Rechtsprechung
BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter Auslegung und Anwendung einer Vorschrift als Indiz für eine erst im Revisionsverfahren zu klärende Fragestellung - Wasserrechtliche Erlaubnis einer Abwassereinleitung als ausreichender Grund für ...
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 K 5518/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3726/96
- BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung klargestellt hat, soll die Möglichkeit der Abgabesatzermäßigung einen Anreiz schaffen, die Abwasserbehandlung zu verbessern; dieser Zweck würde verfehlt, wenn der Einleiter ohne eigene Anstrengung die Ermäßigung erhielte (BVerwGE 107, 345 [BVerwG 28.10.1998 - 8 C 30/96]): Die Anreizfunktion verwandelte sich - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausführt - dann in einen bloßen Mitnahmeeffekt. - BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01
Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, wird hierdurch die Maßgeblichkeit der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für eine Abgabesatzermäßigung nicht infrage gestellt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 6, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 9 A 1299/96
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids gegenüber eines Betreibers …
vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 a.a.O.; ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. August 2001 - 9 A 3726/96 - (bezogen auf den Schadstoff AOX in kommunalem Abwasser sowie das AbwAG 1989), bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 87.01 -.