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   BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02   

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BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02 (https://dejure.org/2002,6906)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2002 - 9 B 43.02 (https://dejure.org/2002,6906)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 9 B 43.02 (https://dejure.org/2002,6906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gebot fristgerechter schriftlicher Einreichung der Beschwerdebegründung ; Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung; Entscheidung über den beitragsfähigen Erschließungsaufwand durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 36.89

    Verbindlichkeit von Verträgen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen bei im

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    10 "unter welchen Voraussetzungen eine Ablösungsvereinbarung im Einzelfall als nichtig anzusehen ist, wenn eine Gemeinde zwar ... über gesetzeskonforme Ablösungsbestimmungen ... verfügt, allerdings im Zeitpunkt des Abschlusses der Ablösungsvereinbarung ein - formaler oder materiellrechtlicher - Mangel besteht, der gleichwohl nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Inhalts eines Beitragsbescheides führen würde und auch im Übrigen die sog. Missbilligungsgrenze, aufgestellt im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.1990 - 8 C 36/89 - ..., nicht überschreitet",.

    Die im Urteil vom 9. November 1990 - BVerwG 8 C 36.89 - (BVerwGE 87, 77 ) abgehandelte Missbilligungsgrenze bei der Realisierung ablösungstypischer Risiken hat mit der gesetzlichen Bindung an Ablösungsbestimmungen und den Folgen ihrer Verletzung nichts zu tun.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deshalb einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    Der hier allein in Betracht kommende Ausnahmefall einer aktenwidrigen oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung setzt voraus, dass die Vorinstanz von einem zweifelsfrei, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlich unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 68, 338 ff.).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    11 ist, soweit sie sich überhaupt fallübergreifend beantworten lässt, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin gehend geklärt, dass § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nur zum Abschluss solcher Ablösungsverträge ermächtigt, die nach dem Erlass wirksamer Ablösungsbestimmungen in inhaltlicher Übereinstimmung mit diesen abgeschlossen werden, und dass Ablösungsverträge, deren Abschluss diesen Anforderungen nicht entspricht, gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und daher nichtig sind (BVerwGE 84, 183 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 10.09.2012 - 5 B 32.12

    Entschädigung wegen Diskriminierung; offensichtlich fachliche Ungeeignetheit des

    Darüber hinaus ist darzulegen, welche Schlussfolgerung sich dem Tatsachengericht, ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung, aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 23. Dezember 2011 - BVerwG 5 B 24.11 - ZOV 2012, 98, vom 6. April 2009 - BVerwG 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 S. 24 f., vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Dieser Umstand steht für sich genommen - wie im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987, a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 10. August 2006 - 5 TG 1239/06 - KStZ 2006, 211; siehe auch OVG Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Februar 1982 - 9 A 177/80 - Die Gemeinde 1982, 178 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2002 - 2 S 1696/00 - juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133, jeweils zur Erschließungsbeitragspflicht des Eigentümers eines Klärwerkgrundstücks) - einer Straßenausbaubeitragspflicht nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1979 - IX A 185/77 - KStZ 1980, 150; Senatsurteil vom 27. April 2010 - 9 LC 271/08 - NdsVBl 2010, 273 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Überdies sind die Gemeinden ermächtigt ausschließlich zum Abschluss solcher Ablösungsverträge, die in inhaltlicher Übereinstimmung mit den zuvor erlassenen wirksamen Ablösungsbestimmungen stehen und die unter Offenlegung der auf ihrer Grundlage ermittelten Ablösebeträge vereinbart worden sind (vgl. Driehaus in: Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 157; zu § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 - juris Rn. 11 und Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06

    Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an

    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Die auf diesen Gesichtspunkt gestützte Verfahrensrüge setzt nämlich einen "zweifelsfreien", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und dem Akteninhalt voraus (Beschlüsse vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - Offenlegungsgrundsatz; Teilnichtigkeit

    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).
  • OLG Naumburg, 18.10.2005 - 3 U 38/05

    Haftung einer Gemeinde aus einem Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

    Der Ablösungsvertrag ist deshalb wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002, 9 B 43/02 - zitiert in juris m.w.N.; BayVGH München, Urteil vom 23. Juli 2004, 6 B 00.1402 = BauR 2004, 1989), ohne dass der Senat klären muss, ob das die Gesamtnichtigkeit des Vertrages vom 8. Juni 1993 zur Folge hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 2 S 2898/10

    Ablösung eines Erschließungsbeitrags; Nichtigkeit eines vor Inkrafttreten der

    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 - BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 5 B 12.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer Beschwerde lediglich über die

    Eine auf Aktenwidrigkeit gestützte Verfahrensrüge setzt nämlich einen "zweifelsfreien", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Berufungsgerichts und dem Akteninhalt voraus (Beschlüsse vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 21.06.2005 - 11 U 40/05

    Privatrechtlicher Grundstückskaufvertrag einer Gemeinde begründet keine

    Fehlt es daran, ist die Ablösungsvereinbarung wegen des Verstoßes gegen das Verbot vertraglicher Kostenabwälzung nichtig (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989, 8 C 44/88 = BVerwGE 84, 183-191; Beschluss vom 17. September 2002, 9 B 43/02 - zitiert in juris; BayVGH, Urteil vom 23. Juli 2004, 6 B 00.1402 - zitiert in juris; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl., § 133 Rdn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2007 - 2 S 2101/06

    Offenlegung der Ablöseanteile im Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 2214/07
  • VG Magdeburg, 17.01.2012 - 4 A 248/11

    Freistellungsanspruch aus einem Ablösungsvertrag

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