Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 19.12.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.2002 - 9 B 83.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21822
BVerwG, 04.01.2002 - 9 B 83.01 (https://dejure.org/2002,21822)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2002 - 9 B 83.01 (https://dejure.org/2002,21822)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 9 B 83.01 (https://dejure.org/2002,21822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen unzureichender Postulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 19.12.2001 - 9 B 83/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,56014
VG Schleswig, 19.12.2001 - 9 B 83/01 (https://dejure.org/2001,56014)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2001 - 9 B 83/01 (https://dejure.org/2001,56014)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 9 B 83/01 (https://dejure.org/2001,56014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung eines Doktorandenverhältnisses; Recht zur Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden; Wissenschaftliche Voraussetzungen für Weiterführung; Doktorandenverhältnis als Vertrauensverhältnis ; Überprüfbarkeit der Leistungsbewertung ; Thema der Dissertation

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; Promotionsordnung d. Agrar- u. Ernährungswissenschaftl. Fak... ultät d. Christian- Albrechts-Universität zu Kiel § 5 Abs. 1; ; Promotionsordnung d. Agrar- u. Ernährungswissenschaftl. Fakultät d. Christian- Albrechts-Universität zu Kiel § 4 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2001 - 9 B 83/01
    Insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, da das Doktorandenverhältnis dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1966, BVerwGE 24, 355 - 360).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1966, BVerwGE 24, 355 - 360, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. November 1985, NVwZ 1986, 377) stellt das Doktorandenverhältnis ein Vertrauensverhältnis dar, das teils wissenschaftliche, teils pädagogische Elemente in sich birgt.

    Es heißt in der genannten Entscheidung vom 26. August 1966 a. a. O. wörtlich:.

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2001 - 9 B 83/01
    Steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu, fehlt es regelmäßig an einem Anordnungsanspruch; etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn allein die vom Betroffenen beantragte Entscheidung (hier: Feststellung, dass das Doktorandenverhältnis fortbesteht) als beurteilungsfehlerfrei angesehen werden kann (VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.1999, AZ: 9 B 81/99).
  • VG Hamburg, 04.08.1981 - 1 VG 1200/81
    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2001 - 9 B 83/01
    Aufgrund öffentlich rechtlicher Vorschriften läßt sich keine Verfügungsgewalt an einem Dissertationsthema begründen (vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 04. August 1981, DÖD Bl. 67 ff - 1 VG 1200/81).
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