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   BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97   

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https://dejure.org/1997,13677
BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97 (https://dejure.org/1997,13677)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1997 - 9 B 54.97 (https://dejure.org/1997,13677)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1997 - 9 B 54.97 (https://dejure.org/1997,13677)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge" - Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative für Mitglieder der Demokratischen Volkspartei Afghanistans (DVPA) - Vorliegen eines Abschiebungshindernisses - Verbot der Abschiebung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
    Eine Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 - (InfAuslR 1996, 355) und vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - (InfAuslR 1994, 156) wird von der Beschwerde nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92

    Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen und ausgeführten

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
    Eine Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 - (InfAuslR 1996, 355) und vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - (InfAuslR 1994, 156) wird von der Beschwerde nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96

    Politische Verfolgung; Staatliche Verfolgung; Afghanistan; General Dostum;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
    Ebenso hat das Berufungsgericht den Klageantrag verstanden (vgl. UA S. 10, wo auf das Urteil vom 9. September 1996 in dem Parallelverfahren 7 L 807/96 verwiesen wird; dort ist auf S. 15 der Antrag als Hilfsantrag bezeichnet).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98

    Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag.

    Den Prozeßbevollmächtigten der Kläger mußte das prozessuale Rangverhältnis der Klageanträge betreffend Art. 16 a GG, § 51 AuslG und § 53 AuslG, wie es sich nach der Interessenlage eines um Asyl- und Abschiebungsschutz nachsuchenden Ausländers typischerweise ergibt, bekannt sein (vgl. hierzu und zu den daraus für den Streitgegenstand des zweitinstanzlichen Verfahrens zu ziehenden Konsequenzen u.a. bereits den Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 54.97 - an diesem Verfahren waren die Prozeßbevollmächtigten der Kläger ebenfalls als Prozeßbevollmächtigte des damaligen Beschwerdeführers beteiligt).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 66.98

    Abhängigkeit des Antrags auf Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der

    Den Prozeßbevollmächtigten der Kläger mußte das prozessuale Rangverhältnis der Klageanträge betreffend Art. 16 a GG, § 51 AuslG und § 53 AuslG, wie es sich nach der Interessenlage eines um Asyl- und Abschiebungsschutz nachsuchenden Ausländers typischerweise darstellt, bekannt sein (vgl. hierzu und zu den daraus für den Streitgegenstand des zweitinstanzlichen Verfahrens zu ziehenden Konsequenzen u.a. den Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 54.97 - die Prozeßbevollmächtigten der Kläger waren in diesem Verfahren ebenfalls Prozeßbevollmächtigte des damaligen Beschwerdeführers).
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