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   BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93   

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https://dejure.org/1993,9516
BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93 (https://dejure.org/1993,9516)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1993 - 9 B 449.93 (https://dejure.org/1993,9516)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1993 - 9 B 449.93 (https://dejure.org/1993,9516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Revision durch den Grundsatz des Meistbegünstigten - Voraussetzungen des Grundsatzes des Meistbegünstigten - Voraussetzung der Aufklärungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung besagt, daß dann, wenn ein Gericht in falscher Form entscheidet, nämlich durch Beschluß anstatt durch Urteil oder umgekehrt, ein Beteiligter in zulässiger Weise auch das Rechtsmittel einlegen kann, das er gegen die Entscheidung gehabt hätte, wenn sie in der richtigen Form ergangen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 48.84 - BVerwGE 71, 213, 215) [BVerwG 23.04.1985 - 9 C 48/84].
  • BVerwG, 20.03.1981 - 8 B 54.81

    Rechtsmittelbelehrung - Statthaftigkeit der Berufung - Zulassung durch Ausspruch

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93
    In dieser Hinsicht ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Zulassung der Berufung, die eine Willenserklärung des Gerichts darstellt, regelmäßig nur durch einen Ausspruch im Tenor der Entscheidung rechtswirksam zum Ausdruck gebracht werden und nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte die Zulassung ausnahmsweise auch in den Urteilsgründen oder der Rechtsmittelbelehrung erblickt werden kann (Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 8 B 54.81 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 8 B 58.87 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 8 B 58.87

    Entlastung - Wiederkehrende Leistung - Berufung - Fremdenverkehrsabgabe -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93
    In dieser Hinsicht ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Zulassung der Berufung, die eine Willenserklärung des Gerichts darstellt, regelmäßig nur durch einen Ausspruch im Tenor der Entscheidung rechtswirksam zum Ausdruck gebracht werden und nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte die Zulassung ausnahmsweise auch in den Urteilsgründen oder der Rechtsmittelbelehrung erblickt werden kann (Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 8 B 54.81 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 8 B 58.87 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2018 - 4 B 10.18

    Antrag auf Zulassung der Berufung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Der Senat hat die Klägerin unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1993 - 9 B 449.93 -, dessen Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - und die Kommentierung von Kopp/Schenke (VwGO, Vorb § 124 Rn. 24) darauf hingewiesen, dass die Berufung unzulässig sein dürfte.

    Die Zulassung setzt eine Willenserklärung des Gerichts voraus (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1993 - 9 B 449.93 - juris Rn. 4), die nach den gesetzlichen Vorgaben zur Abfassung eines Urteils in die Urteilsformel gehört.

    Demgemäß herrscht die Ansicht vor, dass die Zulassung regelmäßig durch Ausspruch im Tenor des Urteils erfolgen sollte (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1993 - 9 B 449.93 - juris Rn. 4; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 124a Rn. 10; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 124a Rn. 7; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 124a Rn. 3; anders Dietz, in: Gärditz, VwGO, 2. Auflage 2018, § 124a Rn. 8, von dem die Zulassung in den Entscheidungsgründen als gleichwertig dargestellt wird).

    Der Senat hält es im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 13. September 1993 - 9 B 449.93 - juris Rn. 4 m.w.N.) für möglich, dass beim Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte die Zulassung bei einem insoweit schweigenden Tenor ausnahmsweise in den Urteilsgründen oder der Rechtsmittelbelehrung erblickt werden kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

    Allerdings kann die Zulassung der Berufung, die eine Willenserklärung des Gerichts darstellt, regelmäßig nur durch einen Ausspruch im Tenor der Entscheidung rechtswirksam zum Ausdruck gebracht werden und nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ausnahmsweise auch in den Urteilsgründen oder der Rechtsmittelbelehrung erblickt werden (BVerwG, Beschl. v. 13.09.1993 - 9 B 449.93 -, Juris; Urt. v. 16.06.1983 - 3 C 10.82 - DÖV 1984, 553, jew. m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 09.06.1994 - 9 B 193.94

    Entscheidung über mehrere anhängige Streitgegenstände durch Prozessurteil

    Neben Urteilsformel und Rechtsmittelbelehrung sind aber zur Beantwortung der Frage nach dem Umfang der Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 1 und 2 AsylVfG a.F. (heute: § 78 Abs. 2 und 3 AsylVfG) auch die Gründe der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 33.92 - Beschluß vom 13. September 1993 - BVerwG 9 B 449.93 - mit weiteren Nachweisen).
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