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   BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07   

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https://dejure.org/2008,3834
BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07 (https://dejure.org/2008,3834)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2008 - 9 B 54.07 (https://dejure.org/2008,3834)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 9 B 54.07 (https://dejure.org/2008,3834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem Schmutzwasserbeitrag im Falle der Unmöglichkeit eines tatsächlichen Anschlusses eines Grundstücks auf Grund finanzieller Unzulänglichkeiten des Beitragspflichtigen; Beachtlichkeit von Einwendungen ...

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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    Einen Zulassungsgrund vermag die Beschwerde damit aber schon deswegen nicht darzulegen, weil die nach ihrer Ansicht voneinander abweichenden Rechtssätze der Entscheidungen nicht dieselbe Rechtsnorm betreffen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Denn die Beschwerde legt weder dar, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären, noch zeigt sie auf, dass vom Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder sich dem Gericht entsprechende Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Anforderungen Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    Auf der Grundlage der bereits dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Aufklärungspflicht abgesehen vom Fall einer sich aufdrängenden Sachverhaltsermittlung nicht verletzt ist, wenn das Gericht von einer Beweiserhebung absieht, auf die eine anwaltlich vertretene Partei nicht förmlich hingewirkt hat, setzt eine Aufklärungspflichtverletzung im hier gegebenen Fall einer Entscheidung nach § 130a VwGO voraus, dass die anwaltlich vertretene Partei auf das gerichtliche Anhörungsschreiben hin einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung mit dem Hinweis widersprochen hat, in der mündlichen Verhandlung solle ein Beweisantrag zu der für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung gestellt werden (Beschluss vom 30. Oktober 2007 BVerwG 5 B 157.07 juris Rn. 12).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    Den für eine Grundsatzrüge erforderlichen Bezug zum Bundesrecht (vgl. hierzu näher Beschluss vom 7. März 1996 BVerwG 6 B 11.96 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7) lässt die Beschwerde, die ausdrücklich das Ziel einer einheitlichen Auslegung und Anwendung von Landesrecht hervorhebt, nicht erkennen.
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 61/96

    Erschließungskosten als WK; Ersetzung einer Sickergrube durch Anschluss an

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    4 2. Mit ihrer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) macht die Beschwerde geltend, der angefochtene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts weiche von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 61/96 BFH/NV 1999, 1079) ab.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    Ebenso wie § 87b Abs. 3 VwGO, auf dessen Voraussetzungen § 128a VwGO Bezug nimmt, ist § 128a Abs. 1 VwGO nicht in diesem Sinne "drittschützend" (vgl. zur Vorschrift des § 87b Abs. 3 VwGO Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 4 C 2.03 NVwZ 2004, 1114 ).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    Die Angriffe der Beschwerde im Zusammenhang mit der Annahme des unmittelbaren Angrenzens des klägerischen Grundstücks an den öffentlichen Verkehrsraum im angefochtenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erweisen sich deswegen als bloße Kritik an der Beweiswürdigung des Oberverwaltungsgerichts, die eine Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht begründen kann (vgl. hierzu Beschluss vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    7 Unabhängig hiervon ist in der Sache selbst daran zu erinnern, dass eine sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatz dem Gericht keine "ungefragte" Fehlersuche abverlangt (Urteil vom 17. April 2002 BVerwG 9 CN 1.01 BVerwGE 116, 188 ).
  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 163/90

    Anfechtung der Zulassung in erster Instanz zurückgewiesener Angriffs- und

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
    Erst recht besteht kein Anlass, dem Beteiligten, der sich mit einem solchen Vorbringen konfrontiert sieht, die Rechtsmacht zu verleihen, die Zulassung des Vorbringens im Interesse der Allgemeinheit zu rügen (Bader, in: ders., VwGO, 4. Aufl. 2007, § 128a Rn. 12; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2007, § 128a Rn. 12; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 128a Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 XI ZR 163/90 NJW 1991, 1896 zu § 528 ZPO a.F.).
  • BSG, 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    Die Entscheidung nach § 157a Abs. 1 SGG steht im Ermessen des LSG, sodass kein Anspruch eines Beteiligten auf Zurückweisung nach § 157a Abs. 1 SGG besteht (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 157a RdNr 9; so zu § 106a Abs. 3 SGG auch B. Schmidt, ebenda, § 106a RdNr 14) , dessen Verletzung im Revisionsverfahren gerügt werde könnte (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 157a RdNr 9; B. Schmidt, ebenda, § 106a RdNr 18; im Ergebnis ebenso BVerwG vom 11.1.2008 - 9 B 54/07 - Buchholz 310 § 128a VwGO Nr. 2 = juris RdNr 9 zu § 128a Abs. 1 VwGO, weil diese Norm nicht drittschützend sei; BGH vom 22.1.2004 - V ZR 187/03 - juris RdNr 11 zu § 531 Abs. 2 ZPO) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07

    Klage gegen Lkw-Maut erfolgreich

    - 9 B 54.07 -, Buchholz 310 § 128a VwGO Nr. 2.
  • OLG Brandenburg, 19.06.2015 - 11 Bauland U 1/13

    Baulandverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen

    Das gilt insbesondere im Fall einer inzidenten Satzungskontrolle, wenn und soweit die Beteiligten Bedenken gegen die formelle oder materielle Wirksamkeit der Satzung nicht erhoben haben (st. Rsp. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2008 - BVerwG 9 B 54/07 -, juris Rn. 7, BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 43).
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