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   BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81   

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BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81 (https://dejure.org/1983,1859)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1983 - 9 B 50.81 (https://dejure.org/1983,1859)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1983 - 9 B 50.81 (https://dejure.org/1983,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladung zur mündlichen Verhandlung - Anforderungen an Bestimmtheit - Adressat der Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81
    Der beschließende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Asylrecht nur dem politisch Verfolgten selbst, nicht aber auch seinen - nicht ihrerseits politisch verfolgten - Angehörigen zusteht.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 CB 748.80

    Verhinderung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen einer nicht

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81
    Das genügt den an eine Ladung zur mündlichen Verhandlung zu stellenden Anforderungen, deren Wirksamkeit nicht schon bei jeder Unzulänglichkeit oder irrtümlichen Bezeichnung, sondern erst dann zu verneinen ist, wenn der Adressat der Ladung auch bei verständiger Auslegung nicht zu erkennen vermag, für wen und wozu geladen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 27. Februar 1956 - BVerwG 5 B 237.54 - Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 748.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81
    Ferner entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß auch von nichtstaatlichen Stellen politische, dem Staat zurechenbare und daher unter Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fallende politische Verfolgung ausgehen kann (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einem Urteil, das - wie hier - nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur dann zuzulassen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. z.B. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81
    Das kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich aus der Entscheidung selbst Zweifel daran herleiten lassen, daß eine ausreichende Unterrichtung der mitwirkenden Richter auch nicht während der Beratung stattgefunden hat (vgl. Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 -).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 9 B 50.81
    Das Verwaltungsgericht, das das Asylbegehren der Kläger wegen Fehlens einer politischen Verfolgung für unbegründet angesehen und sein Urteil unter diesem Gesichtspunkt den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO entsprechend begründet hat, hat nicht verfahrensfehlerhaft gehandelt, wenn es nicht ausdrücklich auf für seine Entscheidung unerhebliche Fragen des Verwaltungsverfahrens eingegangen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 18 B 2172/02

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Abschiebung; Zustellung einer

    BVerwG, Beschlüsse vom 22.9.1983 - 9 B 50/81 -, Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6, und vom 25.5.1984 - 9 B 905/82 -, BayVBl. 1984, 637.
  • BVerwG, 04.06.1984 - 9 B 905.82

    Anhörungsmitteilung - Beweismittel - Obliegenheit von Verfahrensbeteiligten zur

    Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 - (Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6) im Zusammenhang mit der Zustellung einer Ladung zur mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, entfällt die Wirksamkeit einer Zustellung nicht schon bei jeder Ungenauigkeit oder irrtümlichen Bezeichnung, sondern erst dann, wenn der Adressat auch bei verständiger Auslegung nicht zu erkennen vermag, wen und was die Zustellung betrifft.
  • BFH, 25.11.1997 - VII R 79/96

    Unwirksamkeit der Ausschlussfrist für die Vorlage der Prozessvollmacht

    Das BVerwG befaßt sich in dieser Entscheidung nämlich nicht mit den Formalien der Zustellung, sondern mit dem Inhalt des übermittelten Schriftstücks und der Frage, inwieweit dessen Mehrdeutigkeit die Wirksamkeit seiner Zustellung beeinflussen kann (vgl. zu einer gleichen Frage auch BVerwG, Beschluß vom 22. September 1983 9 B 50.81 in Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 102 VwGO Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur unerlaubten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 1984 - 9 B 905.82 -, BayVBl. 1984, 637 und vom 22. September 1983 - 9 B 50.81 -, Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6.
  • BVerwG, 02.07.1984 - 9 CB 180.82

    Auskünfte des Auswärtigen Amtes als Beweismittel - Beurteilung des Vorliegens

    Aus der Verwendung eines durch den Namen der Klägerin zu 1 gekennzeichneten abgekürzten Rubrums konnte bei gebotener verständiger Betrachtungsweise und nicht am Wortlaut haftender Auslegung nicht geschlossen werden, das Verwaltungsgericht habe unter Trennung der in einem Verfahren erhobenen Ansprüche der Kläger zu 1 bis 5 (§ 93 VwGO) nur bezüglich des Anspruchs der Klägerin zu 1 verhandeln und entscheiden wollen (vgl. Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 24.01.1986 - 9 B 405.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einem Urteil, das - wie hier - nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur dann zuzulassen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 -).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 9 CB 255.82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anspruch auf Asyl

    Die Ladung war damit für alle am Verfahren beteiligten Kläger wirksam (vgl. Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2991.83

    Strafrechtliche Maßnahmen eines Staates (Libanon) als politische Verfolgung -

    Die unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens und des vollen Namens des Klägers zu 1 mit dem Zusatz "und Frau und Kinder" erfolgte Ladung war für alle Verfahrensbeteiligten wirksam (vgl. Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 9 CB 42.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

    Aus der Verwendung eines durch den Namen des Klägers zu 1 gekennzeichneten abgekürzten Rubrums und der Verwendung des Wortes "der Kläger" bzw. "des Klägers" in dem der Terminsladung beigegebenen Hinweis betreffend die Beiziehung der Ausländerakten sowie die Ladung eines Dolmetschers konnte bei gebotener verständiger Betrachtungsweise und nicht am Wortlaut haftender Auslegung nicht geschlossen werden, das Berufungsgericht habe unter Trennung der verbundenen Klagen nur über den Anspruch des Klägers zu 1 verhandeln und entscheiden wollen (vgl. Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 9 CB 414.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Auskünfte des

    Sie waren damit für alle am Verfahren beteiligten Kläger wirksam (vgl. Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 9 B 50.81 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 6).
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