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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81   

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BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81 (https://dejure.org/1984,655)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 9 B 689.81 (https://dejure.org/1984,655)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 9 B 689.81 (https://dejure.org/1984,655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - Auswirkungen eines Verstoßes des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Gesetzliche Fiktion der Erledigung eines Asylrechtsstreits - Erledigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 450
  • DVBl 1984, 568
  • DÖV 1984, 889
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81

    Mündliche Verhandlung - Revisionsverfahren - Einfachrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81
    Die im Beschluß des Senats vom 3. August 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 - (DÖV 1984, 67) offengelassene Frage, ob das Revisionsgericht befugt ist, einen in der Revisionsinstanz unterlaufenen Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Erlaß einer neuen Sachentscheidung zu beseitigen, ist demnach jedenfalls für Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts nach § 33 AsylVfG zu bejahen.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann somit nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 47, 182).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81
    Ist dies - wie hier - infolge einer "Panne" nicht geschehen, so ist es regelmäßig Aufgabe der Fachgerichte selbst, den unter Grundrechtsverstoß erfolgten Verfahrensfehler im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [258]; BVerfGE 42, 243 [249]).
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81
    Es kann insoweit nichts anderes gelten als in den Fällen, in denen sich eine Fristversäumung als entschuldbar herausstellt, nachdem eine Revision durch Beschluß als unzulässig verworfen worden ist (vgl. BVerwGE 11, 323 [BVerwG 03.01.1961 - III ER 414/60]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81
    Ist dies - wie hier - infolge einer "Panne" nicht geschehen, so ist es regelmäßig Aufgabe der Fachgerichte selbst, den unter Grundrechtsverstoß erfolgten Verfahrensfehler im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [258]; BVerfGE 42, 243 [249]).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 83.76

    Zulässig der Revision - Ordnungsgemäße Einlegung - Begründung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81
    Die Anfrage, ob das Verfahren weiter betrieben werden soll, ist in diesem Fall - wie geschehen - an den bisherigen Prozeßbevollmächtigten zu richten, da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht die Kündigung des Prozeßvertretungsvertrags gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO dem Prozeßgegner gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen gemäß § 67 Abs. 1 VwGO zur Prozeßvertretung befugten Person rechtliche Wirksamkeit erlangt (vgl. BVerwGE 55, 193 [BVerwG 26.01.1978 - 3 C 83/76]).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben;

    Sein Antrag gilt kraft gesetzlicher Anordnung als zurückgenommen (vgl. zur insoweit identischen Wirkung der Vorgängerregelung: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1984 - 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1 S. 2 f.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Die Verwaltungsgerichte haben schon bisher von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen dann Ausnahmen zugelassen, wenn die Gewährung des rechtlichen Gehörs unterblieben war (vgl. BVerwGE 11, 322 f.; BVerwG, NVwZ 1984, S. 450).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    In grundsätzlichen Ausführungen hat auch das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 1984, S. 450 f.) zur richterlichen Selbstkontrolle bei Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit einem eigenen unanfechtbaren Beschluß nach § 33 AsylVfG Stellung genommen: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichte das Gericht, nicht offensichtlich neben der Sache liegendes Vorbringen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen.
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Ein Beschluß, mit dem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision in der falschen Annahme verwirft, sie sei nicht begründet worden ( § 144 Abs. 1, § 139 Abs. 3 VwGO), ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wege der Selbstkontrolle aufzuheben (im Anschluß an den Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83] m.w.N.) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1) bereits ausgesprochen, daß es regelmäßig Aufgabe der Fachgerichte selbst ist, einen derartigen Verfahrensfehler im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen.

    Wird wie hier eine rechtzeitig eingegangene Revisionsbegründung vom Gericht übersehen und deshalb die Revision verworfen, so muß der betreffende Beschluß vielmehr ebenso aufhebbar sein wie in Fällen, in denen die Revisionsbegründung nicht fristgerecht eintrifft, die Verspätung aber nach Erlaß des Verwerfungsbeschlusses als unverschuldet erkannt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO gewährt wird (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1984 a.a.O.; BVerwGE 11, 322).

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang jedoch nur dann in Betracht, wenn das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    § 33 AsylVfG sieht - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - eine Verfahrenserledigung kraft Gesetzes wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses vor (vgl. Beschluß vom 23. August 1984 - BVerwG 9 CB 48.84 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 2; Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1; BVerfG, Beschluß vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 - ZfSH/SGB 1984, 561 sowie Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl. 1984, 1005).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    (c) § 33 AsylVfG sieht Ä in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Ä eine Verfahrenserledigung kraft Gesetzes wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses vor (vgl. [BVerwG-]Beschluß DVBl 1985, 569 ; DVBl 1984, 568 [hier: V (549) 461 g]; BVerfG, Beschluß .
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 B 85.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berechnung der Begründungsfrist der

    Ausnahmsweise kann ein Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, der nicht anfechtbar ist, auf eine Gegenvorstellung hin im Wege der "Selbstkorrektur" beseitigt werden, wenn er unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - BGHZ 130, 97 [BGH 20.06.1995 - XI ZB 9/95]).
  • OVG Hamburg, 23.01.2004 - 4 Bs 414/03

    Zweiwochenfrist zur Erhebung von Gegenvorstellungen

    Solche schwerwiegenden Fehler können - wie oben ausgeführt - insbesondere in Betracht kommen bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs, der anderenfalls nur mit der Verfassungsbeschwerde erfolgreich geltend gemacht werden könnte, oder soweit die Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.1986, FamRZ 1987 S. 142; BVerwG, Beschl. v. 20.1.1984, DVBl. 1984 S. 568; Beschl. v. 20.11.2000, NJW 2001 S. 1294; Beschl. v. 16.5.2002 - BVerwG 6 B 28.02 u. 6 B 29.02 - , m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse -

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 263.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens

  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 495/89

    Voraussetzung und Folgen der Erledigung nach AsylVfG § 33

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 L 101/07

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung

  • BVerwG, 21.05.1993 - 8 B 166.92

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Gegenvorstellung

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 267.86

    Betreiben des Verfahrens - Aufforderung zum Betreiben

  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01

    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht;

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97

    Asylverfahren; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Formlose

  • BVerwG, 12.07.1991 - 7 B 75.91

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung bei Unanfechtbarkeit

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 CB 39.90

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Verwerfung der Berufung als

  • VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 21/87

    Zum Weiterbetreiben des Verfahrens nach AsylVfG § 33

  • BVerwG, 20.08.1985 - 9 C 9.85

    Asylklage - Erledigung des gerichtlichen Verfahrens - Nichtbetreiben

  • VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 1086/85

    Kein Weiterbetreiben des Verfahrens innerhalb der Frist des AsylVfG § 33 bei

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99

    Besetzungsrüge; Einzelrichter; Geschäftsverteilung; Negativevidenz; Verhinderung;

  • VG Würzburg, 25.02.1993 - W 3 S 93.30035

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Anforderungen an die Zustellung

  • BVerwG, 05.09.1986 - 9 B 117.86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Antrag auf Asyl wegen

  • OVG Sachsen, 11.03.2021 - 5 A 674/20

    Rücknahmefiktion; Berufungszulassung; Rechtsmittelgegner; postulationsfähig

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2004 - 1 E 3378/02

    Betreibensaufforderung; Rechtsschutzinteresse

  • OVG Hamburg, 14.12.2000 - 4 So 90/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die

  • VG Berlin, 24.08.2023 - 38 K 797.22

    Asylverfahren: Voraussetzungen einer Betreibensaufforderung; Anforderungen an die

  • VG Kassel, 29.09.2011 - 1 K 693/11

    Asylverfahren, Betreibensaufforderung, Fingerabdrücke, Einstellung,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 689.81   

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BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1983 - 9 B 689.81 (https://dejure.org/1983,11263)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1983 - 9 B 689.81 (https://dejure.org/1983,11263)
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