Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.11.1983

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   BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81   

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  • NVwZ 1984, 450



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Die Verwaltungsgerichte haben schon bisher von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen dann Ausnahmen zugelassen, wenn die Gewährung des rechtlichen Gehörs unterblieben war (vgl. BVerwGE 11, 322 f.; BVerwG, NVwZ 1984, S. 450).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    In grundsätzlichen Ausführungen hat auch das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 1984, S. 450 f.) zur richterlichen Selbstkontrolle bei Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit einem eigenen unanfechtbaren Beschluß nach § 33 AsylVfG Stellung genommen: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichte das Gericht, nicht offensichtlich neben der Sache liegendes Vorbringen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen.
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85  

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

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