Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.10.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04   

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    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle

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    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 234 (Ls.)
  • DVBl 2005, 460 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1510



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09  

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Etwas anderes gilt nur, soweit die Beteiligten mit der Rechtsauffassung und der Würdigung der Gutachten nicht zu rechnen brauchen (Beschlüsse vom 14. April 2011 a.a.O. und vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08  
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09  

    BUND scheitert mit Klage gegen Frankfurter Flughafen

    Etwas anderes gilt nur, soweit die Beteiligten mit der Rechtsauffassung und der Würdigung der Gutachten nicht zu rechnen brauchen (Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 = NVwZ 2004, 1510).
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  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08  
    11 Im Übrigen verkennt die Beschwerde, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. November 2001 BVerwG 1 B 347.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07  
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 NVwZ 2004, 1510).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07  

    Visum für kurzfristige Aufenthalte; Familienbesuchszweck; Rückkehrbereitschaft;

    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004, NVwZ 2004, S. 1510).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10  

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der

    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 20.10  

    Rechtmäßigkeit einer reformatio in peius im Widerspruchsverfahren im Falle eines

    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 24.10  

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 18.10  

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10  

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10  

    Herleitung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren aus

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 37.10  

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 22.10  

    Herleitung der Zulässigkeit der Verböserung im Widerspruchsverfahren aus der

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 21.10  

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Einstufung von "Fun Games"-Spielgeräten als

  • VG Göttingen, 03.01.2006 - 8 C 2019/05  

    Anhörungsrüge gegen Verfahrenseinstellung und Kostenentscheidung nach

  • VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09  

    Art 103 Abs 1 GG, § 118 Abs 1 S 4 ZPO, § 87a Abs 1 Nr 3 bis 5

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