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   VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16   

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VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16 (https://dejure.org/2016,27642)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 (https://dejure.org/2016,27642)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 (https://dejure.org/2016,27642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    UVPG: Standortbezogene Vorprüfung bei Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nr 2.3 der Anlage 2 zum UVPG; UVPG § 3c S. 2
    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS; UVP-VORPRÜFUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ebenso schutzbedürftige Gebiete stehen formell ausgewiesenen Schutzgebieten gleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 1054
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Diese Auffassung des Verwaltungsgerichts basiert vor allem auf der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris), des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - ) und des VG Freiburg (Breisgau) im Beschluss vom 5. Februar 2016 - 4 K 2679/15 - (juris), aber auch auf Kommentierungen zum UVPG.

    Die Annahme, dass ein solches gleichermaßen schutzbedürftiges Gebiet im zuvor beschriebenen Sinne vorliegt, kann nach Auffassung des Senats nur auf enge Ausnahmefälle beschränkt sein, etwa auf den Fall einer bewusst sachwidrig unterlassenen oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufdrängenden Unterschutzstellung, weil ansonsten die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen drohte; zu denken wäre vorliegend in Bezug auf den Rotmilan etwa an ein sog. "faktisches Vogelschutzgebiet" (s. dazu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, a.a.O., Rn. 94, das diese Frage aber offen lässt, mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris).

    Denn diese Rechtsvorschrift dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse (Artenschutz) und nicht zugleich auch dem Schutz des (privaten) Nachbarn der Anlage (s. Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - unter Hinweis auf den Beschluss des VG Freiburg (Breisgau) vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15, juris Rn 54 ff.).

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Diese Verfahrensweise ist vielmehr nach wie vor auch deshalb nach dem Gesetzeszweck als sachgerecht zu beurteilen, weil sie erkennbar der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses dient, und dies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 -, juris Rn. 42).

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats zutreffend darauf hingewiesen, dass allein der Umstand, dass sich im laufenden Genehmigungsverfahren Auflagen und Nebenbestimmungen als notwendig erweisen oder erst dort geklärt werden kann, dass dies nicht der Fall ist, nicht schon die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet (s. Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, juris Rn 43); dem entsprechend kommt diesem Umstand auch keine Indizwirkung zu.

  • VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Dabei sind nur solche Auswirkungen des Vorhabens relevant, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (vgl. dazu auch: Hess. VGH, Urt. vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 - S. 31 f. des Urteilsabdrucks.; Bayer. VGH, Beschluss vom 04.07.2016 - 22 CS 16.1078 -, juris; s. auch Dienes, in Hoppe/Beckmann, Komm. zum UVPG, 4. Aufl. § 3c, Rn 16; Sangenstedt, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, § 3 c UVPG, Rn 33 und 35).

    Voraussetzung für eine den Anforderungen des § 3c Satz 6 UVPG genügenden Dokumentation ist, dass die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über etwa nachteilige Umweltwirkungen zumindest grob skizziert in der erteilten Genehmigung oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind und damit dem gesetzlichen Ziel der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, entsprochen wird (s. Hess. VGH, Urteil vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 -, S. 13 des Urteilsabdrucks unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 7 VR 13/12 -, juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 22/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Der Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen in dem von der Beschwerdeführerin selbst zitierten Urteil vom 3. Dezember 2008 (- 8 D 22/07.AK -, juris Rn. 89) zu den Anforderungen an eine ausreichende Dokumentation, nämlich dass es zwar zweifelsohne ausreicht, wenn diese sich an die Hinweise in dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten "Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten" (Endfassung vom 14. August 2003) hält, andererseits aber nicht davon ausgegangen werden kann, dass dem Dokumentationserfordernis nur dann ausreichend genügt ist, wenn die Dokumentation den Hinweisen aus dem Leitfaden entspricht, ist deshalb beizupflichten.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Darüber hinaus wird von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei diesen bei Vorhaben der vorliegenden Art regelmäßig behördlich verfügten konfliktvermeidenden Maßnahmen um Schutzmaßnahmen handelt, die durchaus üblich und auch als grundsätzlich geeignet anzusehen sind, um das Tötungs- und Schädigungsrisiko für zahlreiche Fledermausarten tatsächlich zu minimieren (s. Hess. VGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15; vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 - , juris Rn 47).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Voraussetzung für eine den Anforderungen des § 3c Satz 6 UVPG genügenden Dokumentation ist, dass die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über etwa nachteilige Umweltwirkungen zumindest grob skizziert in der erteilten Genehmigung oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind und damit dem gesetzlichen Ziel der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, entsprochen wird (s. Hess. VGH, Urteil vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 -, S. 13 des Urteilsabdrucks unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 7 VR 13/12 -, juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 2. März 2015 (- 9 B 1791/14 -, juris Rn. 13) entschieden hat, stellt es - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - gerade keinen Fehler der UVP-Vorprüfung oder gar deren unzulässige Nachholung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. dazu Urteil vom 19.12.2013 - 4 C 14.12 -, juris) dar, dass die UVP-Vorprüfung erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens durchgeführt wurde und nicht gleich zu Anfang mit den Antragsunterlagen vollständig vorgelegen hat.
  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Darüber hinaus wird von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei diesen bei Vorhaben der vorliegenden Art regelmäßig behördlich verfügten konfliktvermeidenden Maßnahmen um Schutzmaßnahmen handelt, die durchaus üblich und auch als grundsätzlich geeignet anzusehen sind, um das Tötungs- und Schädigungsrisiko für zahlreiche Fledermausarten tatsächlich zu minimieren (s. Hess. VGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15; vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 - , juris Rn 47).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Daraus folgt, dass eine Genehmigungsentscheidung, die ohne die hierfür erforderliche UVP-Vorprüfung oder aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines klagebefugten Dritten nach § 4 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 Satz 1 UmwRG allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dient (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 -, juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
    Denn der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 21. September 1999 (C-392/96) nur verlangt, dass bei der Aufstellung von Kriterien und/oder Schwellenwerten zur Bestimmung derjenigen Projekte, die einer UVP zu unterziehen sind, auch Umständen wie der Art oder dem Standort der Projekte Rechnung zu tragen ist, etwa durch Festsetzung mehrerer Schwellenwerte für verschiedene Projektgrößen, die je nach Art oder Standort des Projektes anwendbar sind (EuGH a.a.O., juris Ls 3 und Rn. 70).
  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 22 CS 16.1078

    "Änderung" und "Erweiterung" bei Windkraftvorhaben

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Erfasst werden sollen nur solche Auswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (vgl. VGH München, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.10 78 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 - juris Rn. 12; siehe auch Appold, in: Hoppe/Beckmann/Kment, Kommentar zum UVPG, 5. Aufl. 2018 § 3c Rn. 16; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, § 3c UVPG Rn. 33; Kläne, DVBl. 2001, 1031 und Peters, Hk-UVPG § 3c Rn. 9).

    Das kann aber nur auf enge Ausnahmefälle beschränkt sein, etwa bei einer bewusst sachwidrig unterlassenen oder sich förmlich aufdrängenden Unterschutzstellung; ansonsten droht der gesetzgeberisch gewollte Unterschied zwischen der allgemeinen und der standortbezogenen Vorprüfung zu verwischen (VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 - ZNER 2016, 424 Rn. 13 bis 16; OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. April 2017 - 2 B 726/16 - juris Rn. 10 bis 12; VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 10 S 1681/17 - ZNER 2018, 161 Rn. 20 f.; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 M 286/15 - ZNER 2018, 454 Rn. 117; vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.22 47 - juris Rn. 43 und vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.10 78 - ZNER 2016, 419 Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 10 ff.; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 81; Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43 und vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.1078 -, ZNER 2016, 419 = juris Rn. 37; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2011 - 10 S 161/09 -, NVwZ-RR 2011, 355 = juris Rn. 17; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Stand: September 2016, § 3c UVPG Rn. 33 und 35; Balla, NuR 2017, 239 (241); Bund-Länder-Arbeitskreis "UVP", Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten, S. 10 und 11.

    So aber Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 16; im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt somit im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung - anders als im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 3c Satz 1 UVPG a. F. - nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten eine Gefährdung des Schutzzwecks eines der in der Nummer 2.3 der Anlage 2 des UVPG a. F. genannten Schutzgebiete befürchten lassen (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 - juris Rn. 18 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 - juris Rn. 31 ff.; HessVGH, Beschlüsse vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - juris Rn. 14 ff. und vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - juris Rn. 10 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 06.03.2017 - 22 ZB 16.2031 - juris Rn. 28 und vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - juris Rn. 41 f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rn. 69 ff.; teilweise a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 - juris Rn. 78 ff. [Revision zugelassen durch BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 7 B 11.17 - juris] und Beschluss vom 04.10.2017 - 8 B 976/17 - juris Rn. 9 ff.).

    Nach Ansicht des Senats kann sich aus § 3c Satz 2 UVPG a. F. eine Pflicht zur Durchführung einer UVP trotz fehlender normativer Schutzgebietsausweisung allenfalls in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen ergeben, etwa im Fall einer bewusst sachwidrig unterlassenen oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufdrängenden Unterschutzstellung, weil ansonsten die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen Vorprüfung zu verwischen drohte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2018 a. a. O. Rn. 21; HessVGH, Beschlüsse vom 25.07.2017 a. a. O. Rn. 15 und vom 24.08.2016 a. a. O. Rn. 16; OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 a. a. O. Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 10.12.2015 a. a. O. Rn. 43; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 a. a. O. Rn. 94).

    Das Verwaltungsgericht ist erkennbar nicht vom Vorliegen eines sog. faktischen Vogelschutzgebiets ausgegangen (BA S. 16 und juris Rn. 42), aber auch der Antragsteller hat nicht substantiiert vorgetragen, dass und warum hier die einzelnen Voraussetzungen für ein sog. faktisches Vogelschutzgebiet (ausnahmsweise) erfüllt sein könnten; an ein entsprechendes Vorbringen sind besondere Anforderungen zu stellen, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass auf Grund des fortgeschrittenen Melde- und Gebietsausweisungsverfahrens in Bezug auf Vogelschutzgebiete zwischenzeitlich in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz von Vogelschutzgebieten entstanden ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 a. a. O. Rn. 17 f. [elf Rotmilanhorste in Nähe der geplanten Windenergieanlagen]; siehe auch OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 a. a. O. Rn. 12; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 a. a. O. Rn. 94).

    Dabei genügt es, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert in der Zulassungsentscheidung oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.07.2017 - 7 B 1.17 - juris Rn. 9 f. und vom 28.02.2013 - 7 VR 13.12 - juris Rn. 15; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 a. a. O. Rn. 26 f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 a. a. O. Rn. 79).

    Der Antragsteller kann sich als natürliche Person - anders als Umweltvereinigungen - nicht mit Erfolg auf eine Verletzung dieser natur- und artenschutzrechtlichen Vorschriften berufen, da diese Vorschriften ihm keine eigenen Rechte, die er vor Gericht verteidigen könnte, einräumen (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.03.2018 - 1 B 11809/17 - juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 29.11.2017 - 8 B 663/17 - juris Rn. 91 f. und vom 19.10.2017 - 8 B 1113/17 - juris Rn. 11 f.; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 a. a. O. Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 8 B 1264/16

    Genehmigungen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald bleiben vollziehbar

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016- 22 AS 16.2421 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 61/16 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 9 B 974/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 8 E 10117/17 -, juris.
  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Diese Verfahrensweise dient der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses und dies liegt auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 9 B 1876/18 , S. 6 f., n. v.; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 23 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 , Rn. 42 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 , Rn. 13 , juris).

    Fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf von der Nummer 2.3 dieser Anlage erfassten Gebiete oder Einzelobjekte haben kann, kann die Vorprüfung bereits an dieser Stelle beendet werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 10 , juris; VGH München, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247, Rn. 41, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10, Rn. 81, juris; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2016 - 1 L 2532/15.KS , Rn. 68 , juris).

    Dabei sind nur solche Auswirkungen des Vorhabens relevant, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 12 , juris; VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2016 - 9 A 245/14 , Rn. 46 , juris; VGH München, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.1078, Rn. 39, juris; Dienes, in Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl.2012, § 3c, Rn 16; Sangenstedt, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3c UVPG, 41. EL 2003, Rn 33 und 35).

    Der allgemeine Artenschutz ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung nicht relevant (BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 7 C 5.18, Rn. 32, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 15 , juris; anders noch: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 2017 - 8 A 975/15, Rn. 81, juris).

    Erfasst werden sollen nur solche Auswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 7 C 5.18, Rn. 33, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 12 , juris; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2016 - 1 L 2532/15.KS , Rn. 82 , juris; Schink, NVwZ 2004, 1182, 1187; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3c UVPG, 41. EL 2003, Rn. 26).

    Diesem Umstand kommt auch keine Indizwirkung zu ( VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 30 , juris).

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Die Annahme, dass ein solches gleichermaßen schutzbedürftiges Gebiet vorliegt, ist auf enge Ausnahmefälle beschränkt, etwa auf den Fall einer bewusst sachwidrig unterlassenen oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufdrängenden Unterschutzstellung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -).

    Dabei sind nur solche Auswirkungen des Vorhabens relevant, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (Beschluss des Senats vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, juris Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen; OVG Saarland, Beschluss vom 5. April 2017 - 2 B 726/16 -, juris Rn. 10).

    Die Annahme, dass ein solches gleichermaßen schutzbedürftiges Gebiet im zuvor beschriebenen Sinne vorliegt, kann nach Auffassung des Senats nur auf enge Ausnahmefälle beschränkt sein, etwa auf den Fall einer bewusst sachwidrig unterlassenen oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufdrängenden Unterschutzstellung, weil ansonsten die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen drohte; zu denken wäre insoweit etwa an ein sog. "faktisches Vogelschutzgebiet" in Bezug auf eine bestimmte Vogelart (vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, juris Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen; OVG Saarland, Beschluss vom 5. April 2017 - 2 B 726/16 -, juris Rn. 10).

    Dem ist mit der Definition von Schutzkriterien und der Hervorhebung einer erforderlichen besonderen Empfindlichkeit des Gebietes im Standort nach § 3c Satz 2 UVPG und Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG auch hinreichend Rechnung getragen worden (vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, juris Rn. 14).

    Im Übrigen ist von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei diesen bei Vorhaben der vorliegenden Art regelmäßig behördlich verfügten konfliktvermeidenden Maßnahmen um Schutzmaßnahmen handelt, die durchaus üblich und auch grundsätzlich geeignet sind, um das Tötungs- und Schädigungsrisiko für zahlreiche Fledermausarten tatsächlich zu minimieren (vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, juris Rn. 29).

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

    Dadurch kann die UVP-Vorprüfung noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz in einem Gerichtsverfahren nachgeholt werden (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, Rn. 24 m. Rspr. N.).

    So wird der Dokumentationspflicht bereits entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert in dem behördlichen Genehmigungsbescheid oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind und damit dem gesetzlichen Ziel der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, entsprochen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2013 - 7 VR 13.12 -, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 49 f.; HessVGH, Beschl. v. 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.1.2017 - 8 L 689/16 -, Rn. 108 ff.).

    Diese sind durchaus üblich und auch als grundsätzlich geeignet anzusehen, um das Tötungs- und Schädigungsrisiko für zahlreiche Fledermausarten tatsächlich zu mindern (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, Rn. 29).

    Dementsprechend kommt diesem Umstand auch keine Indizwirkung zu (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, Rn. 30).

    Allein aus der Anordnung von Abschaltparametern folgt jedoch nicht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Fledermäuse, zumal es sich um typische Vorsorgemaßnahmen handelt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, , Rn. 30).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Die in Nummer 2 der Anlage 3 zum UVPG noch genannten Nutzungs- und Qualitätskriterien der Nummern 2.1 und 2.2 sind daher im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung zu betrachten (vgl. VGH Kassel, B. v. 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775; OVG Magdeburg, U. v. 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 81; VGH München, B. v. 04.07.2016 - 22 CS 16.1078 - NuR 2017, 131; VGH Mannheim, B. v. 08.03.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Stand: September 2016, § 3c UVPG Rn. 33 und 35).
  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 975/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

  • VG Leipzig, 19.07.2017 - 1 K 1266/15

    Klagebefugnis eines Nachbarn gegen die Genehmigung einer Bio-Legehennenanlage

  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17

    Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 3.18

    Klage gegen zwei erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 974/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VG Düsseldorf, 12.01.2017 - 28 L 3406/16

    Keine Gesundheitsgefahr durch Windenergieanlagen-Infraschall bei Entfernung von

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 6.18

    Klage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 7.18

    Klage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 584/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in der Nähe

  • VG Arnsberg, 29.11.2016 - 4 K 1589/15

    Rechtmäßige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 8 E 928/16

    Festsetzung des Streitwerts für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Karlsruhe, 08.05.2019 - 12 K 9294/17

    Genehmigung von Windkraftanlagen in vom Regionalplan für verbindlich erklärtem

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17

    Schutzanspruch der Wohnnutzung im Außenbereich gegen Windenergieanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 8 B 1081/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • VG Düsseldorf, 27.06.2019 - 28 L 779/19

    UVP-Vorprüfung standortbezogen Windpark Windfarm Artenschutzprüfung Tötungsrisiko

  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2017 - 8 B 976/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 7 D 316/21

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer

  • VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17

    Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt

  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2017 - 8 B 927/16
  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2017 - 8 E 10117/17

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Windenergieanlage

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 3274/19

    Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden

  • VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 437/20

    Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 03.04.2017 - 28 K 5145/15
  • VGH Hessen, 12.07.2022 - 9 E 279/22

    Anfechtung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windenergieanlagen,

  • VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
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