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BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Erfordernis eines förmlichen Gerichtsbeschlusses - Unterbleiben des Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung als absoluter Verfahrensmangel - Umfang der Verpflichtung zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 07.04.1976 - AN 11598-III (IX)/75
- VGH Bayern, 06.05.1980 - 409 IX 76
- BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
Papierfundstellen
- NJW 1984, 192
- NVwZ 1984, 102 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
Davon kann jedoch - wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen vom 18. April 1983 - BVerwG 9 CB 82.82 und 9 B 2337.80 - im einzelnen ausgeführt hat - regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird. - BVerwG, 18.04.1983 - 9 CB 82.82
Vermutung für Unterrichtung der Richter in der Beratung - Vorschriftswidrige …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
Davon kann jedoch - wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen vom 18. April 1983 - BVerwG 9 CB 82.82 und 9 B 2337.80 - im einzelnen ausgeführt hat - regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird. - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
Die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs erstreckt sich nur auf Vorgänge, die das der Versagung rechtlichen Gehörs bezichtigte Gericht für erheblich hält (vgl. BVerfGE 7, 275 [280]; Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG 6 C 86.60 - Buchholz 310 § 108 Nr. 25). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75
Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
In diesem Fall wäre das Berufungsgericht sogar zur Vermeidung eines absoluten Revisionsgrundes (vgl. § 138 Nr. 6 VwGO; BVerwGE 50, 278) zu einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet gewesen. - BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
Die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs erstreckt sich nur auf Vorgänge, die das der Versagung rechtlichen Gehörs bezichtigte Gericht für erheblich hält (vgl. BVerfGE 7, 275 [280]; Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG 6 C 86.60 - Buchholz 310 § 108 Nr. 25).
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95
Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der …
§ 93 Abs. 3 Satz 2 FGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, daß Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten können (vgl. z.B. BVerwG-Urteil in NVwZ 1989, 857, 858; ferner BVerwG-Beschluß vom 18. Mai 1983 9 B 3888/80, NJW 1984, 192, jeweils die Parallelvorschrift des § 104 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- betreffend). - OLG Düsseldorf, 14.04.2006 - 23 U 160/05
Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlichen Pflichtverletzungen
Ist die Entscheidung nicht bindend geworden, dann muss ein förmlicher Beschluss über die Fortsetzung des Prozesses erfolgen (BVerwG Beschluss vom 18.5.1983 - 9 B 3888/80, NJW 1984, 192). - BVerwG, 19.10.1984 - 5 B 77.83
Wasseransammlungen auf Grundstücken - Verpflichtung zur Aufklärung des …
Gründe, aus denen sich eine Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ergeben könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1983 - BVerwG 9 B 3888.80 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 16]), haben die Kläger nicht geltend gemacht. - BVerwG, 02.10.1984 - 8 B 64.84
Zuschüsse für eine Wasserversorgungsanlage
Die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, liegt grundsätzlich im revisionsgerichtlich nicht nachprüfbaren Ermessen des Tatsachengerichts (Beschluß vom 18. Mai 1983 - BVerwG 9 B 3888.80 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 16 S. 1 [2]). - BVerwG, 21.09.1984 - 8 B 45.84
Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels - Abweichung von einer …
Die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, liegt grundsätzlich im revisionsgerichtlich nicht nachprüfbaren Ermessen des Tatsachengerichts, das in bestimmten Fällen zu einer Wiedereröffnung sogar verpflichtet sein kann (Beschluß vom 18. Mai 1983 - BVerwG 9 B 3888.80 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 16 S. 1 [2]).