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   BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01   

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https://dejure.org/2001,12661
BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01 (https://dejure.org/2001,12661)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 9 B 43.01 (https://dejure.org/2001,12661)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 9 B 43.01 (https://dejure.org/2001,12661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Revisionszulassungsgrund bei Rüge einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben - Verkürzte Darstellung des Streitgegenstandes im Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils als revisionsbegründender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.12.1994 - 8 B 201.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung der allgemeine Grundsatz herangezogen wird: Bundesrecht wird durch bundesrechtliche allgemeine Grundsätze, Landesrecht durch landesrechtliche allgemeine Grundsätze ergänzt (BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 201.94 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 78 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01
    Er setzt einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Berufungsgerichts und dem Akteninhalt voraus (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich aber regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01
    Soweit die Beschwerde hierin, weil das Oberverwaltungsgericht in seinen Urteilsgründen auf diese Dokumente nicht eingeht, einen Verfahrensmangel im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO sieht, verkennt sie grundlegend die Anforderungen an das Vorliegen dieses absoluten Revisionszulassungsgrundes, der nicht schon dann gegeben ist, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 S. 7 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Soweit sie damit geltend machen will, das Verwaltungsgericht habe das vorliegende Tatsachenmaterial unzureichend verwertet, beanstandet sie aber keinen Verfahrensmangel, sondern einen - angeblichen - Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.8.2001 - 9 B 43.01 - ; Beschluss vom 2.11.1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266), der eine Berufungszulassung unter diesem Gesichtspunkt nicht rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 202.03

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge; Darlegungserfordernisse bei

    Etwaige Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind aber in der Regel und so auch hier nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108; Beschluss vom 10. August 2001 BVerwG 9 B 43.01 ).
  • BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Berücksichtigung der Geschäftsverteilung

    Bei ihren Ausführungen beachtet die Beschwerde außerdem nicht, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig - und so auch hier - nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind und einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO daher grundsätzlich nicht begründen können (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - und etwa Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. = DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung bei Anwendung von Landesrecht -

    Sie übersieht dabei, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen können, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4; Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - juris).
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