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ArbG Mainz, 22.03.2005 - 9 BV 57/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.03.2005 - 9 BV 57/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 6 TaBV 26/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 6 TaBV 26/05
Arbeitsgemeinschaft und Einstellung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.03.2005 - AZ: 9 BV 57/04 - wird zurückgewiesen.der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 22. März 2005 - AZ: 9 BV 57/04 - wird abgeändert,.