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   BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98   

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BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98 (https://dejure.org/1998,3464)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1998 - 9 B 469.98 (https://dejure.org/1998,3464)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 9 B 469.98 (https://dejure.org/1998,3464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Berücksichtung der Verfolgungsdichte eines ethnischen Albaners im Kosovo im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Qualität und Quantität eines über Jahre andauernden Verfolgungsgeschehens im Hinblick auf die Annahme der für eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungszulassung ohne entsprechenden Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 642
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98
    Denn die Klageanträge hätten gemäß dem Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - (NVwZ 1997, 1132; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) mangels gegenteiliger Anhaltspunkte dahin verstanden werden müssen, daß das Begehren betreffend § 53 AuslG lediglich hilfsweise zum Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte nach Art. 16 a GG sowie zur Feststellung der Voraussetzungen einer Abschiebungsschutzberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG erhoben worden ist.

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - a.a.O. BGH, MDR 1990, 711).

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - a.a.O. BGH, MDR 1990, 711).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 9 B 831.97

    Asylverfahrensrecht - Stattgabe der Berufung des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98
    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - a.a.O. BGH, MDR 1990, 711).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass dasjenige von mehreren erstinstanzlichen Klagebegehren, hinsichtlich dessen kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird, nicht in die Berufungsinstanz gelangt; dies gilt auch, wenn mehrere Ansprüche im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag stehen (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 9 B 469.98 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 B 69.08 -, juris Rn. 3).

    Das Berufungsgericht hat deshalb, wenn es den Hauptantrag abweisen will, auch über den Hilfsantrag zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1997 - 9 B 657.96 -, juris Rn. 6; vom 31. Oktober 1997 - 9 B 698.97 -, juris Rn. 2; vom 5. Juni 1998, a.a.O., juris Rn. 20; vom 24. Juni 2009, a.a.O.; und vom 5. April 2012 - 4 B 45.11 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2018 - 3 M 381/18 -, juris Rn. 4; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Kautz/Schäfer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 129 VwGO Rn. 4; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 129 Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

    Über den zulässigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.06.1998 - 9 B 469.98 - juris Rn. 20) Hilfsantrag des Klägers ist hier auch deshalb nicht zu entscheiden (vgl. zur Prüfung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bzgl. Afghanistans das Senatsurteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3177/11 - juris).
  • BVerwG, 24.06.2009 - 5 B 69.08

    Entscheidung über einen Hilfsantrag im Berufungsverfahren nach Zulassung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass dasjenige von mehreren erstinstanzlichen Klagebegehren, hinsichtlich dessen kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird, nicht in die Berufungsinstanz gelangt; das gilt auch, wenn die mehreren Ansprüche im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag stehen (Beschluss vom 5. Juni 1998 9 B 469.98 NVwZ 1999, 642 f. = juris Rn. 18).

    Der Sonderfall, dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (s. Beschluss vom 5. Juni 1998, a.a.O.), liegt hier nicht vor, weil das Verwaltungsgericht die Klage auch hinsichtlich des Hilfsantrags mit ausführlicher Begründung, die hätte Anlass geben können, das Hilfsbegehren zum Gegenstand (der Begründung) des Zulassungsbegehrens zu machen abgewiesen hatte; dies gilt hier um so mehr, als Haupt- und Hilfsantrag durch unterschiedliche Kläger zu verfolgen waren und der Sache nach getrennte Streitgegenstände bilden.

    Denn weil das Gesetz nach erreichter Berufungszulassung eine Einlegung der Berufung nicht mehr vorsieht, sondern das Zulassungsverfahren als Berufungsverfahren fortgeführt wird (§ 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO), ist es letztlich der Zulassungsantrag, der kraft des nach dem Gesetz ihm zukommenden Devolutiveffekts in Verbindung mit der gerichtlichen Zulassungsentscheidung das zugelassene Begehren in der Rechtsmittelinstanz anhängig werden lässt (Beschluss vom 5. Juni 1998, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 4 B 8.22

    Somalia; Lower Shabelle; Qoryooley; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Durch die Berufung der Beklagten gegen ihre Verpflichtung zur Zuerkennung subsidiären Schutzes ist dieser ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz angefallen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 469.98 - juris Rn. 20 und vom 24. Juni 2009 - 5 B 69.08 - juris Rn. 3; OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 293/18 OVG - juris Rn. 20 m.w.N).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20

    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

    Durch die Berufung der Beklagten gegen ihre Verpflichtung aus dem Hauptantrag sind diese ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz angefallen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 5 B 69.08 - juris Rn. 3 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 469.98 - juris Rn. 20 und Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ; Eyermann/Happ, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 128 Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 3587/02

    Teilzulassung eines Rechtsmittels; Entwicklung eines Handlungsprogramms für eine

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 5.6.1998 - 9 O 468/98 [richtig: 9 B 469.98 - d. Red.] -, NVwZ 1999, 642, sowie Urteil vom 23.9.1992 - 6 C 2.91 -, BVerwGE 91, 24 (für eine eingeschränkt beantragte Revisionszulassung); Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Band IV, Stand: Januar 2003, § 124 a Rdnr. 20 m.w.N.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01

    Beanstandungsklage; Bundesbeauftragter; nachrangiger Abschiebungsschutz;

    Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich nur auf vom Asylbewerber selbst erhobene Klagen, bei denen aufgrund der typischen Interessenlage des Asylbewerbers in der Regel von einem umfassenden, alle Stufen des Abschiebungsschutzes einschließenden Klagebegehren auszugehen ist, das nach Haupt- und Hilfsanträgen gegliedert ist (vgl. grundlegend Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - NVwZ 1999, 642, stRspr).
  • BVerwG, 03.05.1999 - 9 B 870.98

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Dies hat der beschließende Senat in einer Reihe von Entscheidungen, an denen die Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls beteiligt waren, im einzelnen ausgeführt (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - sowie Beschluß vom 28. Dezember 1998 - BVerwG 9 B 574.98 -).

    Auch dies hat der beschließende Senat in mehreren Entscheidungen, an denen die Prozeßbevollmächtigten des Klägers beteiligt waren, im einzelnen dargelegt (vgl. nochmals Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 03.05.1999 - 9 PKH 175.98

    Rechtsmittel

    Dies hat der beschließende Senat in einer Reihe von Entscheidungen, an denen die Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls beteiligt waren, im einzelnen ausgeführt (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - sowie Beschluß vom 28. Dezember 1998 - BVerwG 9 B 574.98 -).

    Auch dies hat der beschließende Senat in mehreren Entscheidungen, an denen die Prozeßbevollmächtigten des Klägers beteiligt waren, im einzelnen dargelegt (vgl. nochmals Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 3 M 381/18

    Vorerst keine Bernsteinförderung im Goitzschesee

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 7 S 2505/99

    Devolutiveffekt des Zulassungsantrags - Zuständigkeit des Beschwerdegerichts -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5381/00

    Automatisches Anfallen eines Hilfsantrages in der Berufungsinstanz bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2002 - 4 A 3366/95

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

  • BVerwG, 30.10.2001 - 1 B 180.01

    Behandlung des Klagebegehrens eines nicht anerkannten Asylbewerbers hinsichtlich

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 293/18

    Eritreische Asylsuchende; Nationaldienstpflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 9 A 213/00

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen irakischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - 11 A 1145/20

    Aserbaidschan: Abschiebungsverbot wegen Erkrankung

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