Rechtsprechung
BVerwG, 17.10.2001 - 9 B 62.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsprozess - Zurechenbarkeit der versäumten Beantragung einer für notwendig erachteten Sachaufklärung durch einen Anwalt für dessen Mandanten im Verwaltungsprozess - Anforderungen an die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.07.2001 - 13 A 00.1086
- BVerwG, 17.10.2001 - 9 B 62.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82
Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2001 - 9 B 62.01
Wenn der Anwalt dies versäumt hat, kann sein Mandant eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146). - BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2001 - 9 B 62.01
Das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts kann unter diesen Gegebenheiten nicht erreicht werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297). - BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 7.90
Verletzung der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Pflicht zur …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2001 - 9 B 62.01
Ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO setzt voraus, dass unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts die von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 7.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230).
Rechtsprechung
VG Schleswig, 13.07.2001 - 9 B 62/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung zur Verbringung der Schulpausen im Klassenraum; Abgrenzung von Verwaltungsakt und schlichtem Verwaltungshandeln; Außenwirkung von Maßnahmen bei Erziehungskonflikten; Umfang der pädagogischen Freiheit des Lehrers; Einschränkung der verwaltungsgerichtlichen ...
- Judicialis
VwGO § 123; ; LVwG SH § 106 Abs. 1; ; SchulG SH § 36 Abs. 1; ; SchulG SH § 45 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
Schulische Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler als Verwaltungsakt; Verpflichtung zur …
Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2001 - 9 B 62/01
Solche, durch den pädagogischen Auftrag geprägten Maßnahmen sind nicht als Verwaltungsakte, sondern vielmehr als sogenanntes schlichtes Verwaltungshandeln einzustufen (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05.11.1992, NJW 1993, 952).
- VG Schleswig, 29.11.2016 - 9 B 41/16
Pädagogische Maßnahmen bei inklusiver Beschulung
In diesem rechtlichen Rahmen sind allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe sowie das Verbot sachfremder Erwägungen und das Toleranzgebot mit erfasst (vgl. OVG Schleswig, U. v. 05.11.1992 - 3 L 36/92 - m. w. N.; VG Schleswig, B. v. 13.07.2001 - 9 B 62/01 -).