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   BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95   

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BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95 (https://dejure.org/1996,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1996 - 9 B 417.95 (https://dejure.org/1996,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 9 B 417.95 (https://dejure.org/1996,1812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 96 Abs 1 § 130a
    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Schriftliches Verfahren - Urkundenbeweises - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Vereinfachtes Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3428 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 1102
  • DVBl 1996, 633 (Ls.)
  • DVBl 1996, 634
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90

    Frage der Gruppenverfolgung - Vorliegen "neuer" Beweismittel im Sinne des § 51

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 (58)).
  • BVerwG, 16.02.1983 - 9 CB 381.82

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Zulässigkeit und Begründetheit

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Diese Frage hat der erkennende Senat indessen - wenn auch zur früheren Rechtsvorschrift des Art. 2 § 5 Abs. 1 Entlastungsgesetz für ein vergleichbares vereinfachtes Berufungsverfahren - bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1983 - BVerwG 9 CB 381.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 31 und Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 149.83 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 30).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Ein solches Verständnis des § 130 a VwGO ist auch mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.; ebenso BSG, Beschluß vom 13. Oktober 1993 - 2 BU 79/93 - NZS 1994, 190 zu § 153 Abs. 4 SGG ).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 149.83

    Berufungsgericht - Beschlußform - EntlastG - Urkunden - Urkundenbeweis -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Diese Frage hat der erkennende Senat indessen - wenn auch zur früheren Rechtsvorschrift des Art. 2 § 5 Abs. 1 Entlastungsgesetz für ein vergleichbares vereinfachtes Berufungsverfahren - bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1983 - BVerwG 9 CB 381.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 31 und Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 149.83 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Ein solches Verständnis des § 130 a VwGO ist auch mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.; ebenso BSG, Beschluß vom 13. Oktober 1993 - 2 BU 79/93 - NZS 1994, 190 zu § 153 Abs. 4 SGG ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Die Beschwerde verkennt insoweit, daß Art. 103 Abs. 1 GG als Prozeßgrundrecht lediglich sicherstellen will, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, aber keinen Schutz gegen Entscheidungen gewährt, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. etwa BVerfGE 50, 32 (35)).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
    Mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 (58)).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach

    Das Anhörungsverfahren stellt sicher, daß die Beteiligten sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Fragen äußern, Beweisanträge stellen und zur Absicht des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, Stellung nehmen können (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5; Beschluß vom 31. Januar 1996, a.a.O.; BSG, Beschluß vom 13. Oktober 1993, a.a.O.).Allerdings entbindet die Zulässigkeit einer Entscheidung nach § 130 a VwGO nicht ohne weiteres von der Pflicht, bei einer vorherigen Beweiserhebung gegebenenfalls einen Beweistermin durchzuführen, wenn dies - wie etwa bei der Vernehmung von Zeugen oder der Einnahme von Augenschein - im Hinblick auf die Grundsätze der Unmittelbarkeit und der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme geboten ist (§ 97 VwGO, vgl. auch Beschluß des Senats vom 31. Januar 1996 - BVerwG 9 B 417.95 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 1996, 1102).

    Die von der Beschwerde gerügte Abweichung der Berufungsentscheidung von dem Beschluß des Senats vom 31. Januar 1996 a.a.O. (I.2 der Beschwerdebegründung) ist nicht dargetan.

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Sofern jedoch die tatrichterliche Würdigung des individuellen Verfolgungsvorbringens des Asylbewerbers wesentlich von seiner Glaubwürdigkeit abhängt, wird vom Gericht hierüber in aller Regel nur nach einer persönlichen Anhörung des Asylbewerbers entschieden werden können (vgl. Beschluss vom 31. Januar 1996 - BVerwG 9 B 417.95 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 1996, 1102).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 15 A 3421/94

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Einleitungsmöglichkeit ungeklärten Abwassers ;

    vgl. für den weitergehenden Fall einer Beweisaufnahme BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1996 - 9 B 417/95 -, NVwZ 1996, 1102.
  • OLG München, 24.02.2015 - 10 U 4467/14

    Berufungszurückweisung nach unstatthaften Angriffen der klagenden Partei gegen

    Die Zurückweisung ist nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes anders als im Verwaltungsgerichtsprozess (§ 130 a VwGO; vgl. dazu grdl. BVerwG NVwZ 1996, 1102) nicht in das Ermessen (in Form des Auswahlermessens zwischen dem Beschluss- und dem Urteilsverfahren) des Berufungsgerichts gestellt.
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06

    Nachholen einer Anhörung durch eine außerprozessuale Übersendung eines Gutachtens

    Diese Beweismittel können vielmehr formlos in den Prozess eingeführt und ohne besonderes Beweisaufnahmeverfahren durch Einsichtnahme in die Urkunden verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 31.1. 1996 - BVerwG 9 B 417.95 -, NVwZ 1996, 1102 f. [1102]).
  • BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger

    Zudem steht weder die Verwertung amtlicher Auskünfte noch von Privaturkunden im Wege des Urkundenbeweises einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130 a VwGO entgegen (BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1996 - BVerwG 9 B 417.95 - <NVwZ 1996, 1102 [BVerwG 31.01.1996 - 9 B 417/95]>).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig

    Die Beklagte legt weder dar, warum das Verwaltungsgericht bei dieser Sachlage ihren Hilfsbeweisantrag nicht als unzulässigen Ausforschungsbeweisantrag hätte ansehen dürfen, noch führt sie konkrete Gründe an, aus denen sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen und es ein weiteres Gutachten hätte einholen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 9 B 417/95 -, NVwZ 1996, 1102, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, a. a. O.).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 560.95

    Gefährdung durch eine exilpolitische Betätigung - Erleiden staatlicher Maßnahmen

    Soweit der Kläger ferner eine Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt "bezüglich der Rechtsfrage des Ausschlusses des § 51 Abs. 1 AuslG, soweit durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abgewendet werden kann", wird nur eins von mehreren das Berufungsurteil selbständig tragenden Begründungselementen angegriffen (vgl. zu der entsprechenden Rüge des Prozeßbevollmächtigten des Klägers in einem anderen Verfahren den Beschluß des Senats vom 31. Januar 1996 - BVerwG 9 B 417.95 -).

    Auch mit der weiteren Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags wird ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet; ein Verfahrensfehler liegt insoweit auch nicht vor (vgl. hierzu ebenfalls die Ausführungen zu einer entsprechenden Rüge im Beschluß des Senats vom 31. Januar 1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18

    Ausweisung eines EU-Bürgers bei besonders schweren Straftaten; Streitwert

    Zum anderen muss dargelegt werden, dass entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden war, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.02.1988 - 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1020, vom 31.01.1996 - 9 B 417.95 -, NVwZ 1996, 1102, und vom 01.03.2001 - 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, 923).
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Die Zurückweisung ist nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes anders als im Verwaltungsgerichtsprozeß (§ 130 a VwGO; vgl. dazu grdl. BVerwG NVwZ 1996, 1102 und zur Ermessensausübung eingehend Schoch/Schneider/Bier/'Meyer-Ladewig/Rudisile, VwGO, [Stand] 2014, § 130 a Rz. 5) nicht in das Ermessen (in Form des Auswahlermessens zwischen dem Beschluss- und dem Urteilsverfahren) des Berufungsgerichts gestellt.
  • OLG München, 12.11.2014 - 10 U 3222/14

    Schadensersatzanspruch, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumung,

  • BVerwG, 12.09.2001 - 1 B 314.01

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung eines Beweisantrags zu einem

  • BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 63.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Freie Beweiswürdigung von

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2002 - 11 LA 181/02

    Asyl; Beweislast; Einreise; Luftweg

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