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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos




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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06  

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Es hat diese Rechtsprechung durch die fortschreitende Annäherung an das Jahr 2010 und den insoweit nahe liegenden Einwand, der noch verbleibende Prognosezeitraum sei "zu kurz", nicht ohne weiteres infrage gestellt (Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 21.01 - UA S. 10 f. und Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 41.04 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07  

    Normenkontrolle: Lärmimmissionen - Artenschutz

    Der Prognosezeitraum ist dann zu beanstanden, wenn er auf unsachlichen Erwägungen beruht oder er von vornherein ungeeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.2007 - 9 C 2.06 -, juris Rn. 20 und Beschluss vom 25.05.2005 - 9 B 41.04 -, juris Rn. 23 f.).

    Dies wäre dann der Fall, wenn im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bereits verlässlich absehbar wäre, dass die Straße bis zum gewählten Prognosehorizont noch nicht fertiggestellt und in Betrieb genommen sein wird, wenn also von vornherein feststünde, dass der Prognose für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Straße keine Aussagekraft mehr zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10  

    Verkehrsprognose für Ausbauvorhaben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Gericht eine Prognose und mithin auch eine der Verkehrslärmberechnung zugrunde liegende Verkehrsprognose grundsätzlich nur darauf überprüfen, ob sie mithilfe einer geeigneten fachspezifischen Methode erstellt, der der Prognose zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 30 m. w. N.; Beschlüsse vom 23. Juni 2009 - BVerwG 9 VR 1.09 - juris Rn. 14 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 41.04 - juris Rn. 20 = Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 81).

    In Ermangelung einer normativen Festlegung darf der Prognosehorizont grundsätzlich in Anknüpfung an die laufende Verkehrsplanung im Bundesverkehrswegeplan und den dort zugrunde gelegten Prognosehorizont bestimmt werden (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 41.04 - juris Rn. 20, 21).

    Wird eine Anlage später über das im Rahmen einer fehlerfrei erstellten Prognose erwartete tatsächliche Maß hinaus genutzt, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf nachträgliche Schutzmaßnahmen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 75 Rn. 70; Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 ff. = Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27; Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 41.04 - juris Rn. 23).

mehr
  • OVG Bremen, 21.11.2006 - 1 D 79/06  

    Planfeststellungsbeschluss Schwachhauser Heerstraße

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die in der Berechnungstabelle ausgewiesenen Werte Außenpegel darstellen, unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtsbeeinträchtigung für die Nachtstunden aber der Innenraumpegel relevant ist (vgl. dazu BVerwG, B. v. 25.05.2005 ­ 9 B 41/04 ­ juris).

    Bei der DIN 4150-2 und den dort genannten Anhaltswerten handelt es sich um keine Rechtsnormen, sondern um ein technisches Regelwerk, das den einschlägigen naturwissenschaftlich-technischen Sachverstand zum Ausdruck bringt (BVerwG, B. v. 25.05.2005 ­ 9 B 41/04 ­ juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08  

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

    Anhaltspunkte dafür, dass der Prognosehorizont 2020 zeitlich zu kurz gewählt worden oder Ausdruck einer unsachlichen Erwägung wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 -, juris Rdnr. 20), sind ebenfalls nicht zu erkennen.
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608  

    BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann die unternehmerische Beurteilung eines Luftverkehrsbedarfs nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann beanstandet werden, wenn sie sich als Ausdruck unsachlicher Erwägungen werten lässt (BVerwG vom 9.6.2010 NVwZ 2011, 177/180 m.w.N.; vom 25.5.2005 Az. 9 B 41/04 RdNr. 20; vgl. auch VGH BW vom 11.2.2004 Az. 5 S 384/03 RdNr. 136).
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952  

    Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer

    Zwar ist die Länge eines Prognosezeitraums gesetzlich nicht festgelegt; allerdings geht die Rechtsprechung sowohl im Luftverkehrs- als auch im sonstigen Fachplanungsrecht von einem regelmäßig einzuhaltenden Zeitraum von etwa zehn Jahren aus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.6.2009, 8 CS 08.818, BA S. 4, unter Verweis auf BayVGH, Urt. v. 28.9.2006, 8 A 05.40032 u.a., juris RdNr. 84 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.5.2005, 9 B 41/04, juris RdNrn. 20 ff. zur Prognose von Schienenverkehr auf planfestgestellter Strecke).

    Darüber hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht zum Prognosehorizont ausdrücklich nur fest, dass eine Verkehrsprognose, die zur Grundlage der Bewältigung der aufgeworfenen Lärmschutzaspekte gemacht wird, dann nicht mehr ausreicht, wenn im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bereits verlässlich absehbar ist, dass das Vorhaben zum Prognosezeitpunkt noch nicht fertig gestellt und in Betrieb genommen sein wird (BVerwG, Beschl. v. 25.5.2005, a.a.O., RdNr. 24).

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862  

    Anfechtungsklage; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; qualifizierter

    Zwar ist die Länge eines Prognosezeitraums gesetzlich nicht festgelegt; allerdings geht die Rechtsprechung sowohl im Luftverkehrs- als auch im sonstigen Fachplanungsrecht von einem regelmäßig einzuhaltenden Zeitraum von etwa zehn Jahren aus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.6.2009, 8 CS 08.818, BA S. 4, unter Verweis auf BayVGH, Urt. v. 28.9.2006, 8 A 05.40032 u.a., juris RdNr. 84 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.5.2005, 9 B 41/04, juris RdNrn. 20 ff. zur Prognose von Schienenverkehr auf planfestgestellter Strecke).

    Darüber hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht zum Prognosehorizont ausdrücklich nur fest, dass eine Verkehrsprognose, die zur Grundlage der Bewältigung der aufgeworfenen Lärmschutzaspekte gemacht wird, dann nicht mehr ausreicht, wenn im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bereits verlässlich absehbar ist, dass das Vorhaben zum Prognosezeitpunkt noch nicht fertig gestellt und in Betrieb genommen sein wird (BVerwG, Beschl. v. 25.5.2005, a.a.O., RdNr. 24).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09  

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Diese Entscheidung behält der Planfeststellungsbeschluss aufgrund der sowohl auf den Ausbreitungsbedingungen als auch auf der Eigenart des jeweiligen Immissionsorts beruhenden Unwägbarkeiten einer verlässlichen Prognose dieser Immissionen (vgl. etwa Wettschureck/Hauck/Diehl/Willenbrink, Geräusche und Erschütterungen aus dem Schienenverkehr, in: Müller/Möser, Taschenbuch der Technischen Akustik, 3. Aufl. 2004, Kap. 17 S. 558) gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG einem Zeitpunkt vor, zu dem verwertbare Messergebnisse vorliegen (siehe auch Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 41.04 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10  

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Denn dort ging es lediglich um die Frage, wie die durch einen - jedenfalls vorliegenden - baulichen Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungspegels prognostisch zu ermitteln ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 -).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045  

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Eigentümern,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 D 28/10  

    Weichenverbindung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 5 S 1694/07  

    Lärmbeeinträchtigung durch Fußgängerwarnanlage an einem Bahnübergang

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 8 A 05.40032  

    Klagen gegen Nachtflugregelung des Flughafens München erfolglos - vollständige

  • BVerwG, 04.12.2008 - 9 VR 19.08  
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044  

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine

  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 6 K 08.1659  

    Straßenrechtliche Planfeststellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 20 A 3379/07  

    Erweiterung eines Steinbruchs bei einer 600 Meter entfernten Wohnsiedlung;

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043  

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10  

    Privatwegbahnübergang: Kann Bahn Rückbau verlangen?

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052  

    Maßgebliche Bedeutung des Gesichtspunkts der Bausicherheit für die Errichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - 7 D 118/06  
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4173  

    Sonderflughafen; Klagebefugnis eines Landkreises; luftrechtliche

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4174  

    Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; Planrechtfertigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01  
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4958  

    Drittklage; Zweckverband; sozialer Wohnungsbau; Selbstverwaltungsrecht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06  

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von

  • VG Köln, 21.11.2006 - 14 K 6821/05  

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