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   BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99   

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BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99 (https://dejure.org/1999,5062)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1999 - 9 B 407.99 (https://dejure.org/1999,5062)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 9 B 407.99 (https://dejure.org/1999,5062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche Bewertung von vorgelegten Fotografien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99
    Ein solcher Verstoß setzt voraus, daß das Gericht einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat, indem es Voraussetzungen und Folgerung in einer Weise verknüpft hat, daß die Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330/361; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99
    Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz kann jedoch ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht aufgezeigt werden, weil auch im Asylrechtsstreit Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99
    Ein solcher Verstoß setzt voraus, daß das Gericht einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat, indem es Voraussetzungen und Folgerung in einer Weise verknüpft hat, daß die Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330/361; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 04.08.2014 - 1 B 8.14

    Priviligierung des über Art. 4 Abs. 2 lit. a FamZRL begünstigten Personenkreises

    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind aber nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. etwa Beschluss vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung, wie sie die Revision mit Verweis auf die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend macht, sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08

    Beweiskraft einer Urkunde der russischen Föderation; Unterschiedliche Auslegung

    Das Verwaltungsgericht hat nicht Voraussetzungen und Folgerungen in einer Weise verknüpft, dass die Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Beschluss vom 19. Oktober 1999 BVerwG 9 B 407.99 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 m.w.N.).

    Damit kann jedoch kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufgezeigt werden (Beschluss vom 19. Oktober 1999 BVerwG 9 B 407.99 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11).

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