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   BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09   

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BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09 (https://dejure.org/2009,6076)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 9 B 41.09 (https://dejure.org/2009,6076)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 (https://dejure.org/2009,6076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs als reine Ausbaumaßnahme durch die Vorinstanz; Schutz gegen Entscheidungen bzgl. der Berücksichtigung von Sachvorträgen durch das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Bezeichnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs als reine Ausbaumaßnahme durch die Vorinstanz; Schutz gegen Entscheidungen bzgl. der Berücksichtigung von Sachvorträgen durch das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Bezeichnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist, muss die Beschwerde die Aktenwidrigkeit durch konkrete Angaben von Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll, genau darstellen (Beschluss vom 30. Juni 2009 BVerwG 9 B 23.09 juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Denn etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten können nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils beim entscheidenden Gericht nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers führen (Beschluss vom 14. April 1999 BVerwG 2 BN 1.98 juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Danach muss der Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden; eine pauschale Verweisung auf früheres Vorbringen reicht nicht aus (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 2. März 1995 BVerwG 5 B 26.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12 und vom 4. Januar 2007 BVerwG 10 B 20.06 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Die Beschwerde legt nicht dar, dass die Vorinstanz insoweit ihre Sachkunde überschätzt, weil sie sich mit dieser Einschätzung außerhalb der Lebens- und Erkenntnisbereiche bewegt, die den ihr angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (Beschluss vom 13. Januar 2009 BVerwG 9 B 64.08 NVwZ 2009, 329 ).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06

    Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 2. März 1995 BVerwG 5 B 26.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12 und vom 4. Januar 2007 BVerwG 10 B 20.06 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2008 - 9 B 70.07

    Zulässigkeit einer Zuordnung der vom Kläger geltend gemachten Fehler in der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Eine Ausnahme hiervon kommt allerdings bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (Beschluss vom 12. Februar 2008 BVerwG 9 B 70.07 juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 65.02

    Voraussetzungen für einen Aufklärungsmangel; Verstoß gegen den Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    16 Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen, namentlich wenn er nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts nicht entscheidungserheblich ist (Beschluss vom 29. April 2003 BVerwG 9 B 65.02 juris Rn. 3; stRspr).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Die fehlende Bescheidung des Vorbringens von Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt nur dann auf dessen Nichtberücksichtigung schließen, wenn dieses Vorbringen den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren betrifft und nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert ist (Beschluss vom 18. Oktober 2006 BVerwG 9 B 6.06 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09
    Die Vorinstanz nimmt dabei Bezug auf das Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04 (BVerwGE 123, 23 ), in dem ausgeführt wird, dass von der fehlenden Möglichkeit zur Einhaltung der Grenzwerte ausnahmsweise dann auszugehen sei, wenn die von einer planfestgestellten Straße herrührenden Immissionen bereits für sich genommen die maßgeblichen Grenzwerte überschreiten.
  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

    Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens eines Beteiligten können nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils beim entscheidenden Gericht nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.08.2010 - 9 B 10.10

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Präklusion; Sachkunde der Naturschutzverbände

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (Beschlüsse vom 29. April 2003 - BVerwG 9 B 65.02 - juris Rn. 3 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 16; stRspr).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10

    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (Beschlüsse vom 29. April 2003 - BVerwG 9 B 65.02 - juris Rn. 3 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 16; stRspr).
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