Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1997 - 9 B 401.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,41847
BVerwG, 08.09.1997 - 9 B 401.97 (https://dejure.org/1997,41847)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1997 - 9 B 401.97 (https://dejure.org/1997,41847)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1997 - 9 B 401.97 (https://dejure.org/1997,41847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,41847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 643/12

    Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten

    Dies gilt speziell auch hinsichtlich des Beweiswertes der Auskünfte des Auswärtigen Amtes, da sie grundsätzlich eine sich auf unterschiedliche Erkenntnisquellen stützende Gesamtbewertung vornehmen und zudem im Allgemeinen den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 24.06 - Juris; Beschl. v. 06.10.1997 - 9 B 803.97 - Juris; Beschl. v. 08.09.1997 - 9 B 401.97 - Beschl. v. 15.10.1985 - 9 C 3.85 - Juris sowie Beschl. v. 31.07.1998 - 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 = Juris).
  • VG Trier, 11.02.2014 - 5 L 95/14

    Abschiebung eines Ausländers nach Italien zur Durchführung des Asylverfahrens

    Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Trier, 06.11.2013 - 5 L 1539/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien -

    Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1999 - A 13 S 3273/95

    Entstehung der Beweisgebühr im Asylverfahren für Anwalt bei Verwertung von

    Da die amtlichen Auskünfte in anderen Verfahren eingeholt worden sind, konnten sie nur im Wege des Urkundenbeweises durch Heranziehung dieser Schriftstücke in das vorliegende Verfahren eingeführt werden (§§ 96 Abs. 1 Satz 2, 98 VwGO, 415ff. ZPO; BVerwG, Beschl. v. 8.9.1997 - 9 B 401/97; BVerwG, Beschl. v. 18.7.1997, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281; BVerwG, Beschl. v. 22.8.1989, InfAuslR 1989, 351; BVerwG, Beschl. v. 31.7.1985, InfAuslR 1986, 74), auch wenn die Urkunden ihrem sachlichen Gehalt nach ein anderes Beweismittel (amtliche Auskunft) darstellen (Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Auflage, Rn. 54 vor § 402).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 19 A 1621/99

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Erfolgsaussichten eines Rechtsanspruchs;

    vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1997 - 9 B 401.97 -, und 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 28, S. 7 (8), jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 20.10.1997 - 9 B 901.97

    Auskünfte des Auswärtigen Amts (AA) in Asylsachen als zulässige und

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen zulässige und selbständige Beweismittel darstellen, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet und - wenn sie in einem anderen Verfahren eingeholt worden sind - im Wege des Urkundenbeweises herangezogen und gewürdigt werden können (vgl. zuletzt Beschluß vom 8. September 1997 - BVerwG 9 B 401.97 - ferner Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 9 B 922.81 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 4; Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5; Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28; s. auch BVerfGE 63, 197 , [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]wonach Auskünfte des Auswärtigen Amts "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten" kommen).
  • VG Trier, 25.10.2012 - 5 L 1146/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung: Behandlung von

    Das Gericht macht sich die dortigen Ausführungen zu eigen, denn Auskünfte des Auswärtigen Amts stellen in Asylsachen zulässige und selbständige Beweismittel dar, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet und - wenn sie in einem anderen Verfahren eingeholt worden sind - im Wege des Urkundenbeweises auch ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten herangezogen und gewürdigt werden können, wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1574/13

    Überstellung eines Asylbewerbers nach Italien; wirksame Antragstellung

    Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Trier, 27.03.2014 - 5 L 466/14
    Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1 9 8 8 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13

    Behandlung der Asylbewerber in Italien

    Das Gericht macht sich die vorstehenden Ausführungen zu eigen, zumal Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen zulässige und selbständige Beweismittel darstellen, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet und - wenn sie in einem anderen Verfahren eingeholt worden sind - im Wege des Urkundenbeweises auch ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten herangezogen und gewürdigt werden können, wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht