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   BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97   

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BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97 (https://dejure.org/1998,2196)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 9 B 995.97 (https://dejure.org/1998,2196)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 9 B 995.97 (https://dejure.org/1998,2196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Auch die Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Gesamtschau nur asylrechtlich beachtliche Maßnahmen die Beurteilung der Verfolgungssituation als Gruppenverfolgung rechtfertigen können (Urteil vom 5. Juli 1994 - a.a.O. - S. 208), mündet nicht in eine bestimmte klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage.

    Soweit die Beschwerde die Ansicht vertritt, daß Abschiebungsschutzgesichtspunkte nicht dem Maßstab der beachtlichen, sondern dem Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit unterliegen (S. 6 der Beschwerdebegründung), ist auch diese Frage bereits dahin geklärt, daß Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG stets mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahren voraussetzen (siehe etwa Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - InfAuslR 1995, 24 - und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289), während im Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereiste Schutzsuchende der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und für vorverfolgt ausgereiste Schutzsuchende der sog. herabgestufte Prognosemaßstab anzuwenden ist (siehe etwa Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92] - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Wie in Beschwerdeverfahren des Prozeßbevollmächtigten der Kläger schon wiederholt ausführlich dargelegt worden ist (vgl. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95 und 9 B 675.95 -), ist es nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, hieraus einzelne Ausführungen herauszusuchen, die einen Revisionszulassungsgrund abgeben könnten.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Soweit die Beschwerde die Ansicht vertritt, daß Abschiebungsschutzgesichtspunkte nicht dem Maßstab der beachtlichen, sondern dem Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit unterliegen (S. 6 der Beschwerdebegründung), ist auch diese Frage bereits dahin geklärt, daß Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG stets mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahren voraussetzen (siehe etwa Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - InfAuslR 1995, 24 - und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289), während im Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereiste Schutzsuchende der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und für vorverfolgt ausgereiste Schutzsuchende der sog. herabgestufte Prognosemaßstab anzuwenden ist (siehe etwa Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92] - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 675.95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Wie in Beschwerdeverfahren des Prozeßbevollmächtigten der Kläger schon wiederholt ausführlich dargelegt worden ist (vgl. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95 und 9 B 675.95 -), ist es nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, hieraus einzelne Ausführungen herauszusuchen, die einen Revisionszulassungsgrund abgeben könnten.
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Soweit die Beschwerde die Ansicht vertritt, daß Abschiebungsschutzgesichtspunkte nicht dem Maßstab der beachtlichen, sondern dem Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit unterliegen (S. 6 der Beschwerdebegründung), ist auch diese Frage bereits dahin geklärt, daß Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG stets mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahren voraussetzen (siehe etwa Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - InfAuslR 1995, 24 - und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289), während im Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereiste Schutzsuchende der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und für vorverfolgt ausgereiste Schutzsuchende der sog. herabgestufte Prognosemaßstab anzuwenden ist (siehe etwa Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92] - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Soweit die Beschwerde die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der für die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung erforderlichen "Verfolgungsdichte" (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200) kritisiert (S. 1 bis 4 der Begründung), zeigt sie nicht, wie dies geboten wäre, eine bestimmte Rechtsfrage auf, die zu einer Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung führen könnte.
  • BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
    Wie in Beschwerdeverfahren des Prozeßbevollmächtigten der Kläger schon wiederholt ausführlich dargelegt worden ist (vgl. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95 und 9 B 675.95 -), ist es nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, hieraus einzelne Ausführungen herauszusuchen, die einen Revisionszulassungsgrund abgeben könnten.
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Danach ist in diesen Fällen stets der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, unabhängig davon, ob der Ausländer vorverfolgt ausgereist ist oder nicht (stRspr, etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 und Beschluss vom 24. März 1998 BVerwG 9 B 995.97 juris m.w.N.).
  • VG München, 19.03.2013 - M 12 K 12.30371

    Afghanischer Staatsangehöriger; volljährig; unglaubwürdiger Sachverhalt; PTBS;

    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

  • VG München, 17.10.2013 - M 12 K 13.30795

    Afghischer Staatsangehöriger (volljährig); Provinz Nangarhar (Osten);

    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

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