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BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegung einer Divergenz - Unterlaufen offensichtlich abfallvermeidender Komponenten der Ermessenslenkung nach gesetzlichen Grundlagen des Landesrechts und der Verfassung des Landes - Grenzen der gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung von Gebührenkalkulationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 40/00
- BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
10 Es reicht für die Darlegung einer Divergenz nicht aus, wenn die Beschwerde lediglich eine fehlerhafte Anwendung von Rechtssätzen beanstandet, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. April 2002 BVerwG 9 CN 1.01 (BVerwGE 116, 188 ff.) aufgestellt hat.Diesen Gedanken hat die Vorinstanz aber in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 17. April 2002 (a.a.O., S. 194) verworfen (UA S. 9).
- BVerwG, 11.05.1992 - 6 B 10.92
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 BVerwG 9 C 541.82 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 11. Mai 1992 BVerwG 6 B 10.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 295). - BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Die Frage, ob das Verfahren der Vorinstanz an einem Mangel leidet, ist aber von dem materiellrechtlichen Standpunkt aus zu beurteilen, den die Vorinstanz eingenommen hat (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1, S. 1).
- BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82
Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 BVerwG 9 C 541.82 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 11. Mai 1992 BVerwG 6 B 10.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 295). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
9 Eine Divergenzrüge erfordert, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, S. 14). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Allein der Umstand, dass dieses Vorbringen nicht beschieden worden ist, liefert keinen Anhaltspunkt dafür, dass es von der Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. z.B. BVerfGE 96, 205 ). - BVerwG, 05.08.2002 - 9 BN 12.02
Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. Ziff. 2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Fassung 1996 (NVwZ 1996, 563 = DVBl 1996, 606 = GewArch 1996, 462) und berücksichtigt entsprechend der Praxis des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 5. August 2002 BVerwG 9 BN 12.02 ) die Gebührenbelastung, mit der die Antragstellerin in einem Zeitraum von fünf Jahren zu rechnen hat.
- BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12
Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der …
Die Mahnung, nicht ungefragt Fehler zu suchen, ist im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 4.03 - (juris) nicht zum Rechtssatz erhoben worden. - OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03
Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen …
Der Senat sieht sich dabei nicht veranlasst, die Richtigkeit der umfangreichen, nach den vorherigen Ausführungen im Grundsatz nicht zu beanstandenden Gebührenkalkulation vom Amts wegen im Detail unter Hinzuziehung von Sachverständigen zu überprüfen, sondern beschränkt sich auf die Kontrolle der substantiiert vom Antragsteller angegriffenen Punkte (vgl. BVerwG, Urt. .v. 17.4.2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188, 197; Beschl. v. 15.5.2003 - 9 BN 4/03 -). - BVerwG, 04.08.2016 - 4 BN 12.16
FFH-Gebiet; Gebietsausweisung; Meldeverfahren; Phase 2; Liste der Gebiete von …
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 9 BN 4.03 - juris Rn. 13).
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt …
Die erhobene Aufklärungsrüge scheitert bereits daran, dass das Verwaltungsgericht aufgrund des beigezogenen Verwaltungsvorgangs den entscheidungserheblichen Sachverhalt für geklärt erachtet hat und die sachkundig vertretene Klägerin in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag auf Durchführung der von ihr für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens gestellt hat (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 15.05.2003 - 9 BN 4.03 - zit. n. juris). - VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261
Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der …
Dies gilt auch für sonst sachkundig vertretene Beteiligte (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2003 - 9 BN 4.03 - juris Rn. 13), wie hier die Behördenvertreter des Beklagten. - SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts bei einer Entscheidung über …
Dem Amtsermittlungsgrundsatz entspricht das Gericht, wenn es den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und die sachkundig vertretenen Beteiligten Beweiserhebungen nicht in der hierfür vorgesehenen prozessualen Form beantragt haben; eine bloße Anregung weitere Unterlagen beizuziehen, rechtfertigt einen weitergehenden Ermittlungsbedarf nicht (BVerwG, Beschluss vom 15.05.2003 - 9 BN 4/03). - VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 17.1698
Wasserrechtliche Erlaubnis für Trockenkiesabbau
Eine Abweichung ausschließlich bei der Beurteilung des Einzelfalls oder eine Ergebnisdivergenz und unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes genügt allerdings nicht für die Begründung einer Divergenzrüge (BVerwG, B.v. 15.5.2003 - 9 BN 4.03 - juris Rn. 10). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 288/06
Zum bebauten Bereich einer Klarstellungssatzung iSv § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB
Der auf eine mangelnde Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) gestützte Verfahrensmangel (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) bleibt ohne Erfolg, denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 4.03 -, [juris]). - VGH Bayern, 02.10.2015 - 9 ZB 15.30097
Asylrecht Türkei; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör; medizinische und …
Eine Abweichung ausschließlich bei der Beurteilung des Einzelfalls oder eine Ergebnisdivergenz und unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes genügt nicht für die Begründung einer Divergenzrüge (…Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 124 Rn. 42; BVerwG, B.v. 15.5.2003 - 9 BN 4/03 - juris Rn. 10). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2007 - 4 L 262/05
Zur Berücksichtigung von ABM-Fördermitteln im Straßenausbaubeitragsrecht
Der auf eine mangelnde Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) gestützte Verfahrensmangel liegt nicht vor, denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2003 - BVerwG 9 BN 4.03 -, [juris]). - VGH Hessen, 25.10.2005 - 7 UZ 2516/05
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
Rechtliches Gehör bei Verzicht auf mündliche Verhandlung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 14.30156
Rechtliches Gehör; Beweisantrag
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 14.30155
Rechtliches Gehör; Beweisantrag
- VGH Bayern, 26.10.2009 - 19 ZB 09.501
Irakischer Staatsangehöriger; Ausschlussgrund nach § 104 a Abs.1 Satz 1 Nr. 5 …
- VG Magdeburg, 06.06.2012 - 3 A 53/10
Erfolglose Klage gegen einen Abfallgebührenbescheid
- VGH Bayern, 03.11.2009 - 19 ZB 08.2144
Regelerteilungsvoraussetzungen; Klärung der Identität des Ausländers