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 12 A 3919/03

    Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit mittels Sprachtests

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - 12 A 575/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 12 A 1029/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 A 2914/07

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung - Verwertung eines

  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88

    Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens -

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