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   BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10   

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BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10 (https://dejure.org/2010,19966)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.2010 - 9 B 39.10 (https://dejure.org/2010,19966)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 9 B 39.10 (https://dejure.org/2010,19966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirklichkeitsgerechte Erfassung des Spieleraufwands durch eine elektronisch gezählte Bruttokasse als Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 137 Abs. 1
    Wirklichkeitsgerechte Erfassung des Spieleraufwands durch eine elektronisch gezählte Bruttokasse als Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10
    Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine pauschale Erfassung des Vergnügungsaufwandes des Spielers der Rechtfertigung - etwa aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität - bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 22 ff.).

    Es liegt auch nicht ohne Weiteres auf der Hand, dass die hier in Rede stehenden Ungenauigkeiten bei der Erfassung des Aufwandes des Spielers beim Maßstab des Spieleinsatzes keine Rolle spielen (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 42 zu entsprechendem Klärungsbedarf).

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10
    Daran fehlt es, wenn die Vorinstanz Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage stellen würde, nicht festgestellt hat (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 15).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15).
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10
    Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine pauschale Erfassung des Vergnügungsaufwandes des Spielers der Rechtfertigung - etwa aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität - bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 22 ff.).
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