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BVerwG, 27.02.1995 - 9 B 79.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versäumung der Revisionseinlegungsfrist und unzureichende Revisionsbegründung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - A 14 S 2780/94
- BVerwG, 27.02.1995 - 9 B 79.95
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - A 2 S 712/01
Inländische Fluchtalternative im Nordirak
Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat; dieser bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.12.1995 - 9 B 79.95 - BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162, 169). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.2002 - A 2 S 1517/00
Inländische Fluchtalternative im Nordirak bejaht
Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat; dieser bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.12.1995 - 9 B 79.95 - BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, BVerwGE 89, 162, 169). - VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - A 2 S 2429/98
Lage der Kurden im Nordirak - Rückkehrmöglichkeit für Asylantragsteller - …
Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat; dieser bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist ( vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.12.1995 - 9 B 79.95; BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162, 169). - OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97 Maßgebend ist letztlich der Gesichtspunkt einer Rückkehr in den Heimatstaat, dieser bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Beschl. v. 04.12.1995 - 9 B 79.95 - BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, E 89, 162, 169).