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   BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16   

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BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16 (https://dejure.org/2016,37984)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 (https://dejure.org/2016,37984)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 9 BN 1.16 (https://dejure.org/2016,37984)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2a GG
    Übernachtungsteuer; Überprüfbarkeit des Übernachtungsanlasses

  • Wolters Kluwer

    Belastungsgrund und Erhebungstechnik als ausschließliche Kriterien bei der Frage der Gleichartigkeit einer gemeindlichen Aufwandsteuer mit der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Übernachtungsteuer; Überprüfbarkeit des Übernachtungsanlasses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belastungsgrund und Erhebungstechnik als ausschließliche Kriterien bei der Frage der Gleichartigkeit einer gemeindlichen Aufwandsteuer mit der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3
    Belastungsgrund und Erhebungstechnik als ausschließliche Kriterien bei der Frage der Gleichartigkeit einer gemeindlichen Aufwandsteuer mit der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Übernachtungsteuer; Überprüfbarkeit des Übernachtungsanlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Wie die Beschwerde selbst erkennt, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Gleichartigkeit mit einer bundesrechtlich geregelten Steuer anhand eines Vergleichs von Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik und der wirtschaftlichen Auswirkungen festzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 22).

    Daraus folgt, dass eine Gleichartigkeit nicht schon dann anzunehmen ist, wenn nur einzelne Merkmale des herkömmlichen Gleichartigkeitsbegriffs erfüllt sind, diese aber in der Gewichtung hinter die anderen nicht erfüllten Merkmale zurücktreten (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 25; ebenso BFH, Urteil vom 15. Juli 2015 - II R 32/14 - BFHE 250, 427 Rn. 25).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).

    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 a.a.O. S. 113; BFH, Urteil vom 15. Juli 2015 - II R 32/14 - BFHE 250, 427 Rn. 41 f.).

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2012 - 19 K 2159/11

    Bettensteuer; Beherbergungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Die Beschwerde legt nicht dar (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), auch nicht mit dem Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. November 2012 - 19 K 2159/11 -, dass darüber hinaus der vorliegende Rechtsstreit Gelegenheit geben könnte, in einem Revisionsverfahren Fragen des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) von grundsätzlicher Bedeutung zu klären.

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. November 2012 - 19 K 2159/11 - und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 - (DVBl. 2014, 249) behauptet, es gehe tatsächlich nicht um die Mitwirkungspflichten des Gastes, sondern vielmehr um eine sachlich nicht gerechtfertigte Umkehr der formellen bzw. materiellen Beweislast bzw. der Feststellungslast zu Ungunsten des Steuerschuldners, ist dies lediglich ein Angriff auf die Würdigung durch das Oberverwaltungsgericht.

  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Daraus folgt, dass eine Gleichartigkeit nicht schon dann anzunehmen ist, wenn nur einzelne Merkmale des herkömmlichen Gleichartigkeitsbegriffs erfüllt sind, diese aber in der Gewichtung hinter die anderen nicht erfüllten Merkmale zurücktreten (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 25; ebenso BFH, Urteil vom 15. Juli 2015 - II R 32/14 - BFHE 250, 427 Rn. 25).

    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 a.a.O. S. 113; BFH, Urteil vom 15. Juli 2015 - II R 32/14 - BFHE 250, 427 Rn. 41 f.).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Der örtlich bedingte Wirkungskreis einer kommunalen Verbrauch- und Aufwandsteuer bedarf eines besonderen örtlichen Anknüpfungsmomentes (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 - BVerfGE 16, 306 ), dessen Bestimmung von der jeweiligen Eigenart der einzelnen Steuer abhängt, nämlich inwieweit sie auf die Belegenheit einer Sache oder einen Vorgang im Gemeindegebiet abstellt und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen kann.

    Dabei muss sich die örtliche Radizierung aus der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes selbst ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 1963 a.a.O. und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 . Von diesen Voraussetzungen ist das Oberverwaltungsgericht ausgegangen, wenn es feststellt, dass die Übernachtungsteuer nur auf dem Gebiet der Antragsgegnerin erhoben wird (UA S. 12).

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Für den Bereich des Steuerrechts gilt der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG ergebende allgemeine Grundsatz, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabenpflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen kann (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1, 4, 6, 16, 18/99, 1/01 - BVerfGE 108, 186 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Grundsatz der Lastengleichheit fordert im Steuerrecht, dass ein Steuergesetz Steuerschuldner rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - NJW 2015, 303 Rn. 123; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 BvR 2880/11 - KommJur 2015, 258 Rn. 40).
  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 BN 3.15

    Hessische Übernachtungssteuer; Erhebungsgrundsätze und Abwälzbarkeit;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Zu der Frage, wer zum Steuerschuldner einer kommunalen Übernachtungsteuer bestimmt werden darf, hat der Senat bereits entschieden, dass sich die Antwort darauf nach der einfachrechtlichen Ausgestaltung durch den Landesgesetzgeber richtet (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 2014 - 9 B 8.14 - juris Rn. 3, 5, 7 und vom 17. November 2015 - 9 BN 3.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 9 BN 2.15

    Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Mittelbare Auswirkungen einer Steuer außerhalb des Gemeindegebiets berühren ihre örtliche Radizierung nicht (vgl. etwa für die Pferdesteuer BVerwG, Beschluss vom 18. August 2015 - 9 BN 2.15 - KommJur 2015, 415 Rn. 10 und zur Hundesteuer BVerwG, Beschluss vom 25. April 2013 - 9 B 41.12 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 13 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. November 2012 - 19 K 2159/11 - und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 - (DVBl. 2014, 249) behauptet, es gehe tatsächlich nicht um die Mitwirkungspflichten des Gastes, sondern vielmehr um eine sachlich nicht gerechtfertigte Umkehr der formellen bzw. materiellen Beweislast bzw. der Feststellungslast zu Ungunsten des Steuerschuldners, ist dies lediglich ein Angriff auf die Würdigung durch das Oberverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit;

  • BVerwG, 25.04.2013 - 9 B 41.12

    Hundesteuer, Aufwand, örtliche Aufwandsteuer.

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 8.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

  • BVerwG, 24.05.2023 - 9 CN 1.22

    Tübingen darf Verpackungssteuer erheben

    Danach muss sich die örtliche Radizierung (auch) aus der normativen Gestaltung des Steuertatbestands selbst ergeben; sie kann nicht (allein) aus der natürlichen Beschaffenheit des Gegenstands abgeleitet werden (BVerfG a. a. O. ; ebenso BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 zu einer Aufwandsteuer; aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung;

    Eine Steuer ist "örtlich", wenn sie an örtliche Gegebenheiten - vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Kommune - anknüpft und sie wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gebiet der Kommune nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 - juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12 und vom 11.12.2015 - 9 BN 7.15 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Übrigen auch für andere kommunale Steuern entschieden, dass mittelbare Auswirkungen dieser Steuern außerhalb des Gemeindegebiets ihre örtliche Radizierung nicht berühren (vgl. etwa zur Übernachtungssteuer BVerwG, Beschluss vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12, zur Pferdesteuer BVerwG, Beschluss vom 18.08.2015 - 9 BN 2.15 - juris Rn. 10, und zur Hundesteuer BVerwG, Beschluss vom 25.04.2013 - 9 B 41.12 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank;

    Eine Steuer ist "örtlich", wenn sie an örtliche Gegebenheiten - vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Kommune anknüpft und sie wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gebiet der Kommune nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356 = juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12; vom 11.12.2015 - 9 BN 7.15 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 55 = juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 29. September 2015 - 9 A 7.14 -, Rn. 87, zur Übernachtungssteuer Potsdam, nachfolgend BVerwG, Beschl. vom 13. Oktober 2016 - 9 BN 1.16 -, juris, setzt sich direkt mit der o. g. Auffassung des OVG Münster auseinander und führt - unter Verwendung einer vorzugswürdigen Definition für die Zuweisung der Steuerschuldnerschaft - aus: Der Steuertatbestand liege in der entgeltlichen Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten zu privaten Zwecken.

    Diese Rechtsauffassung ist vom BVerwG im o. g. Nichtzulassungsbeschluss vom 13. Oktober 2016 - 9 BN 1.16 - nicht beanstandet worden: Zu der Frage, wer zum Steuerschuldner einer kommunalen Übernachtungssteuer bestimmt werden dürfe, habe das BVerwG bereits entschieden, dass sich die Antwort darauf nach einfachrechtlicher Ausgestaltungen durch den Landesgesetzgeber richte - vgl. ferner BVerwG, Beschl. vom 12. Dezember 2015 - 9 BN 7.15 - die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 354/16 noch beim BVerfG anhängig.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19

    Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Übrigen auch für andere kommunale Steuern entschieden, dass mittelbare Auswirkungen dieser Steuern außerhalb des Gemeindegebiets ihre örtliche Radizierung nicht berühren (vgl. etwa zur Übernachtungssteuer BVerwG, Beschluss vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12, zur Pferdesteuer BVerwG, Beschluss vom 18.08.2015 - 9 BN 2.15 - juris Rn. 10, und zur Hundesteuer BVerwG, Beschluss vom 25.04.2013 - 9 B 41.12 - juris Rn. 7).
  • VG Arnsberg, 29.08.2019 - 5 K 4315/18

    Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - , BVerfGE 65, 325 und vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 -, BVerfGE 16, 306; BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 9 BN 1.16 -, juris; VG Köln, Urteil vom 25. Januar 2017 - 24 K 6820/15 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 208/16

    Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; Bruttokasse;

    Eine Steuer ist "örtlich", wenn sie an örtliche Gegebenheiten - vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Kommune anknüpft und sie wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gebiet der Kommune nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356 = juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12; vom 11.12.2015 - 9 BN 7.15 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 55 = juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

    BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 (349); Beschluss vom 23.7.1963 - 2 BvL 11/61 -, BVerfGE 16, 306 (327); BVerwG, Beschluss vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 226/16

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufsteller; Aufwandsteuer;

    Eine Steuer ist "örtlich", wenn sie an örtliche Gegebenheiten - vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Kommune anknüpft und sie wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gebiet der Kommune nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356 = juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 13.10.2016 - 9 BN 1.16 - juris Rn. 12; vom 11.12.2015 - 9 BN 7.15 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 55 = juris Rn. 12 m. w. N.).
  • VG Aachen, 27.04.2017 - 4 K 1912/14

    Übernachtungssteuer; Bettensteuer; Steuerschuldner; Steuerentrichtungsschuldner;

  • VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15

    Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im

  • FG Hamburg, 11.04.2017 - 1 K 17/15

    Aufwandsteuer: Hamburgische Kultur- und Tourismustaxe

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