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   BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05)   

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BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) (https://dejure.org/2007,930)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) (https://dejure.org/2007,930)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 (10 C 11.05) (https://dejure.org/2007,930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, ... Art. 28 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 124a, 127; GrStG § 3; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, § 28 Abs. 3; WG LSA a. F. § 102 Abs. 1 und 2, § 104 Abs. 3, § 105 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3, § 106 Abs. 1; WG LSA n. F. § 105 Abs. 1a
    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; Befreiungstatbestand; korporativer Beitrag; Verbandslast; Solidarbeitrag; Grundsteuer; nichtsteuerliche Abgabe; Vorteilsbegriff; Nutznießer; Äquivalenzprinzip; Leistungsproportionalität; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1
    Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Anschlussberufung; Anschlussberufung; Aufklärungsrüge; Befreiungstatbestand; Berufung; Daseinsvorsorge; Demokratieprinzip; Demokratieprinzip; Fiktion; Finanzierungsverbund; Finanzierungsverbund; Flächenmaßstab; Flächenmaßstab; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtscharackter der ersten Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems für die Kosten der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Verfassungsrechtlicher Maßstab für die korporativen Beiträge (Verbandslasten) der ersten Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems für die ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs... . 2; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 124a; ; VwGO § 127; ; GrStG § 3; ; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; WVG § 8 Abs. 2; ; WVG § 28 Abs. 3; ; WG LSA a.F. § 102 Abs. 1; ; WG LSA a.F. § 102 Abs. 2; ; WG LSA a.F. § 104 Abs. 3; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 1; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 2; ; WG LSA a.F. § 105 Abs. 3 Satz 3; ; WG LSA a.F. § 106 Abs. 1; ; WG LSA n.F. § 105 Abs. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzierung der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Umlage korporativer Beiträge auf Grundsteuerpflichtige; Anschlussberufung des Berufungsbeklagten nach Einlegung selbständiger Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 314
  • DVBl 2007, 1318 (Ls.)
  • DÖV 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Dieser Vorteil wird zulässigerweise gesetzlich vermutet (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508).

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert festzuhalten (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1992, a.a.O., S. 2 f. und vom 4. Juni 2002, a.a.O.).

    Der erkennende Senat ist in seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 (a.a.O.) davon ausgegangen, dass für die Umlegung einer Verbandslast auf Nichtmitglieder keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe gelten als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder.

    Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, wenn er sich dort dagegen ausgesprochen hat, dass es zur Rechtfertigung der Umlage "des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf".

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Wenn im Bereich nichtkommunaler Selbstverwaltung, die vom Bundesverfassungsgericht als funktionale Selbstverwaltung bezeichnet wird (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5, 6/98 - BVerfGE 107, 59 ), Defizite der demokratischen Legitimation zu beobachten sind, lässt sich dieser Befund nicht unbesehen auf kommunale Zweckverbände übertragen, nur weil diese sonstige Rechtsträger organisatorisch in ihre Tätigkeit einbinden.

    Ihr durch die Mitgliedschaft organisatorisch gesicherter Einfluss auf die Tätigkeit der Unterhaltungsverbände bedarf deshalb keiner Kompensation nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht für die funktionale Selbstverwaltung entwickelten Regeln (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2002, a.a.O., S. 93 und vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298, 1299/94 u.a. - BVerfGE 111, 191 ).

    Die funktionale Selbstverwaltung lässt sich - wie das Bundesverfassungsgericht es formuliert (Beschluss vom 5. Dezember 2002, a.a.O., S. 92) - "als organisierte Beteiligung der sachnahen Betroffenen an den sie berührenden Entscheidungen" verstehen.

  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Der erkennende Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass "jedes Grundstück ... schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert" (so Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S. 2 m.w.N.).

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert festzuhalten (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1992, a.a.O., S. 2 f. und vom 4. Juni 2002, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01

    Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Die Behauptung, von seinem Waldgebiet fließe überhaupt kein Wasser in ein Gewässer zweiter Ordnung, habe der Kläger erst aufgestellt, als er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass nach dem Senatsurteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 - (ZfW 2003, 104 ) auch ein geringer Wasserzufluss die Umlage der Beiträge rechtfertige.

    Dieser ist - wie die Vorinstanz ausgeführt hat (Urteil vom 6. Dezember 2001, a.a.O., S. 109) - jedenfalls darin zu sehen, dass den Eigentümern der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbandes ist.

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Denn es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass eine Umlegung nach diesem Maßstab eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenkundig sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt (vgl. dazu Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 S. 3 und vom 27. Juni 2005 - BVerwG 10 B 72.04 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 9 S. 14 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Gleichgültig, ob man in diesem Zusammenhang von einem korporativen Beitrag oder einer Verbandslast spricht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass es sich um eine Umlage handelt, für die das Äquivalenzprinzip keinen tauglichen verfassungsrechtlichen Maßstab darstellt, weil umlagepflichtige und umlageberechtigte Körperschaft einander nicht gegenüberstehen wie abgabenpflichtige Bürger und Staat (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 <392 f.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Es fehlt aber auch nicht an einer sachlichen Rechtfertigung hinsichtlich der Höhe der Umlage (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. -BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Wie die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungszitate (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - BVerfGE 93, 121 ; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 ) erhellen, hat die Vorinstanz bei der Prüfung, ob eine Abgabe im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation führt, die verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre, eine typisierende Betrachtung vorausgesetzt.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Wie die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungszitate (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - BVerfGE 93, 121 ; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 ) erhellen, hat die Vorinstanz bei der Prüfung, ob eine Abgabe im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation führt, die verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre, eine typisierende Betrachtung vorausgesetzt.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
    Sie wird den Abgabenpflichtigen nicht unter Umgehung der finanzverfassungsrechtlichen Verteilungsregeln nach Art einer Steuer voraussetzungslos auferlegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ).
  • BFH, 19.07.2006 - II R 81/05

    Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus - Umfang der

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20

    Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

    Es lege in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -) dem "Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WVG Ausdruck findet".

    Selbst wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07, Rn. 40) das Äquivalenzprinzip auf die Erhebung von Verbandsbeiträgen und deren Umlage nicht für anwendbar halte, müsse die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung tragen.

    Mitglieder eines Unterhaltungsverbands in Form der Verbandsbeiträge nach § Abs. 1 und 3-4 WG LSA (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 29).

    Die Heranziehung von Grundstückseigentümern für die Lasten der Unterhaltung der Gewässer, in die ihre Grundstücke entwässern, findet einen rechtfertigenden Grund in ihrer Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Abfluss des Niederschlagswassers von ihrem Grundstück (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 32-36).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35): "(33) Der erkennende Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass mit der streitigen Umlage, auch wenn ihr ein Entgeltcharakter abzusprechen sein mag, dennoch ein "Vorteil" der in Anspruch genommenen Grundsteuerpflichtigen korrespondiert.

    (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35; dem folgend LVerfG, Urt. vom 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, unter B. II. 1.; ferner OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40; in ausdrücklicher Abweichung vom Vorlagebeschluss des VG Halle auch VG Magdeburg, Urt. v. 26.11.2020 - 9 A 334/19, Rn. 57, 60 f. [juris] mit weiterem Verweis auf OVG LSA, Urt. v. 15.04.2005 - 1 L 314/04; aus der Kommentarliteratur Spieth, in: BeckOK Umweltrecht, hg.

    Deswegen kann sich die abweichende Auffassung der Vorlagebegründung auch nicht auf Formulierungen in der Rechtsprechung stützen, die den Vorteil als Entlastung von einer "Unterhaltungspflicht" der Grundstückseigentümer beschreiben (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33; übernommen etwa seitens des OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40).

    Zu dem so bestimmten Vorteil ist das nach denselben Merkmalen bestimmte Maß der Beteiligung an der Finanzierung der Gewässerunterhaltung äquivalent (OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 310/01 -, Rn. 45-47) beziehungsweise - wenn man das Äquivalenzprinzip auf pauschalierte Vorteile, die nicht aus den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Grundstücks abgeleitet sind, nicht für anwendbar hält - verhältnismäßig im Sinne des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. zur Verhältnismäßigkeit des Flächenmaßstabs für die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 37-41).

  • VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07

    Erhebung einer Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes

    Dieser Einwand wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - zitiert nach juris; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.).

    Dieser Vorteil wird zulässiger Weise gesetzlich vermutet (vgl. zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.; ferner BVerwG, U. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - veröffentlicht in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 15. April 2005 - 1 L 314/04 - veröffentlicht in Juris).

    Als Nutznießer schulden die grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen Solidarbeitrag zum Finanzierungssystem, das in Brandenburg für die Kosten der Gewässerunterhaltung eingeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508; Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S.2).

    Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des in der Belastung mit der Abgabe liegenden Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bestehen nicht; die Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer als Lastengemeinschaft ist nach Vorstehendem grundsätzlich sachgerecht, und die Umlegung der Kostenlast ist auch nicht sachunangemessen oder übermäßig belastend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. zu § 80 BbgWG a.F.; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 2005, a.a.O.).

    Unter Berufung auf das Äquivalentprinzip können die Antragsteller nicht verlangen, als Waldbesitzer von der Umlage ganz oder teilweise freigestellt zu werden (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O. und Beschluss vom 4. Juni 2002 a.a.O), der sich die Kammer anschließt, wonach es zur Rechtfertigung der Umlage nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf.

    Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens dem Gesetzgeber nicht, Verbandsbeiträge ungeachtet der jeweiligen Nutzungsart der Grundstücke ausschließlich nach dem Flächenanteil auf die Grundsteuerpflichtigen abzuwälzen (ebenso BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.; S. 10 f. des E.A.).

    Die Schonung der Waldbesitzer dürfte weder landes- noch bundesrechtlich geboten sein (wie hier BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (23.05.1973 - IV C 21.70, BVerwGE 42, 210, 217; 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2; 04.06.2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, 1508; 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314, 317) - und entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteilsabdruck S. 12) - hat jedoch das Äquivalenzprinzip für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände weder Geltung auf der ersten Stufe, auf der der Verband die Kosten auf die Gemeinden als Verbandsmitglieder umlegt (§ 3 Satz 1 GUVG) noch auf der zweiten Stufe, auf der die Gemeinde die auf sie entfallende Verbandsumlage auf die grundsteuerpflichtigen Eigentümer des zum Gemeindegebiet gehörenden Verbandsgebietes abwälzt (§ 3 Satz 3 GUVG).

    Sie sind als Solidarbeiträge zu dem Finanzierungssystem für die Kosten der Unterhaltungsverbände anzusehen (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für die in Sachsen-Anhalt geltende Finanzierungsregelung (§§ 105 und 106 Abs. 1 Satz 1 SachsAnhWassG) entschieden (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316), die mit dem nach § 3 GUVG M-V geltenden zweistufigen Finanzierungsmodell übereinstimmt (zu der ähnlichen Regelung nach dem nordrhein-westfälischen Wassergesetz vgl. BVerwG, 03.07.1992, a.a.O.).

    Für diese Umlegung der Verbandslasten auf die Nichtmitglieder (die grundsteuerpflichtigen Eigentümer) gelten keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).

    Dieser Regelungsmöglichkeit (§ 29 Abs. 1 Satz 2 WHG) liegt der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 214; 03.07.1992, a.a.O., 612; 11.07.2007, a.a.O., 317; s. dazu auch Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 10. Aufl., § 40, Rn. 24).

    Verursacht danach grundsätzlich jedes Grundstück des Verbandsgebietes infolge seiner Lage im Einzugsgebiet (Niederschlagsgebiet) des Gewässers den Zulauf von Wasser in die Gewässer und erschwert damit grundsätzlich die Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317; 03.07.1992, a.a.O., 611; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 40, Rn. 24; Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 29, Rn. 33), obläge die Gewässerunterhaltungspflicht nach § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WHG an sich, das heißt ohne landesgesetzliche Übertragung auf die Unterhaltungsverbände, auch den Eigentümern von Waldgrundstücken.

    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen (BVerwG, 04.06.2002, a.a.O., 1508; 11.07.2007, a.a.O., 317/318) ausdrücklich bestätigt.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316) lässt sich aus dem Demokratieprinzip nicht die Forderung ableiten, dass grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern ein Zugang zur Mitgliedschaft oder eine sonstige organisatorische Teilhabe in den Unterhaltungsverbänden eröffnet werden müsste, nur weil sie auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystems den Gemeinden als Abgabenschuldner hafteten.

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14348
AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2009,14348)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 03.04.2009 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2009,14348)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 03. April 2009 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2009,14348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit der Verjährung der Rechte des Mieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verjährung von Instandsetzungsansprüchen des Mieters

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährbarkeit des Instandhaltungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Undichte Türen, durchhängende Böden Anspruch des Mieters auf Beseitigung von Mängeln der Mietsache verjährt nicht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietmangel auch später zu beheben

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 163/02

    Rechte des Mieters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07
    Allerdings ergibt sich im Mietverhältnis die Besonderheit, dass es sich bei der Verpflichtung des Vermieters, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten um eine Dauerverpflichtung handelt (vgl. BGH, NZM 2003, 472).
  • AG Düren, 04.11.2008 - 46 C 303/08
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07
    Im Gegensatz zur Ansicht des Amtsgerichtes Düren (Urteil vom 04.11.2008, Grundeigentum 2009, Seite 205 ff.) bewirkt das im Ergebnis, dass es zu einer Verjährung nicht kommen kann.
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    c) Nach der auch vom Berufungsgericht vertretenen Gegenauffassung ist der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs hingegen während der Mietzeit unverjährbar (Streyl, WuM 2009, 630 f.; Both, GE 2009, 238, 239; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 BGB Rdnr. 217; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 535 Rdnr. 31; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 535 Rdnr. 107; Kandelhard in: Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 548 Rdnr. 64; AG Tiergarten, WuM 2009, 453).
  • OLG Schleswig, 25.01.2024 - 2 U 38/22

    Verjährung von konkreten Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erbbauberechtigten

    So ist zwar nach Rechtsprechung des BGH der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs während der Mietzeit unverjährbar (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, VIII ZR 104/09, NJW 2010, 1292; AG Tiergarten, WuM 2009, 453).
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Rechtsprechung
   AG Weilheim, 07.03.2008 - 9 C 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,72871
AG Weilheim, 07.03.2008 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2008,72871)
AG Weilheim, Entscheidung vom 07.03.2008 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2008,72871)
AG Weilheim, Entscheidung vom 07. März 2008 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2008,72871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Kostenvoranschlags

  • verkehrslexikon.de

    Erstattung der sog. Verbringunskosten zur Lackiererei bei fiktiver Schadensabrechnung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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