Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12870
BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98 (https://dejure.org/1998,12870)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1998 - 9 B 483.98 (https://dejure.org/1998,12870)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 9 B 483.98 (https://dejure.org/1998,12870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98
    Denn die Klageanträge hätten gemäß dem Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - (NVwZ 1997, 1132; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) mangels gegenteiliger Anhaltspunkte dahin verstanden werden müssen, daß das Begehren betreffend § 53 AuslG lediglich hilfsweise zum Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte nach Art. 16 a GG sowie zur Feststellung der Voraussetzungen einer Abschiebungsschutzberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG erhoben worden ist.

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen; BGH, MDR 1990, 711).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen; BGH, MDR 1990, 711).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen; BGH, MDR 1990, 711).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 9 B 831.97

    Asylverfahrensrecht - Stattgabe der Berufung des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98
    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98

    Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag.

    Auf die Ausführungen in diesen Beschlüssen (u.a. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 483.98) wird verwiesen.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 9 B 13.98

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Dies hat der Senat in zahlreichen Beschlüssen in Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision, in denen die Beschwerdeführer auch von den Prozeßbevollmächtigten der Kläger vertreten waren, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 483.98).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 9 B 15.98

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auf die Ausführungen in diesen Beschlüssen (u.a. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 483.98 -) wird verwiesen.
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 66.98

    Abhängigkeit des Antrags auf Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der

    Auf die Ausführungen in diesen Beschlüssen (u.a. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 483.98) wird verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht