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   BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01   

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https://dejure.org/2002,24704
BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01 (https://dejure.org/2002,24704)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 9 B 64.01 (https://dejure.org/2002,24704)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 9 B 64.01 (https://dejure.org/2002,24704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung wesentlichen Klägervortrags - Deichbauliche Maßnahmen als "Vorkehrungen" oder "Anlagen" im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 a des Wasserstraßengesetzes (WaStrG) - Grundrechtsfähigkeit von Wasserverbänden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01
    Wenn die Beschwerde dies beanstandet, wendet sie sich in Wahrheit gegen die Würdigung des tatsächlichen Vorbringens durch das Berufungsgericht, die dem sachlichen Recht zuzuordnen ist und einen Verfahrensmangel im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01
    Wie sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergibt, hat das Oberverwaltungsgericht - wie Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO es gebieten (vgl. etwa BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 f. [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]>) - diesen Vortrag der Beschwerde zur Kenntnis genommen (UA S. 5) und in Erwägung gezogen (UA S. 11 f.), ist jedoch insbesondere auf der Grundlage des Gutachtens der Bundesanstalt für Wasserbau, gegen das der Kläger nur unsubstanziierte Einwände erhoben habe, zu einer anderen Einschätzung der Deichsicherheit als der Kläger gelangt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01
    Soweit die Beschwerde im Übrigen nach Art einer Berufungsbegründung allgemein Kritik an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts übt, erfüllt dieses Vorbringen bereits nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes stellt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01
    Wie sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergibt, hat das Oberverwaltungsgericht - wie Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO es gebieten (vgl. etwa BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 f. [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]>) - diesen Vortrag der Beschwerde zur Kenntnis genommen (UA S. 5) und in Erwägung gezogen (UA S. 11 f.), ist jedoch insbesondere auf der Grundlage des Gutachtens der Bundesanstalt für Wasserbau, gegen das der Kläger nur unsubstanziierte Einwände erhoben habe, zu einer anderen Einschätzung der Deichsicherheit als der Kläger gelangt.
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 9 B 64.01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass diese Begriffe weit auszulegen sind und das gesamte Spektrum der in Betracht kommenden sachdienlichen Maßnahmen erfassen (BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

    Als Schutzmaßnahmen im Sinne von § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG, sind - ungeachtet dessen, dass in diesen Vorschriften von Anlagen oder Vorkehrungen die Rede ist - sämtliche in Betracht kommenden sachdienlichen Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte oder rechtlich geschützte Interessen Dritter zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5. 1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 277; Beschl. v. 14.2. 2002 - 9 B 64.01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01

    Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität;

    Als Schutzmaßnahmen im Sinne von § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG, sind - ungeachtet dessen, dass in diesen Vorschriften von Anlagen oder Vorkehrungen die Rede ist - sämtliche in Betracht kommenden sachdienlichen Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte oder rechtlich geschützte Interessen Dritter zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5. 1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 277; Beschl. v. 14.2.2002 - 9 B 64.01 -, juris).
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