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   BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14   

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https://dejure.org/2015,18704
BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14 (https://dejure.org/2015,18704)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2015 - 9 B 86.14 (https://dejure.org/2015,18704)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 9 B 86.14 (https://dejure.org/2015,18704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 129 Abs. 1 S. 1
    Deckung des Erschließungsaufwands i.R.e. Anspruchs der Gemeinde gegen einen Dritten auf Übernahme von Erschließungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    Dementsprechend kann sie einen Herstellungsaufwand nicht auf die Beitragspflichtigen umlegen, der ihr dadurch entsteht, dass sie ohne Verpflichtung hierzu bzw. ohne gewichtigen Grund einen Anspruch auf Übernahme der Herstellungskosten gegen einen Erschließungsunternehmer aufgibt, der durch einen Erschließungsvertrag begründet wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1981 - 8 C 21.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 14 S. 8 f. und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 ).

    Deren in diesem Fall mögliche Doppelbelastung ist letztlich Folge der in ihrem Risikobereich getroffenen Entscheidung, von dem Erschließungsunternehmer ein Grundstück zu einem Preis zu kaufen, der Erschließungskosten einschließt, obgleich die Erbringung der Gegenleistung nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 1972 - 4 C 21.71 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 6 S. 13 und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 ).

  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen nicht festgestellt, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Rechtsfrage stellen würde, und besteht lediglich die Möglichkeit, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnte, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 19 f. und vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    In der Beschwerdebegründung muss nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 9 B 41.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 58 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    Dementsprechend kann sie einen Herstellungsaufwand nicht auf die Beitragspflichtigen umlegen, der ihr dadurch entsteht, dass sie ohne Verpflichtung hierzu bzw. ohne gewichtigen Grund einen Anspruch auf Übernahme der Herstellungskosten gegen einen Erschließungsunternehmer aufgibt, der durch einen Erschließungsvertrag begründet wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1981 - 8 C 21.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 14 S. 8 f. und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 ).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 10 B 11.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    Eine verfahrensfehlerhaft unterbliebene Sachverhaltsaufklärung, welche ausnahmsweise dennoch zu einer Zulassung der Revision führen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2007 - 10 B 11.07 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 Rn. 3), hat der Kläger nicht dargelegt.
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen nicht festgestellt, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Rechtsfrage stellen würde, und besteht lediglich die Möglichkeit, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnte, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 19 f. und vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 21.71

    Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
    Deren in diesem Fall mögliche Doppelbelastung ist letztlich Folge der in ihrem Risikobereich getroffenen Entscheidung, von dem Erschließungsunternehmer ein Grundstück zu einem Preis zu kaufen, der Erschließungskosten einschließt, obgleich die Erbringung der Gegenleistung nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 1972 - 4 C 21.71 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 6 S. 13 und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - 15 A 1619/17

    Straßenbaubeitrag; Vorausleistungen; Bauprogramm; Mehrfacherschließung; Wohnweg;

    vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 9 B 86.14 -, juris Rn. 3.

    Auch hinsichtlich des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 - 9 B 86.14 -, juris, sowie des Urteils des beschließenden Gerichts vom 19. Mai 1999 - 3 A 5262/95 -, juris, ergibt sich keine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2016 - 12 K 87/14

    Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

    BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 9 B 86/14 -, juris, Rn. 3.
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