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   BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94   

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https://dejure.org/1994,64
BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94 (https://dejure.org/1994,64)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1994 - 9 C 1.94 (https://dejure.org/1994,64)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 9 C 1.94 (https://dejure.org/1994,64)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber - Gewährung von Abschiebungsschutz - Bestimmung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs hinsichtlich des Vorliegens von Verfolgungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 391
  • DVBl 1995, 565
 
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Wird zitiert von ... (704)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Da das Oberverwaltungsgericht die Situation als "drohende Gefahr für Leib und Leben des Klägers (zu 4) und seiner Angehörigen" bezeichnet hat, in der "die Notwendigkeit polizeilichen Einschreitens zu seinem Schutz" bestanden habe, war demnach bereits die Umlagerung der Bäckerei selbst Verfolgung; außerdem ließ die Umlagerung der Bäckerei weitere direkte Übergriffe auf Leib und Leben der im Gebäude befindlichen Kläger beachtlich wahrscheinlich werden (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 -).
  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93

    Vietnamesischer Gastarbeiter der DDR - Reintegrationsabkommen - Freiwillige

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Denn auch für § 51 Abs. 1 AuslG gilt, daß der Prognose einer künftigen Verfolgung der sog. herabgestufte Maßstab zugrunde zu legen ist, wenn der um Abschiebungsschutz Nachsuchende - bereits - als Verfolgter aus seinem Heimatland ausgereist ist (vgl. auch Urteil vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Die besondere Schwere des Eingriffs ist auch bei § 53 AuslG im Rahmen der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung "beachtlich" ist, zu berücksichtigen (vgl. im einzelnen Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 462.93

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Das Oberverwaltungsgericht, das eine den Klägern vor ihrer Ausreise aus Syrien widerfahrene Gruppenverfolgung wegen fehlender Verfolgungsdichte (vgl. dazu zuletzt Urteile vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 461.93 und BVerwG 9 C 462.93 -) zutreffend verneint hat, hat weiter angenommen, die individuell gegen die Kläger gerichteten Übergriffe, welche die als Käufer in der Bäckerei abgewiesenen Moslems begangen haben, könnten dem syrischen Staat trotz der Schutzversagung durch die ausdrücklich um Hilfe gebetene Polizei nicht zugerechnet werden; Grund dafür sei, daß die Polizisten "die Sachlage verkannt haben mögen" bzw. "die Untätigkeit der Polizei unterschiedliche Gründe gehabt haben kann (Fehleinschätzung der Gefahrenlage, Fehlen ausreichenden Personals, Scheu vor Einmischung in Konflikte zwischen Privatpersonen, Gleichgültigkeit)".
  • BVerwG, 02.04.1993 - 9 B 216.93

    Anspruch auf Abschiebungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Es fehlt jedenfalls an der Voraussetzung der vom Gesetzgeber nicht gewollten Regelungslücke (vgl. bereits Beschlüsse vom 30. März 1993 und 2. April 1993 - BVerwG 9 B 212.93 und BVerwG 9 B 216.93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1993 - 13 A 2486/92

    Gefahr einer Sippenhaft; Albanische Volkszugehörige; Kosovo; Gefahr der

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Wenn der Gesetzgeber hiernach vor dem Hintergrund der kurz zuvor ergangenen Regelung des § 7 a AsylVfG a.F. in Kenntnis der Interessenlage des betroffenen Personenkreises und der Zielrichtung dieser Vorschriften eine vergleichbare Regelung bei der Normierung des Abschiebungsschutzes unterlassen hat, so hat er dadurch seine Einschätzung zum Ausdruck gebracht, daß den Interessen der nächsten Angehörigen eines Abschiebungsschutzberechtigten durch die ihnen zustehende, wegen Art. 6 Abs. 1 GG einem Rechtsanspruch nahekommende (vgl. OVG Münster, NVwZ 1994, 602) aufenthaltsrechtliche Rechtsposition aus § 31 AuslG i.V.m. § 70 AsylVfG Genüge getan ist.
  • BVerwG, 30.03.1993 - 9 B 212.93

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Es fehlt jedenfalls an der Voraussetzung der vom Gesetzgeber nicht gewollten Regelungslücke (vgl. bereits Beschlüsse vom 30. März 1993 und 2. April 1993 - BVerwG 9 B 212.93 und BVerwG 9 B 216.93 -).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 m.w.N.) wird eine von nicht staatlicher Seite, also insbesondere von Privatpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen, ausgehende Verfolgung dem Staat zugerechnet, wenn dieser die Verfolgung billigt oder fördert, ferner, wenn er nicht willens oder - trotz vorhandener Gebietsgewalt - nicht in der Lage ist, die Betroffenen gegen Übergriffe Privater zu schützen.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91

    Asylberechtigung - Familienasyl - Widerruf der Asylberechtigung - Politische

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    Den wesentlichen Grund und die Rechtfertigung für die Gewährung einer Asylberechtigung nach § 7 a AsylVfG a.F. hat die mit der Auslegung der Vorschrift befaßte Rechtsprechung darin gesehen, daß das den Familienangehörigen kraft ihrer Angehörigeneigenschaft zustehende Recht zum Aufenthalt in Deutschland (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 AuslG) einem bei ihnen außer dem Interesse am Aufenthalt auch noch vorhandenen Schutzinteresse nicht Rechnung trage, so daß es einer über das Aufenthaltsrecht hinausgehenden, Schutzgewährung einschließenden Rechtsposition, eben des Familienasyls, bedürfe (vgl. Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 48.91 - BVerwGE 88, 326 ).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
    An der sachlichen Prüfung dieser Frage ist das Bundesverwaltungsgericht nicht durch die Rechtskraft der vorinstanzlichen Urteile hinsichtlich der Versagung der Asylberechtigung der Kläger nach Art. 16 a GG gehindert (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 -).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93

    Häufigkeit und Intensität von Rechtsgutsverletzungen gegenüber Jeziden als

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Eine theoretische Möglichkeit, dass sich eine Gefahr realisiert, reicht allerdings nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169) m.w.N.; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393); Beschl. v. 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Hierbei errichtet Art. 6 Abs. 1, 2 GG keine absolute Sperre gegen die alleinige Abschiebung von Kindern in ihr Heimatland, wird jedoch - jedenfalls bei minderjährigen Kindern - in aller Regel einer Trennung von ihren im Bundesgebiet bleibeberechtigten Eltern entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 8. September 1992, a.a.O., S. 370; Urteil vom 16. August 1993, a.a.O., S. 392 f.; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173, S. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393).

    Abgesehen davon beruhte die (widerrufene) Asylanerkennung des Klägers nicht auf einer - zur Anwendung des herabgesetzten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs führenden - Vorverfolgung, vgl. zu den unterschiedlichen Maßstäben bei Art. 16 a GG und § 51 Abs. 1 AuslG: BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 (360); Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 (344 ff.); BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391, sondern - unter Anwendung des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - auf Nachfluchtgründen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. September 1992 - 15 K 10993/88 -).

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