Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08  

    Berufsrecht - Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen noch Beschl. v. 6.10.2003 - 9 B 95/03 -, m. w. N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275 f.) anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass ein Beitragsbescheid (ebenso für andere Abgaben OVG Münster, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177 ff.) regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstellt, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen.
  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12  

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen

    Dementsprechend ist eine Nacherhebung nicht durch die Bestandskraft eines früheren Beitragsbescheids oder die Bestimmungen über die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte ausgeschlossen oder begrenzt, wenn sich etwa nachträglich herausstellt, dass im früheren Beitragsbescheid zu Unrecht nur eine Teilforderung geltend gemacht worden ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.05.2009 - 8 LC 106/08, BVerwG, Beschluss vom 06.10.2003 - 9 B 95/03 - zitiert nach juris, m.w.N.; a.A. BayLSG, Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 4 L 187/09  

    Rechtliche Zulässigkeit und Gebotenheit einer Nacherhebung bei Fehlen einer

    Grundsätzlich kann sich der Betroffene gegenüber Nacherhebungsbescheiden daher nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (BVerwG, Beschl. v. 06.10.2003 - BVerwG 9 B 95.03 -, zit. nach [...]).
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2010 - 2 S 10.10  

    Grundwasserentnahmeentgelt; Brauerei; Anordnung aufschiebender Wirkung;

    Grundsätzlich kann sich der Betroffene gegenüber erhöhten Nacherhebungsbescheiden nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163, z. Erschließungsbeitragsrecht; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 9 B 95/03 -, juris).
  • VG Berlin, 15.07.2011 - 4 K 503.10  

    § 113 HwO

    Selbst wenn man annähme, für den Handwerkskammerbeitrag habe erst dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts diesen Grundsatz ausgesprochen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beziehe sich (nur) auf Erschließungsbeiträge, für die es besondere gesetzliche Regelungen gebe (der vom Oberverwaltungsgericht zitierte Beschluss vom 6. Oktober 2003 - BVerwG 9 B 95.03 - bezieht sich auf das Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163 = NVwZ 1989, 159, das sich auf § 127 Abs. 1 BBauG stützt, wie auch das Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 -, NVwZ-RR 1996, 465 [466]; das vom Verwaltungsgericht Köln im Urteil vom 18. April 1996 - 1 K 306/94 - für diese Ansicht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129, passt hingegen nicht, weil danach auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein kann; die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg weiter angeführten Kommentare bringen keine vertiefte Begründung), wäre auf dieser Grundlage die streitige Festsetzung möglich.
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