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   BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07   

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BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07 (https://dejure.org/2008,1772)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 9 B 64.07 (https://dejure.org/2008,1772)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 9 B 64.07 (https://dejure.org/2008,1772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwVfG §§ 3, 46, 75 Abs. 1, Abs. 1a, § 78; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 und 2; NStrG § 38 Abs. 5; NVwVfG § 5
    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Zuständigkeitsbestimmung; Landesstraße; Kreisstraße; kreisüberschreitendes Vorhaben; Kreisgrenze; Aufsichtsbehörde; Rügebefugnis; nicht enteignungsrechtlich ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG §§ 3, 46, 75 Abs. 1, Abs. 1a, § 78
    Analogie; Aufsichtsbehörde; Bundesrecht; Drittschutz; Entscheidungsalternative; Entscheidungsspielraum; Formfehler; Heilung; Kreisgrenze; Kreisstraße; Landesorganisationsrecht; Landesrecht; Landesstraße; Planfeststellungsbehörde; Planungsermessen; Rügebefugnis; ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für den Bau von nicht als Bundesfernstraßen qualifizierten Straßen; Rechtsfolge bei örtlicher Unzuständigkeit der tätig gewordenen Planfeststellungsbehörde; Anwendung des ergänzenden Verfahrens nach § 75 Abs. 1 Buchst. a ...

  • Judicialis

    VwVfG § 3; ; VwVfG § 46; ; VwVfG § 75 Abs. 1; ; VwVfG § 75 Abs. 1a; ; VwVfG § 78; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2; ; NStrG § 38 Abs. 5; ; NVwVfG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht: Landesorganisationsrechtliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für den Straßenbau, Mangelbehebung bei örtlicher Unzuständigkeit, Rügebefugnis durch den nicht mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 795
  • DVBl 2008, 916
  • DÖV 2008, 684
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Das ergänzende Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG ist nicht anwendbar bei Verfahrens- und Formfehlern, die in §§ 45, 46 VwVfG abschließend geregelt sind (wie Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 C 1.06 - BVerwGE 128, 76 ).

    Dasselbe gilt für den an anderer Stelle (Beschwerdebegründung S. 18 oben) eher beiläufig erhobenen Einwand, das Berufungsurteil weiche ab von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 C 1.06 - (BVerwGE 128, 76).

    Danach ist eine (unmittelbare oder auch nur ergänzende) Anwendung von § 75 Abs. 1a VwVfG zur Behebung eines Mangels der örtlichen Zuständigkeit ausgeschlossen (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. S. 79 Rn. 12).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang besteht nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles nicht nur die abstrakte, sondern die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Verfahrensfehler anders, d.h. für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Soweit die Beschwerde eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils zu dem von ihr angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (BVerwGE 100, 238) rügt (Beschwerdebegründung S. 2 oben, S. 16 f.), genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Ein nicht von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffener hat lediglich einen Anspruch auf gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit den für das Vorhaben streitenden Belangen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , stRspr).

    Dieser Anspruch auf gerechte Abwägung, der sich aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung ergibt und dementsprechend allgemein gilt, mag wegen des jeder Planungsbefugnis innewohnenden Gestaltungsspielraums und ihres (auch) voluntativen Charakters untrennbar damit verbunden sein, dass die Planungsentscheidung von dem nach der Rechtsordnung hierfür zuständigen Hoheitsträger getroffen wird (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 a.a.O. S. 59).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Ob eine Norm - auch eine solche betreffend das Verwaltungsverfahren - einem Betroffenen eine subjektive Rechtsposition einräumt, mithin drittschützenden Charakter hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch Auslegung der betreffenden Norm zu ermitteln, namentlich ob sie auch dem Schutz des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Denn sie benennt in diesem Zusammenhang weder einen inhaltlich bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz noch stellt sie diesem einen in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen ebensolchen Rechtssatz gegenüber, von dem die Vorinstanz abgewichen wäre (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang besteht nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles nicht nur die abstrakte, sondern die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Verfahrensfehler anders, d.h. für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vorschriften über das Verwaltungsverfahren nicht um ihrer selbst Willen drittschützend sind, sondern nur im Hinblick auf eine dem Verfahrensrecht zugrunde liegende materiell-rechtliche Rechtsposition des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.5.2008 - 9 B 64/07 - DVBl 2008, 916 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u. a. -, juris, Rn. 34, und Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 64.07 -, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Er hat aber einen Anspruch auf Abwägung seiner eigenen Belange gegen die für das Vorhaben streitenden Belange (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 64.07 - Buchholz 316 § 3 VwVfG Nr. 10).
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