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   BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 452.98   

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BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 452.98 (https://dejure.org/1998,18976)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 9 B 452.98 (https://dejure.org/1998,18976)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 9 B 452.98 (https://dejure.org/1998,18976)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Prüfung des Bestehens eines Abschiebungshindernisses durch das Berufungsgerichs

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.05.1998 - 9 B 409.98

    Ausländerrecht - Duldung bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung,

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 452.98
    Dies hat der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - dargelegt.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Selbst der Besitz einer anderweitigen, asylverfahrensunabhängigen Duldung ließe das Rechtsschutzbedürfnis für die Klägerin indes nicht entfallen, denn die begehrte Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen verschaffte der Klägerin eine zusätzliche und in mehrfacher Hinsicht günstigere Rechtsstellung (vgl. dazu bereits die Beschlüsse vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - InfAuslR 1999, 525 und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 9 B 452.98 - sowie im Ergebnis ebenso zu vergleichbaren Rechtsschutzkonstellationen VGH Mannheim, Urteil vom 11. April 2001 - VGH A 14 S 1850/00 - UA S. 18 f.; OVG Hamburg, Urteil vom 22. Januar 1999 - OVG 1 Bf 550/98.A - InfAuslR 1999, 443 und OVG Münster, Urteil vom 28. Juni 2000 - OVG 1 A 1462/96.A - für den Fall einer vorhandenen befristeten Aufenthaltserlaubnis).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Soweit der früher zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, in § 31 AsylVfG sei nicht vorgesehen, dass auch bei Bestehen eines innerstaatlichen Vollstreckungshindernisses nach § 55 Abs. 2 AuslG von einer Entscheidung über das Vorliegen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen abgesehen werden könne (Beschluss vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - InfAuslR 1999, 525; ebenso Beschluss vom 22. Juli 1998 - BVerwG 9 B 452.98 - unveröffentlicht), betrifft dies nur das Verhältnis zu einer Entscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in unmittelbarer und nicht in subsidiär verfassungskonformer Anwendung.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01

    Beanstandungsklage; Bundesbeauftragter; nachrangiger Abschiebungsschutz;

    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass das Bundesamt und die Gerichte bei einer Erkrankung, die zu einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis führt, nicht davon entbunden sind, auch etwaige aus dieser Erkrankung folgende zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG zu prüfen (vgl. zum Verhältnis von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG und sonstigen Duldungsgründen nach § 55 Abs. 2 AuslG Beschlüsse vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - InfAuslR 1999, 525 und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 9 B 452.98 - nicht veröffentlicht; zu den Besonderheiten bei allgemeinen Gefahren im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG vgl. aber Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - DVBl 2001, 1531, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
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