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VGH Bayern, 05.01.2000 - 9 BA 96.34830 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98
Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter …
Mit dieser Einschätzung der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit von Mitgliedern und Unterstützern der AAPO befindet sich der Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. April 2000 - 3 KO 987/97 -) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 5. Januar 2000 - 9 BA 96.34830 -), so dass an der zuletzt mit Urteil des Senats vom 26. September 2000 (9 UE 1662/98.A) getroffenen Einschätzung zur Verfolgungswahrscheinlichkeit von AAPO-Mitgliedern im Ergebnis festgehalten werden kann. - VGH Hessen, 23.01.2003 - 9 UE 1735/98
Äthiopien: untergeordnete exilpolitische Betätigung nicht asylrelevant
Mit dieser an seine Grundsatzentscheidung vom 29. Oktober 2001 - 9 UE 1702/98.A - anknüpfenden Einschätzung der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit von Mitgliedern und Unterstützern der AAPO befindet sich der Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. April 2000 - 3 KO 387/97 -) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 5. Januar 2000 - 9 BA 96.34830 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2004 - A 2 S 375/99
Keine politische Verfolgung bei Rückkehr von Äthiopiern wegen untergeordneter …
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine politische Verfolgung von Gegnern der äthiopischen Regierung nicht von vornherein in jedem Fall ausgeschlossen ist, dass aber die einen Schutzanspruch auslösende beachtliche Wahrscheinlichkeit einer solchen Verfolgung nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall gegeben ist (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.07.2000 - A 2 S 386/99 - und zur Verfolgungsgefahr von EPRP-Mitgliedern: OVG LSA, Urt. v. 13.04.2000 - A 2 S 123/98 -) und befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…Urt. v. 23.01.2003 - 9 UE 1735/98.A -), des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (…Urt. v. 13.04.2000 - 3 KO 387/97 -) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 05.01.2000 - 9 BA 96.34830 -).