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   BVerwG, 13.02.2003 - 9 B 8.03   

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BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 9 B 8.03 (https://dejure.org/2003,30802)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 9 B 8.03 (https://dejure.org/2003,30802)
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   VG Schleswig, 26.05.2003 - 9 B 8/03   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; KAG SH § 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 15 A 2402/93

    Teilausbau ; Beitragsfähige Verbesserung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2003 - 9 B 8/03
    Da bei einer Baumaßnahme, die jedenfalls 50 % - also die Hälfte - der gesamten Straße umfasst und damit für alle Anliegergrundstücke einen Vorteil begründet, nicht mehr von einem dem restlichen Teilbereich gegenüber untergeordneten Teilbereich gesprochen werden kann, hält die Kammer es nicht wie das VG Frankfurt (Urteil vom 24. März 1988 - I/2 E 2682/84 -, KStZ 1988, S. 149) anknüpfend an eine früheren Entscheidung des VG Kassel (Beschluss vom 06. November 1986 - 5 TH 725/84 - HSGZ 1987, S. 76) für erforderlich, dass die Beitragsfähigkeit einer Straßenbaumaßnahme voraussetzt, dass mehr als die Hälfte der insoweit maßgeblichen Strecke ausgebaut wird (vgl. hierzu auch Driehaus, KAG-Kommentar, Stand: März 2003, § 8 Rndnr. 289 d m.w.N., u.a. auf OVG Münster, Urteil vom 08. Dezember 1995 - 15 A 2402/93 - NWVBl 1996, S. 144, wonach eine Beitragsfähigkeit (schon) zu bejahen ist, wenn die von der Ausbaumaßnahme erfasste Teilstrecke in Relation zur Gesamtlänge der Anlage "erheblich" ist).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

    Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2003 - 9 B 8/03
    Ob hinsichtlich anderer Elemente einer Einrichtung (z.B. Parkbuchten/Parkplätze oder sog. Straßenschwellen zur Verkehrsberuhigung o.ä.) unter Umständen ein prozentual geringerer flächenmäßiger Anteil ausreichend sein könnte, um noch von einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme zu sprechen, weil bei einer funktionbezogenen Betrachtungsweise z.B. bei Parkbuchten oder Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung, die nur an einigen Stellen der Straßen angebracht sind, deren Auswirkungen auf die Einrichtung in ihrer gesamten Ausdehnung festzustellen sind (dieses hat das OVG Lüneburg im Urteil vom 07. September 1999 - 9 L 393/99 -KStZ 2000, S. 74 bejaht), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • VG Frankfurt/Main, 24.03.1988 - I/2 E 2682/84
    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2003 - 9 B 8/03
    Da bei einer Baumaßnahme, die jedenfalls 50 % - also die Hälfte - der gesamten Straße umfasst und damit für alle Anliegergrundstücke einen Vorteil begründet, nicht mehr von einem dem restlichen Teilbereich gegenüber untergeordneten Teilbereich gesprochen werden kann, hält die Kammer es nicht wie das VG Frankfurt (Urteil vom 24. März 1988 - I/2 E 2682/84 -, KStZ 1988, S. 149) anknüpfend an eine früheren Entscheidung des VG Kassel (Beschluss vom 06. November 1986 - 5 TH 725/84 - HSGZ 1987, S. 76) für erforderlich, dass die Beitragsfähigkeit einer Straßenbaumaßnahme voraussetzt, dass mehr als die Hälfte der insoweit maßgeblichen Strecke ausgebaut wird (vgl. hierzu auch Driehaus, KAG-Kommentar, Stand: März 2003, § 8 Rndnr. 289 d m.w.N., u.a. auf OVG Münster, Urteil vom 08. Dezember 1995 - 15 A 2402/93 - NWVBl 1996, S. 144, wonach eine Beitragsfähigkeit (schon) zu bejahen ist, wenn die von der Ausbaumaßnahme erfasste Teilstrecke in Relation zur Gesamtlänge der Anlage "erheblich" ist).
  • VGH Hessen, 06.11.1986 - 5 TH 725/84
    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2003 - 9 B 8/03
    Da bei einer Baumaßnahme, die jedenfalls 50 % - also die Hälfte - der gesamten Straße umfasst und damit für alle Anliegergrundstücke einen Vorteil begründet, nicht mehr von einem dem restlichen Teilbereich gegenüber untergeordneten Teilbereich gesprochen werden kann, hält die Kammer es nicht wie das VG Frankfurt (Urteil vom 24. März 1988 - I/2 E 2682/84 -, KStZ 1988, S. 149) anknüpfend an eine früheren Entscheidung des VG Kassel (Beschluss vom 06. November 1986 - 5 TH 725/84 - HSGZ 1987, S. 76) für erforderlich, dass die Beitragsfähigkeit einer Straßenbaumaßnahme voraussetzt, dass mehr als die Hälfte der insoweit maßgeblichen Strecke ausgebaut wird (vgl. hierzu auch Driehaus, KAG-Kommentar, Stand: März 2003, § 8 Rndnr. 289 d m.w.N., u.a. auf OVG Münster, Urteil vom 08. Dezember 1995 - 15 A 2402/93 - NWVBl 1996, S. 144, wonach eine Beitragsfähigkeit (schon) zu bejahen ist, wenn die von der Ausbaumaßnahme erfasste Teilstrecke in Relation zur Gesamtlänge der Anlage "erheblich" ist).
  • VG Schleswig, 18.01.2006 - 9 B 21/05
    Hinzu kommt, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer die Ausbaumaßnahme als lediglich beitragsfreie Reparaturmaßnahme in Form der Instandsetzung darstellt, weil die öffentliche Einrichtung der Holtenauer Straße in ihrer vorbeschriebenen Ausdehnung lediglich in einem geringen Teilbereich ausgebaut wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 9 B 8/03 -, Urteil vom 9. Juli 2003 - 9 A 44/02 -, Urteil vom 29. August 2003 - 9 A 55/03 -, Urteil vom 5. September 2003 - 9 A 367/01 -, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 9 B 117/03 -, Beschluss vom 2. April 2004 - 9 B 13/04 -).

    Hierzu hat die Kammer (vgl. Beschluss vom 26. Mai 2003 - 9 B 8/03 -) ausgeführt:.

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   LSG Berlin, 18.03.2004 - L 9 B 8/03 KR   

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LSG Berlin, 18.03.2004 - L 9 B 8/03 KR (https://dejure.org/2004,70835)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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