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   BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01   

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https://dejure.org/2001,13577
BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01 (https://dejure.org/2001,13577)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 9 B 8.01 (https://dejure.org/2001,13577)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 9 B 8.01 (https://dejure.org/2001,13577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Berufung in formeller Hinsicht - Sinn und Zweck einer Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 50.00

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Berufungszulassung;

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01
    Danach verlangt die Vorschrift des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung einen g e s o n d e r t e n Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreicht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - juris = DÖV 2001, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 336, 344 sowie auf den Beschluss vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 2000, 912; die in einem früheren, von der Beschwerde angeführten Beschluss DVBl 1997, 1325> geäußerte abweichende Rechtsauffassung wurde ausdrücklich aufgegeben <BVerwGE 107, 117, 121>).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01
    Danach verlangt die Vorschrift des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung einen g e s o n d e r t e n Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreicht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - juris = DÖV 2001, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 336, 344 sowie auf den Beschluss vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 2000, 912; die in einem früheren, von der Beschwerde angeführten Beschluss DVBl 1997, 1325> geäußerte abweichende Rechtsauffassung wurde ausdrücklich aufgegeben <BVerwGE 107, 117, 121>).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge,

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01
    Wenn es - ebenfalls zutreffend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 m.w.N.) - darauf hingewiesen hat, eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung könne darin liegen, dass ein Berufungsführer nach Zustellung des Zulassungsbeschlusses seinen Berufungsantrag wiederholt und wegen der Begründung auf die Ausführungen im Zulassungsantrag und im Zulassungsbeschluss Bezug nimmt, erweist sich hierdurch das dargelegte Erfordernis eines gesonderten Schriftsatzes entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht als "reiner Formalismus", sondern auch insoweit als geeignete und notwendige Voraussetzung, um den Willen des Rechtsmittelführers unzweideutig zum Ausdruck zu bringen und Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Fortführung des Berufungsverfahrens zu vermeiden.
  • BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99

    Berufungsverfahren; Berufungsbegründung; Monatsfrist; Termin zur mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01
    Danach verlangt die Vorschrift des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung einen g e s o n d e r t e n Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreicht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - juris = DÖV 2001, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 336, 344 sowie auf den Beschluss vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 2000, 912; die in einem früheren, von der Beschwerde angeführten Beschluss DVBl 1997, 1325> geäußerte abweichende Rechtsauffassung wurde ausdrücklich aufgegeben <BVerwGE 107, 117, 121>).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01
    Danach verlangt die Vorschrift des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung einen g e s o n d e r t e n Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreicht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - juris = DÖV 2001, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 336, 344 sowie auf den Beschluss vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 2000, 912; die in einem früheren, von der Beschwerde angeführten Beschluss DVBl 1997, 1325> geäußerte abweichende Rechtsauffassung wurde ausdrücklich aufgegeben <BVerwGE 107, 117, 121>).
  • OVG Thüringen, 26.08.2003 - 2 KO 155/03

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zur Frage einer mittelbaren Gruppenverfolgung

    Mit der Formulierung, die im Zulassungsantrag aufgeworfenen, grundsätzlich klärungsbedürftigen Fragen seien nicht im Sinne der Ausführungen des angefochtenen Urteils zu beantworten, hat er einen ausreichenden Bezug zum Zulassungsantrag hergestellt und damit seine Ausführungen im Zulassungsverfahren zum Gegenstand seiner Berufungsbegründung gemacht (zur Frage der Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf den Zulassungsantrag vgl. auch: BVerwG, U. v. 23. April 2001 - 1 C 33/00 -, BVerwGE 114, 155 ff.[160] = NVwZ 2001, 1029f.; B. v. 21. Februar 2001 - 9 B 8/01 -, zitiert nach Juris).
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