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   BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14   

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BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14 (https://dejure.org/2015,5836)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 9 B 51.14 (https://dejure.org/2015,5836)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 9 B 51.14 (https://dejure.org/2015,5836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG HE § 3 Abs. 2 S. 3
    Erlöschen der alten Satzung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer neuen Satzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Diese Rechtsprechung wird durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 (- 1 BvR 2348/08 - NVwZ 2010, 313) nicht in Frage gestellt und damit erneut klärungsbedürftig.

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungskonformität dieser Rechtsprechung in dem vorgenannten Beschluss ausdrücklich festgestellt (NVwZ 2010, 313 ).

    Die dortigen weiteren Ausführungen, die rückwirkende Änderung des Steuermaßstabs stelle in dem vom Bundesverfassungsgericht zu entscheidenden Fall keine Verletzung schützenswerten Vertrauens dar, weil der Beschwerdeführer in der Abgabenhöhe gegenüber der bisher geltenden Steuersatzung nicht schlechter gestellt werde, wobei das rechtsstaatlich begründete Vertrauen des Steuerschuldners, nicht im Nachhinein mit einer höheren Steuer als ursprünglich festgelegt belastet zu werden, eine vorübergehende Ungleichbehandlung rechtfertige (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -NVwZ 2010, 313 ), lassen nicht den Umkehrschluss zu, dass im Falle einer nachträglichen höheren Belastung der Grundsatz des Vertrauensschutzes stets verletzt ist.

    Der in der Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 (- 1 BvR 2384/08 - NVwZ 2010, 313) hingegen verhält sich nicht zu der vorgenannten Vorschrift, sondern zu den aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Voraussetzungen und Grenzen einer rückwirkenden Neuregelung abgabenrechtlicher Bestimmungen.

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82

    Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 , vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 24 S. 19 und vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 6 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 72 ff.).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Danach darf eine Beitragssatzung rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen; in diesem Fall fehlt einem etwaigen Vertrauen des Betroffenen, einen Beitrag nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit (BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 und vom 20. Januar 1978 - 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 30; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 , vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 24 S. 19 und vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 6 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 72 ff.).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    In der Beschwerdebegründung muss nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 9 B 41.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 58 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Der bloße Hinweis, die Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht für den Vortrag der Klärungsbedürftigkeit allein nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 , vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 24 S. 19 und vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 6 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 72 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Danach darf eine Beitragssatzung rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen; in diesem Fall fehlt einem etwaigen Vertrauen des Betroffenen, einen Beitrag nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit (BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 und vom 20. Januar 1978 - 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 30; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen der genannten Gerichte genügt hingegen weder den Zulässigkeitsanforderungen der Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96

    Kommunalabgaben: Vereinbarkeit einer rückwirkenden Änderung von Teilen einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
    Danach darf eine Beitragssatzung rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen; in diesem Fall fehlt einem etwaigen Vertrauen des Betroffenen, einen Beitrag nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit (BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 und vom 20. Januar 1978 - 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 30; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676

    Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte

    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2015 - 9 B 51.14 - juris Rn 10 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2015 - 1 K 28/11

    Benutzungsgebührenrecht; hier: Rechtmäßigkeit einer

    Dagegen ließe sich möglicherweise einwenden, dass eine Nacherhebung von Gebühren für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum dann nicht in Betracht kommt, wenn eine Schlechterstellung der Gebührenschuldner aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet (vgl. zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Schlechterstellung eines Abgabenschuldners BVerwG, Beschl. v. 29.01.2015 - 9 B 51/14 -, juris Rn. 7, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Danach kann eine Heilung unwirksamer kommunaler Abgabesatzungen mit Wirkung für vergangene Zeiträume ohne Verletzung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes grundsätzlich dann erfolgen, wenn der mit Rückwirkung versehenen Neuregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorausgegangen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51/14 -, juris, Rn. 7 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15

    Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte

    Danach kann eine Heilung unwirksamer kommunaler Abgabesatzungen mit Wirkung für vergangene Zeiträume ohne Verletzung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes grundsätzlich dann erfolgen, wenn der mit Rückwirkung versehenen Neuregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorausgegangen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51/14 -, juris, Rn. 7 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
    Danach kann eine Heilung unwirksamer kommunaler Abgabesatzungen mit Wirkung für vergangene Zeiträume ohne Verletzung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes grundsätzlich dann erfolgen, wenn der mit Rückwirkung versehenen Neuregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorausgegangen sind (vgl.BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08-, juris, Rn. 20ff.;BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51/14-, juris, Rn. 7. Die US 2014/2015 bezweckt ausweislich des Wortlauts des § 5 offensichtlich alleinig die Festlegung des Umlagesatzes für diese Jahre.
  • VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Danach kann eine Heilung unwirksamer kommunaler Abgabesatzungen mit Wirkung für vergangene Zeiträume ohne Verletzung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes grundsätzlich dann erfolgen, wenn der mit Rückwirkung versehenen Neuregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorausgegangen sind (vgl.BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08-, juris, Rn. 20ff.;BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51/14-, juris, Rn. 7. Die US 2014/2015 bezweckt ausweislich des Wortlauts des § 5 offensichtlich alleinig die Festlegung des Umlagesatzes für diese Jahre.
  • BVerwG, 20.12.2021 - 9 B 12.21

    Anfechtungsklage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid im Falle einer

    Der bloße Hinweis, die aufgeworfene Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht allein nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.12.2021 - 9 B 13.21

    Anfechtungsklage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid im Falle einer

    Der bloße Hinweis, die aufgeworfene Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht allein nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51.14 - juris Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20

    Benutzungsgebühren

    Denn in einem solchen Fall hatte eine satzungsgebende Körperschaft ihren Willen zur Abgabenerhebung unmissverständlich dokumentiert; es kann sich dann kein schutzwürdiges Vertrauen darauf bilden, von einer solchen Abgabe verschont zu bleiben (vgl. BVerwG, B. v. 08.07.2008 - 9 B 44/07 - sowie v. 29.01.2015 - 9 B 51/14 -, beide juris).
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