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   BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98   

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https://dejure.org/1998,4662
BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98 (https://dejure.org/1998,4662)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1998 - 9 B 604.98 (https://dejure.org/1998,4662)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 9 B 604.98 (https://dejure.org/1998,4662)
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Wird zitiert von ... (48)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Nach § 50 Abs. 2 Satz 1, § 55 Abs. 2 AuslG obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat und die hierzu gegebenenfalls erforderliche Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (vgl. zur Bedeutung der Staatsangehörigkeit für die Zielstaatsbezeichnung auch BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1998 - BVerwG 1 C 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 und vom 29. Juni 1998 - BVerwG 9 B 604.98 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 102/20

    Aufenthalterlaubnis für gut integrierte Jugendliche

    Die Frage, ob dieser Staat tatsächlich auch Ausländer aufnimmt, die nicht eigene Staatsangehörige sind, berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung, ist aber unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung im Rahmen des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG von der Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1998 - 9 B 604.98 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2001 - A 9 S 1897/00

    Sudan: verneinte Verfolgung von Christinnen

    Dass der Ausländer tatsächlich die Staatsangehörigkeit des genannten Ziellandes besitzt, gehört nicht zu den Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Androhung (BVerwG, Beschluss vom 29.06.1998 - 9 B 604.98 -).

    Dies genügt in aller Regel, den Sudan als mögliches Abschiebezielland zu nennen (BVerwG, Beschluss vom 29.06.1998 a.a.O.).

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