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   BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11   

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https://dejure.org/2011,2429
BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11 (https://dejure.org/2011,2429)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 9 B 9.11 (https://dejure.org/2011,2429)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 9 B 9.11 (https://dejure.org/2011,2429)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 2; BImSchG §§ 41, 42 Abs. 1
    Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage; nachträglicher Schutzanspruch; Ausschlusswirkung; Voraussehbarkeit; Baureife; Kostenerstattung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 2
    Ausschlusswirkung; Baureife; Grundsatz der Problembewältigung; Kostenerstattung; Lärmschutz; Planfeststellung; Schutzauflage; Voraussehbarkeit; nachträglicher Schutzanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 75 Abs 2 VwVfG, § 41 BImSchG, § 42 Abs 1 BImSchG
    Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes bei Anspruch auf Schutzvorkehrungen bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage

  • rewis.io

    Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 75 Abs. 2 S. 2; BImSchG § 41
    Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes bei Anspruch auf Schutzvorkehrungen bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellung: Recht auf nachträglichen Lärmschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 46
  • DVBl 2012, 35
  • DÖV 2012, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11
    Zur Auslegung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 9 C 2.06 - (BVerwGE 128, 177) grundlegend Stellung genommen und dabei den engen Sinnzusammenhang betont, der zwischen dieser Norm und § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG besteht.

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es also, den Betroffenen so zu stellen, als ob die nachträglich aufgetretenen Wirkungen des Vorhabens bereits bei der Planung vorausgesehen und im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt wären (Urteile vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 und vom 7. März 2007 a.a.O. Rn. 24 und 30).

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es also, den Betroffenen so zu stellen, als ob die nachträglich aufgetretenen Wirkungen des Vorhabens bereits bei der Planung vorausgesehen und im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt wären (Urteile vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 und vom 7. März 2007 a.a.O. Rn. 24 und 30).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    Zugleich werden damit die Betroffenen so gestellt, als ob die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits bei der Planung vorhergesehen worden wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 24, 30); Beschluss vom 19.10.2011 -9 B 9/11-, juris).

    Da § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ein nachträgliches Korrektiv für unterbliebene Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG darstellt, setzt der Anspruch auf nachträglichen Schutz ferner voraus, dass der Drittbetroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG gehabt hätte, soweit die später aufgetretenen Wirkungen schon damals voraussehbar gewesen wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O.; Beschluss vom 19.10.2011, a.a.O.).

    Auch §§ 41 Abs. 1, 42 Abs. 1 BImSchG stellen auf eine konkrete bauliche Anlage ab (BVerwG, Beschl. vom 19.10.2011 -9 B 9.11-, juris, zu §§ 74 und 75 VwVfG), d.h. Voraussetzung eines Lärmschutzanspruchs nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und damit eines Anspruchs nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ist eine immissionsortbezogene Berechnung, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorliegt und anhand derer im Planfeststellungsbeschluss über einen Anspruch auf Lärmschutz entschieden werden kann.

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

    Zugleich werden damit die Betroffenen so gestellt, als ob die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits bei der Planung vorhergesehen worden wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 24, 30); Beschluss vom 19.10.2011 -9 B 9/11-, juris).

    Da § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ein nachträgliches Korrektiv für unterbliebene Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG darstellt, setzt der Anspruch auf nachträglichen Schutz ferner voraus, dass der Drittbetroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG gehabt hätte, soweit die später aufgetretenen Wirkungen schon damals voraussehbar gewesen wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O.; Beschluss vom 19.10.2011, a.a.O.).

    Auch §§ 41 Abs. 1, 42 Abs. 1 BImSchG stellen auf eine konkrete bauliche Anlage ab (BVerwG, Beschl. vom 19.10.2011 -9 B 9.11-, juris, zu §§ 74 und 75 VwVfG), d.h. Voraussetzung eines Lärmschutzanspruchs nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und damit eines Anspruchs nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ist eine immissionsortbezogene Berechnung, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorliegt und anhand derer im Planfeststellungsbeschluss über einen Anspruch auf Lärmschutz entschieden werden kann.

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795

    Kostentragung bei Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit

    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, steht dem Betroffenen, damit ihm ein Schutz vor nicht voraussehbaren Wirkungen nicht verwehrt bleibt, nach Art. 58 Abs. 4 BayWG 2009 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG 2008 nur ein Anspruch auf Anordnung nachträglicher Schutzvorkehrungen bzw. Entschädigung zu (vgl. BVerwG vom 19.10.2011 Az. 9 B 9/11 ).
  • BVerwG, 23.11.2022 - 7 A 9.21

    Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid

    Der Verkehrslärmschutz nach §§ 41 ff. BImSchG und der Verkehrslärmschutzverordnung bezieht sich, wie auch aus § 42 Abs. 1 BImSchG hervorgeht, auf bauliche Anlagen, die entweder schon vorhanden oder doch zumindest planerisch konkretisiert sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 9 B 9.11 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 37 Rn. 5; Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 41 Rn. 36; Durinke, in: Appel/Ohms/Saurer, BImSchG, 2021, § 41 Rn. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - 11 A 1227/17

    Schutzanspruch auf nachträglichen Lärmschutz im Hinblick auf das zu schützende

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 9 B 9.11 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 37 = juris, Rn. 5.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 9 B 9.11 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 37 = juris, Rn. 5.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    Gegenüber solchen, auch bereits die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze bzw. die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) von 60 dB(A) nachts (und 70 dB(A) tags) überschreitenden (dem seinerzeit planfestgestellten Vorhaben zurechenbaren) Lärmwirkungen (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 -) könnten vielmehr, soweit sie bei einer früheren - seit dem 01.01.1977 ergangenen - Planungsentscheidung (objektiv) noch nicht vorhersehbar waren, nachträgliche Auflagen zu dieser nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 3 VwVfG beansprucht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011 - 9 B 9.11 -); dies hätte allerdings im Wege einer beim Verwaltungsgericht zu erhebenden Verpflichtungsklage zu geschehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die

    Der Umstand, dass ein Grundstück lediglich baureif ist, löst demgemäß noch keine Ansprüche auf aktiven Lärmschutz aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2011 - 9 B 9.11 - juris Rn. 5; Bracher in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juni 2019, § 41 BImSchG Rn. 49 f.; Schultze-Fielitz/Knauff in Führ, GK-BImSchG, 2. Auflage 2019, § 41 Rn. 31).
  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 22 A 20.40012

    Erfolglose Klage auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung zur Berücksichtigung planerisch verfestigter Vorhaben (BVerwG, B.v. 19.10.2011 - 9 B 9.11 - juris Rn. 4 f.) im Rahmen des §/Art. 75 Abs. 2 Satz 2 (Bay) VwVfG ist für den vorliegenden Fall unergiebig.
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.829

    Umsiedlung landwirtschaftlichen Betriebes nach Planfeststellung

    Ein Anspruch auf nachträglichen Schutz kommt mithin nur in Betracht, wenn der Betroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen gehabt hätte, sofern die später aufgetretenen nachteiligen Wirkungen schon damals vorauszusehen gewesen wären (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.2011 - 9 B 9.11 - NVwZ 2012, 46 = juris Rn. 4; U.v. 7.3.2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 = juris Rn. 24, jew. zu § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG; B.v. 2.8.1996 - 4 B 129.96 - Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 5 = juris Rn. 4; Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Dez. 2020, § 14 WHG Rn. 103).
  • VG Köln, 10.11.2017 - 18 K 3039/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2011 - 9 B 9.11 -, juris.
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 15.69

    Klage auf Neuberechnung des von einem Bahnhof ausgehenden Lärms und auf

  • VG Stade, 21.01.2014 - 2 A 1211/11

    Anspruch auf Gewährung zusätzlichen Lärmschutzes für ein privates Grundstück an

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