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   BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03   

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BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,1262)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,1262)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,1262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 1; VwGO § 101 Abs. 2, § 102 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; Überkapazität; gebührenrechtlicher Grundsatz der Erforderlichkeit; sparsame Haushaltsführung; Bedarfsprognose; Äquivalenzprinzip; Gehörsrüge; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Rechtsgespräch.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 1
    Abfallgebühr; Bedarfsprognose; Gehörsrüge; Kostenkalkulation; Müllheizkraftwerk; Rechtsgespräch; Verzicht auf mündliche Verhandlung; entgeltfähige Kosten; gebührenrechtlicher Grundsatz der Erforderlichkeit; sparsame Haushaltsführung; Äquivalenzprinzip; Überkapazität

  • Wolters Kluwer

    Abfallgebührensatzkalkulationen als entgeltfähige Kosten; Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung eines Müllheizkraftwerks; Anforderungen an das Äquivalenzprinzip; Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit bei der ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 1; ; VwGO § 101 Abs. 2; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; Überkapazität; gebührenrechtlicher Grundsatz der Erforderlichkeit; sparsame Haushaltsführung; Bedarfsprognose; Äquivalenzprinzip; Gehörsrüge; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Rechtsgespräch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 774
  • DVBl 2004, 200 (Ls.)
  • DÖV 2004, 263
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Dabei verkennt die Beschwerde aber, dass von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht ausgegangen werden kann, wenn der Betroffene nicht von den ihm verfahrensrechtlich eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 ).
  • BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00

    Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Das Gericht darf seine Entscheidung lediglich nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Eine Gebührenbemessung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ; Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Eine Gebührenbemessung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ; Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2 S. 8).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Das rechtliche Gehör wird erst dann verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Was die rechtliche Würdigung des Sachverhalts angeht, ist das Gericht aber nicht verpflichtet, die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Das rechtliche Gehör wird erst dann verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Dies genügt in der Regel schon deswegen nicht, um die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, weil insoweit ein Fehler vorliegen würde, der nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ) sieht sie diesen Grundsatz erst dann als verletzt an, "wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Errichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind" (Urteilsabdruck S. 13).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Die verfassungsrechtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Gebührenbemessung, die auf komplexen Kalkulationen, Bewertungen, Einschätzungen und Prognosen beruht, darf nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - S. 28).
  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

  • BVerwG, 05.08.2002 - 9 BN 12.02
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Eine für die Entscheidung des Tatsachengerichts nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98 S. 22).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 9 C 4.20

    Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

    Auch die Prüfung der Ansatzfähigkeit dieser Kosten am Maßstab des Grundsatzes der Erforderlichkeit ist dem Landesrecht zuzuordnen (vgl. Vetter, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2016, D Rn. 153; zur Verbindlichkeit des Aussagegehalts des Grundsatzes der Erforderlichkeit für das Revisionsgericht auch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98 S. 23).
  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 17/08

    Abweichung von Abstandsflächen (Grenzstützmauern)

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, Beschluss vom 27.5.2003 9 BN 3.03 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98) Der Gesetzgeber darf sich bei der Bestimmung des Vorteils der öffentlichen Leistung, die den Bezugspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung bildet, generalisierender, typisierender und pauschalierender Erwägungen bedienen.
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   BVerwG, 20.02.2003 - 9 BN 3.03   

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BVerwG, 20.02.2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,29767)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,29767)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,29767)
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Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 263
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