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VG Schleswig, 11.09.2002 - 9 B 93/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
OStO § 9 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1 S 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2002 - 9 B 93/02
Die von der Klassenkonferenz getroffene Entscheidung ist aber in beschränktem Umfang überprüfbar, nämlich daraufhin, ob ihr ein Verfahrensfehler anhaftet, ob der Beurteilende von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272, 274; so auch OVG Schleswig, Urteil vom 19.01.1996 - 3 L 38/95 -). - OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1994 - 3 M 60/94
Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2002 - 9 B 93/02
Danach bedarf es einer Entscheidung der Klassenkonferenz über die Wiederholung, die den Charakter eines Verwaltungsaktes hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 7.12.1994 - 3 M 60/94, SchlHA 1995, 49 f).