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   BVerwG, 20.11.1984 - 9 B 397.83   

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BVerwG, 20.11.1984 - 9 B 397.83 (https://dejure.org/1984,7193)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1984 - 9 B 397.83 (https://dejure.org/1984,7193)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1984 - 9 B 397.83 (https://dejure.org/1984,7193)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1984 - 9 B 397/83   

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https://dejure.org/1984,19017
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1984 - 9 B 397/83 (https://dejure.org/1984,19017)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 (https://dejure.org/1984,19017)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 9 B 397/83 (https://dejure.org/1984,19017)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei einem Eingriff in die gewerbliche Betätigung die Anordnung des Sofortvollzugs nur dann zulässig ist, wenn bei einem Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter droht (Beschluss des Senats vom 17.03.1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291, und vom 17.09.1998 - 14 S 1687/98 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; Beschluss vom 04.03.1997 - 1 BvR 327/97 - Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380).
  • VG Aachen, 05.04.2004 - 3 L 88/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Gewerbeuntersagungsverfügung wegen

    Zwar hängt im Gewerberecht die Erfolgsaussicht eines Antrags nicht ausschließlich von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ab, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Februar 1994 - 8 TH 311/94 -, Gewerbearchiv (GewArch) 1994, 238; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380 und vom 7. Oktober 1983 - 9 B 170/83 -, GewArch 1983, 382, jedoch ist dieser Gesichtspunkt bei der Interessenabwägung nicht ohne Bedeutung, da das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes nicht gegeben ist, wenn dieser offensichtlich rechtswidrig ist.
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