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   BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00, 9 PKH 1.00   

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BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00, 9 PKH 1.00 (https://dejure.org/2000,5756)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2000 - 9 B 4.00, 9 PKH 1.00 (https://dejure.org/2000,5756)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 9 B 4.00, 9 PKH 1.00 (https://dejure.org/2000,5756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme der Vorverfolgung bei einem mehrere Jahre nach Beendigung der Verfolgung aus seinem Heimatstaat ausgereisten Asylsuchenden

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - (BVerwGE 87, 52) und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) ab.

    Darin hat das Bundesverwaltungsgericht den Rechtssatz aufgestellt, daß ein Asylsuchender, der erst mehrere Jahre nach erlittener, aber beendeter Verfolgung seinen Heimatstaat verläßt, nicht mehr als verfolgt ausgereist und damit als vorverfolgt angesehen werden kann (Urteil vom 30. Oktober 1990 a.a.O. Leitsatz 1).

    Dabei ist das Bundesverwaltungsgericht auch - wie die Beschwerde der Sache nach zutreffend ausführt - davon ausgegangen, daß der für die Annahme einer Vorverfolgung erforderliche kausale Zusammenhang der Flucht mit der erlittenen Verfolgung von vornherein nur dann unterbrochen sein kann, wenn die Verfolgung ihr "Ende" oder ihren "Abschluß" (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1990 a.a.O. S. 55) gefunden hat.

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - (BVerwGE 87, 52) und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) ab.
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
    Im Hinblick auf diese Unterstellung würde sie sich im übrigen auch deshalb nicht stellen, weil in der Rechtsprechung seit langem geklärt ist, daß vorverfolgt nicht nur derjenige ist, der seinen Heimatstaat vor eingetretener politischer Verfolgung verlassen hat, sondern auch derjenige, welcher vor unmittelbar drohender, beachtlich wahrscheinlicher politischer Verfolgung geflohen ist (vgl. etwa den Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166 m.w.N.); mithin wäre es gleichgültig, ob zur früheren Verfolgung (noch) ein Zusammenhang besteht bzw. bestanden hat oder nicht.
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
    Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt sich ferner nicht im Hinblick auf die von der Beschwerde noch angeführte Rechtsprechung zur sogenannten "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 9 B 563.99
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfolgungsdichte ist (mit den Ausführungen auf S. 5 Abs. 2 der Beschwerdebegründung) nicht ordnungsgemäß dargelegt; sie liegt auch nicht vor (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 9 B 563.99 und 9 B 564.99 - ).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 9 B 564.99
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfolgungsdichte ist (mit den Ausführungen auf S. 5 Abs. 2 der Beschwerdebegründung) nicht ordnungsgemäß dargelegt; sie liegt auch nicht vor (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 9 B 563.99 und 9 B 564.99 - ).
  • VG Oldenburg, 20.02.2003 - 12 A 4604/99

    Abschiebungshindernis; Bosniake; Bosnien-Herzegowina; ethnische Minderheit;

    Als Vorverfolgter kann ein Asylsuchender nur dann ausgereist sein, wenn er auf der Flucht vor unmittelbar bevorstehender oder eingetretener politischer Verfolgung seinen Heimatstaat verlassen hat, also aus einer dadurch hervorgerufenen ausweglosen Lage geflohen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ-Beilage 1999, 81; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52 und Beschluss vom 8. Februar 2000 - 9 B 4.00 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 229).

    Der für die Annahme einer Vorverfolgung erforderliche kausale Zusammenhang der Flucht mit der erlittenen Verfolgung kann indes nur dann unterbrochen sein, wenn die Verfolgung vor der Flucht ihr Ende gefunden hat und der Betroffene fortan nicht weiter behelligt worden ist (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2000, a.a.O.).

    Der kausale Zusammenhang zwischen Flucht und erlittener Verfolgung ist aber nur dann unterbrochen, wenn die Verfolgung vor der Flucht ihr Ende gefunden hat und der Betroffene seither nicht weiter behelligt worden ist (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 9 B 4.00 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 1.94 - NVwZ 1995, S. 391 f., Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris, Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - juris, Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 229 [S. 37]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 - BVerfGE 80, 315, 333 ff., Beschl. v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 - BVerfGE 83, 216) grundsätzlich auch Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum zur Größe der bedrohten Gruppe in Beziehung gesetzt werden.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98

    Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.; Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 -) Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 5117/97

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Gruppenverfolgung;

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.; Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 -) Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 380/04

    Abschiebungsschutz

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 1.94 - NVwZ 1995, S. 391 f., Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris, Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - juris, Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 229 [S. 37]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 - BVerfGE 80, 315, 333 ff., Beschl. v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 - BVerfGE 83, 216) grundsätzlich auch Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum zur Größe der bedrohten Gruppe in Beziehung gesetzt werden.
  • BVerwG, 13.11.2003 - 1 B 260.03

    Bedingungen einer maßstabsenkenden Vorverfolgung in der Türkei als grundsätzlich

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist die Frage, ob der Zeitablauf zwischen Verfolgung und Flucht für die Feststellung einer Vorverfolgung von Bedeutung ist, bereits rechtsgrundsätzlich, und zwar in bejahendem Sinne, entschieden (vgl. zuletzt Urteil vom 25. Juli 2000 BVerwG 9 C 28.99 BVerwGE 111, 334 m.w.N.; Beschluss vom 8. Februar 2000 BVerwG 9 B 4.00 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 229; ebenso das von der Beschwerde selbst zitierte Urteil vom 3. Dezember 1991 9 C 35.90 VBlBW 1992, 250 und und das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52).
  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 3 Q 79/01

    Geltendmachung der Grundsatzbedeutung einer Rechtssache unter dem Gesichtspunkt

    BVerwG, Beschluß vom 8.2.2000 - 9 B 4/00 -, Juris-Ausdruck S. 2 und 3, worin ausdrücklich festgestellt wird, daß hinsichtlich der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage der Verfolgungsdichte der Yeziden in Syrien (S. 2) keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfolgungsdichte vorliegt (S. 3).
  • OVG Saarland, 27.02.2002 - 3 Q 230/00

    Grundsatzrüge im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung

    BVerwG, Beschluß vom 08.02.2000 - 9 B 4/00 -, Juris-Ausdruck S. 2 und 3, worin ausdrücklich festgestellt wird, daß hinsichtlich der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage der Verfolgungsdichte der Yeziden in Syrien (S. 2) keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfolgungsdichte vorliegt (S. 3).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 B 261.01

    Rüge der Abweichung von einer überholten Rechtsprechung - Voraussetzungen der

    Denn soweit in dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an das Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, d.h., dass sich die Ausreise bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. und jüngst Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 229 sowie Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334, 337).
  • BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Denn soweit in dem genannten Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, sich die Ausreise also bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. ; Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2004 - 11 A 2755/03

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ablehnung,

  • VG Arnsberg, 17.12.2001 - 11 K 102/97

    Gewährung politischen Asyls für einen srilankischen Staatsangehörigen tamilischer

  • OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22

    Asyl; Nigeria; Terror durch Boko Haram; Zusammenhang zwischen Flucht und

  • VG Düsseldorf, 06.03.2003 - 21 K 8876/98

    Rechtmäßigkeitsprüfung der Abschiebung syrischer Staatsangehöriger kurdischer

  • VG Braunschweig, 14.03.2001 - 6 A 79/00

    Asylantrag; Daoud; Demonstration; exilpolitische Aktivität; Kurdische Volksunion;

  • VG Braunschweig, 09.08.2000 - 6 A 1/00

    Asylrelevanz; Beleidigung; Belästigung; Gruppenverfolgung; Syrien; unsittliche

  • VG Braunschweig, 09.08.2000 - 6 A 51/00

    Abschiebungsschutz; Amtswalterexzesse; armenisch-orthodoxe Christen; Christen;

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