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   BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07   

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https://dejure.org/2007,25494
BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07 (https://dejure.org/2007,25494)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2007 - 9 B 52.07 (https://dejure.org/2007,25494)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 (https://dejure.org/2007,25494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Eigene Sachentscheidung eines Rechtsmittelgerichts anstelle des Instanzgerichts bei Entscheidungsreife der Sache als Revisionsgrund; Bestehen eines Anspruchs auf zwei Tatsacheninstanzen als verfassungsrechtliches Erfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07
    5 2. Mit ihrer Behauptung, der von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler sei "von so grundsätzlicher Bedeutung, dass er die Zulassung der Revision eröffnet", legt die Beschwerde einen Revisionsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dar (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht, weil ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen nicht besteht (stRspr des BVerfG; vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 4. Juli 1995 1 BvF 2/86 u.a. BVerfGE 92, 365 ).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07
    3 a) Die Beschwerde macht insoweit zunächst geltend, das Oberverwaltungsgericht gehe in seiner Entscheidung unzulässigerweise auf die Begründung des erstinstanzlichen Urteils ein, obwohl es nach der genannten Vorschrift in der Auslegung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367) als nicht mit Gründen versehene Entscheidung gelte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17

    Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener

    Denn die Sache ist spruchreif (zu den Voraussetzungen: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23

    Erfordernis einer weiteren Verhandlung ohne Entscheidungsreife der Sache; Klage

    Eine weitere Verhandlung im Sinne des § 130 Abs. 2 VwGO ist erforderlich, wenn die Sache nicht entscheidungsreif ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4 und vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 -âEURŒ juris Rn. 15).

    Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, weil er den Rechtsschutzsuchenden keinen Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen vermittelt (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4).

    Ausreichende Tatsachenfeststellungen können sich auch daraus ergeben, dass die für die Beurteilung erforderlichen tatsächlichen Grundlagen unschwer den vom Verwaltungsgericht beigezogenen und in das Verfahren eingeführten Verwaltungsvorgängen zu entnehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

    Zudem ergibt sich weder aus Art. 19 Abs. 4 GG noch aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen, in denen die Begründetheit einer Klage jeweils für entscheidungserheblich gehalten wird (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

    Daran fehlt es jedoch, wenn die Sache - wie hier - entscheidungsreif ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    Dies folgt bereits daraus, dass sich auch aus einem unterstellten Begründungsmangel der begehrte Anordnungsanspruch nicht ergibt und die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung analog § 130 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2007 - 9 B 52/07 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 3/19

    Zu den informationszugangsrechtlichen Ansprüchen eines bestellten

    Soweit das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben wird, ist die Sache im Übrigen auch spruchreif (zu den Voraussetzungen: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen;

    Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts war die Sache damit auch noch nicht entscheidungsreif (zu diesem Erfordernis siehe etwa Beschluss vom 22. November 2007 - BVerwG 9 B 52.07 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 42 Rn. 4), eine weitere Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht daher erforderlich (UA S. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2022 - 4 LB 45/17

    Zugang zu Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des

    Daran fehlt es jedoch, wenn die Sache - wie hier - entscheidungsreif ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter;

    Dies folgt bereits daraus, dass sich auch aus einem unterstellten Begründungsmangel der begehrte Anordnungsanspruch nicht ergibt und die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung analog § 130 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2007 - 9 B 52/07 - Senatsbeschluss vom 12.05.2009 - NC 9 S 240/09 -, MedR 2010, 338).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - 18 B 2004/20

    Umfang der Verschuldenszurechnung des Prozessbevollmächtigten und Zeitpunkt der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 130 Rn.5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - 18 B 16/21

    Zurückverweisung unter Aufhebung wegen des Erfordernisses einer weiteren

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